Armutsquote in Deutschland steigt auf 16,1 Prozent trotz neuer Grundsicherungsreform

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Die Armutsgefährdung in Deutschland hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht: Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts waren 16,1 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, ein Jahr zuvor lag die Quote noch bei 15,5 Prozent. Parallel dazu hat die Bundesregierung ausgerechnet in diesem Umfeld eine tiefgreifende Reform der Grundsicherung beschlossen, die zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. An der Höhe der Leistungen ändert sich dadurch jedoch nichts.

Armutsquote 2025: Was die neuen Zahlen zeigen

Rund 13,3 Millionen Menschen in Deutschland galten 2025 als armutsgefährdet. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat. Für einen alleinlebenden Erwachsenen lag diese Schwelle 2025 bei rund 1.446 Euro netto im Monat, im Jahr zuvor waren es noch 1.381 Euro.

Besonders betroffen sind einzelne Bevölkerungsgruppen: Alleinlebende erreichten eine Armutsgefährdungsquote von 30,9 Prozent, Alleinerziehende-Haushalte von 28,7 Prozent. Unter Menschen ab 65 Jahren lag die Quote bei 19,5 Prozent, bei Frauen dieser Altersgruppe sogar bei 21,3 Prozent. Bezieht man neben dem Einkommen auch Teilhabemöglichkeiten mit ein, waren 2025 rund 17,6 Millionen Menschen beziehungsweise 21,2 Prozent der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

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Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Reform ohne höhere Sätze

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Grundlage ist das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das der Bundestag am 5. März 2026 mit 320 Ja-Stimmen gegen 268 Nein-Stimmen beschlossen hat; der Bundesrat billigte das Gesetz am 27. März 2026. Die Bundesregierung beschreibt die Reform als Rückkehr zum Vermittlungsvorrang: Bevor Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen greifen, wird zunächst geprüft, ob eine unmittelbare Vermittlung in Arbeit möglich ist. Hinzu kommen ein altersgestaffeltes Schonvermögen anstelle der bisherigen Karenzzeit, eine frühere Deckelung der Unterkunftskosten sowie verschärfte Sanktionen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs bei wiederholten Pflichtverletzungen.

An der Höhe der monatlichen Regelsätze ändert die Reform nichts. Die Bundesregierung hatte bereits Ende 2025 eine Nullrunde beschlossen, die Beträge bleiben auf dem Niveau der Jahre 2024 und 2025:

Alleinstehende und Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1): 563 Euro monatlich Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: 506 Euro je Person Erwachsene im Haushalt anderer: 451 Euro Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 471 Euro Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 390 Euro Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro

Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, die das Jobcenter zusätzlich übernimmt. Ein Absinken der Regelsätze ist durch die Besitzschutzregelung in Paragraf 28a Absatz 5 SGB XII ausgeschlossen, ein Ausgleich der Inflation nach oben findet 2026 aber nicht statt. Die nächste reguläre Anpassung ist erst zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Wohngeld: Stabile Beträge nach der letzten Anpassung

Mit dem Wohngeld-Plus wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich ausgeweitet, seither ist eine automatische Anpassung alle zwei Jahre an die Miet- und Preisentwicklung vorgesehen. Die letzte reguläre Erhöhung griff zum 1. Januar 2025 und brachte im Schnitt rund 15 Prozent mehr Wohngeld. Für 2026 gelten diese Beträge unverändert weiter, eine zusätzliche Anhebung ist nicht geplant. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, richtet sich nach Mietstufe, Haushaltsgröße und Einkommen gemäß den Vorgaben des Wohngeldgesetzes. Ein strukturelles Problem bleibt bestehen: Viele anspruchsberechtigte Haushalte stellen aus Unkenntnis oder wegen komplizierter Berechnungen keinen Antrag.

Pflegegeld: Stillstand trotz laufender Reformdebatte

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, erhalten Pflegegeld nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Zum 1. Januar 2025 wurden die Beträge nach längerer Pause um 4,5 Prozent erhöht. Diese Sätze gelten unverändert auch 2026:

Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Eine weitere automatische Anpassung ist gesetzlich erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Allerdings liegt seit dem 5. Juni 2026 ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegeneuordnungsgesetz vor, der unter anderem eine Umbenennung des Pflegegelds in ein Entlastungsbudget sowie strukturelle Änderungen bei den Pflegegraden vorsieht. Das Verfahren befindet sich noch in der politischen Abstimmung, ein Inkrafttreten der Reform wird frühestens für Ende 2026 oder 2027 erwartet.

Warum die Armutsquote trotz Grundsicherung steigt

Die steigende Armutsgefährdung lässt sich nicht mit der Höhe einzelner Leistungen allein erklären, sondern ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Die Miet- und Energiekosten sind in vielen Regionen schneller gestiegen als Löhne und Sozialleistungen. Viele Haushalte liegen zudem knapp über den Anspruchsgrenzen von Grundsicherungsgeld oder Wohngeld und fallen dadurch durch das Raster. Komplexe Antragsverfahren führen außerdem dazu, dass bestehende Ansprüche gar nicht erst geltend gemacht werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts weisen Arbeitslose mit 64,9 Prozent die mit Abstand höchste Armutsgefährdungsquote auf, gefolgt von sonstigen Nichterwerbstätigen mit 33,8 Prozent.

Die Fakten im Überblick

Punkt | Aktuelle Lage 2026 | Bedeutung Armutsgefährdungsquote | 16,1 Prozent der Bevölkerung, rund 13,3 Millionen Menschen | Höchster Wert seit Beginn der aktuellen Erhebungsreihe Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld) | Regelsatz Alleinstehende 563 Euro, unverändert seit 2024 | Reform seit 1. Juli 2026 in Kraft, ohne Erhöhung der Beträge Besitzschutzregel | Regelsätze dürfen laut Paragraf 28a Absatz 5 SGB XII nicht sinken | Schutz vor Kürzungen, aber keine reale Anpassung Wohngeld | Letzte automatische Erhöhung zum 1. Januar 2025, seither stabil | Entlastung nur für Haushalte, die einen Antrag stellen Pflegegeld | 347 bis 990 Euro je nach Pflegegrad, unverändert seit 2025 | Nächste automatische Anpassung erst 2028, Reformentwurf seit Juni 2026 in Beratung Besonders betroffene Gruppen | Alleinlebende, Alleinerziehende, Menschen ab 65 Jahren | Erhöhtes Risiko sozialer Spaltung und Altersarmut

Häufige Fragen zur Armutsquote und Grundsicherungsreform 2026

Was hat sich durch die Umbenennung von Bürgergeld in Grundsicherungsgeld konkret geändert?

Neben dem neuen Namen bringt die Reform einen stärkeren Vermittlungsvorrang, ein altersgestaffeltes Schonvermögen anstelle der bisherigen Karenzzeit, eine frühere Deckelung der Unterkunftskosten und verschärfte Sanktionsregeln. Die Höhe der monatlichen Regelsätze bleibt davon unberührt.

Warum steigt die Armutsquote, obwohl es Grundsicherung, Wohngeld und Pflegegeld gibt?

Diese Leistungen sichern zwar ein Existenzminimum, gleichen aber gestiegene Miet- und Energiekosten nicht vollständig aus. Zudem liegen viele Haushalte knapp oberhalb der Anspruchsgrenzen oder nehmen bestehende Ansprüche aus Unkenntnis nicht wahr.

Können die Regelsätze 2026 noch gesenkt werden?

Nein. Der sogenannte Besitzschutz in Paragraf 28a Absatz 5 SGB XII schließt eine Kürzung der Regelsätze aus, selbst wenn eine rechnerische Fortschreibung theoretisch einen niedrigeren Wert ergeben würde. Die nächste reguläre Anpassung nach oben ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Wird das Pflegegeld 2026 noch erhöht?

Eine automatische Erhöhung ist erst 2028 gesetzlich vorgesehen. Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz liegt seit Juni 2026 vor und wird derzeit politisch beraten, ein Beschluss steht noch aus.

Fazit

Zwischen wachsender Armutsgefährdung und stagnierenden Sozialleistungen klafft 2026 eine sichtbare Lücke. Während die Bundesregierung das Grundsicherungssystem strukturell umgebaut und schärfere Regeln eingeführt hat, bleiben die finanziellen Beträge bei Grundsicherungsgeld, Wohngeld und Pflegegeld weitgehend auf dem Stand der Vorjahre. Ob die für 2027 beziehungsweise 2028 geplanten regulären Anpassungen die reale Kaufkraft der betroffenen Haushalte wieder ausgleichen, bleibt abzuwarten.

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