Wer sein Konto pfänden lässt, verliert oft mehr Geld als nötig – nicht durch die Pfändung selbst, sondern durch den falschen Umgang mit dem Konto. Seit dem 1. Juli 2026 sind auf dem Pfändungsschutzkonto automatisch 1.590 Euro monatlich geschützt. Verbraucherzentralen berichten dennoch immer wieder von Fällen, in denen dieser Schutz durch vermeidbare Fehler ins Leere läuft.
Was das P-Konto wirklich schützt – und wo die Grenzen liegen
Jede Person kann ihr bestehendes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln lassen. Der automatische Pfändungsschutz greift dann bis zur Höhe des gesetzlichen Grundfreibetrags. Alles darüber kann grundsätzlich gepfändet werden, sofern keine zusätzliche Bescheinigung vorliegt, die den persönlichen Schutzbetrag erhöht.
Entscheidend ist ein oft übersehener Unterschied: Das P-Konto verhindert die Pfändung nicht. Es sorgt lediglich dafür, dass pro Kalendermonat ein bestimmter Betrag verfügbar bleibt. Wer diese beiden Dinge verwechselt, gerät schnell in eine der häufigsten Fallen.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Freibeträge auf dem P-Konto seit 1. Juli 2026
Grundlage der Erhöhung ist die neue Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die den unpfändbaren Grundbetrag nach § 850c ZPO von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro anhebt. Für das P-Konto gilt eine eigene Rundungsregel: Der Betrag wird auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Schritt aufgerundet – daraus ergeben sich die 1.590 Euro. Mit +2,1 Prozent fällt die Anpassung deutlich moderater aus als in den Vorjahren.
| Situation | Monatlicher Freibetrag auf dem P-Konto |
|---|---|
| Alleinstehend, keine Unterhaltspflichten | 1.590,00 € |
| + 1 unterhaltsberechtigte Person | zusätzlich rund 597 € – Nachweis erforderlich |
| + 2. bis 5. unterhaltsberechtigte Person | jeweils zusätzlich rund 333 € – Nachweis erforderlich |
| Kindergeld, Sozialleistungen für andere Haushaltsmitglieder | Zusatzschutz nur per P-Konto-Bescheinigung (§ 903 ZPO) |
Die neuen Werte gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Wer sein Konto bereits als P-Konto führt, muss für den höheren Basisschutz nichts weiter unternehmen – die Bank rechnet automatisch mit dem neuen Betrag.
Ein Rechenbeispiel zeigt die praktische Wirkung: Eine alleinstehende Arbeitnehmerin mit einem Nettoeinkommen von 1.750 Euro hatte bis Ende Juni rund 1.560 Euro automatisch geschützt, seither sind es 1.590 Euro. Für sie bleiben damit rund 30 Euro mehr im Monat unpfändbar – kein großer Sprung, für einen eng kalkulierten Haushalt aber oft der Unterschied zwischen einer bezahlten Stromrechnung und einer Mahnung.
Die sieben teuersten Fehler beim P-Konto
1. Das P-Konto als Lösung für die Schulden selbst missverstehen. Es sichert das finanzielle Existenzminimum im Alltag, tilgt aber keine Forderung. Ohne eine Strategie zur Schuldenregulierung, etwa über eine Schuldnerberatung, bleiben die Verbindlichkeiten bestehen und wachsen durch Zinsen weiter.
2. Erst reagieren, wenn das Konto bereits gesperrt ist. Viele Betroffene handeln erst, wenn die Bank eine Pfändung meldet – dann kann ein reguläres Girokonto sofort blockiert sein. Eine rückwirkende Umwandlung ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verzögert den Zugriff auf das eigene Geld aber häufig spürbar.
3. Den individuellen Freibetrag verschenken. Der gesetzliche Grundfreibetrag ist ein Mindestschutz, kein individuell berechneter Bedarf. Wer Unterhalt zahlt oder Kinder versorgt, hat Anspruch auf einen höheren Betrag – die Bank hebt ihn aber nicht automatisch an. Nötig ist eine P-Konto-Bescheinigung, etwa von Schuldnerberatung, Arbeitgeber oder Anwalt, die bei jeder Änderung der Lebensumstände aktualisiert werden muss.
4. Die Regel „ein Konto pro Person“ ignorieren. Der Gesetzgeber erlaubt pro Person exakt ein P-Konto. Da die Einrichtung an die Schufa gemeldet wird, fallen doppelte P-Konten in der Regel schnell auf – mit möglichen rechtlichen Folgen.
5. Nachzahlungen ungeprüft eingehen lassen. Steuererstattung, Nachzahlung vom Jobcenter oder von der Rentenversicherung: Sobald ungewöhnlich hohe Beträge eingehen, wird der monatliche Freibetrag oft weit überschritten – der übersteigende Teil kann blockiert und an Gläubiger abgeführt werden. Bei absehbaren Nachzahlungen hilft eine vorherige Beratung und gegebenenfalls ein Antrag beim Vollstreckungsgericht.
6. Den Zahlungseingang zum Monatswechsel falsch kalkulieren. P-Konten rechnen strikt nach Kalendermonaten ab. Landet Gehalt oder eine Sozialleistung bereits am 28. oder 29. des Vormonats auf dem Konto, zählt sie zum Freibetrag dieses Monats. Ungenutztes geschütztes Guthaben lässt sich zwar in den Folgemonat übertragen, die Regelung ist aber zeitlich eng begrenzt.
7. Darauf vertrauen, dass Kindergeld automatisch geschützt ist. Banken erkennen nicht automatisch, aus welcher Quelle ein Zahlungseingang stammt. Kindergeld oder Leistungen für weitere Haushaltsmitglieder erhöhen den Kontostand, ohne dass die Bank deren Zweck kennt. Auch hier ist ein aktiver Nachweis gegenüber der Bank nötig, damit der Betrag geschützt bleibt.
So lässt sich die P-Konto-Falle vermeiden
| Fehler | Bessere Vorgehensweise |
|---|---|
| Konto erst nach der Pfändung umwandeln | Frühzeitig schriftlich bei der Bank beantragen und dokumentieren |
| Grundfreibetrag für ausreichend halten | Unterhalt, Kindergeld und Sozialleistungen prüfen, Bescheinigung vorlegen |
| Alte Bescheinigungen nicht aktualisieren | Bei Änderungen im Haushalt den Schutzbetrag neu berechnen lassen |
| Nachzahlungen unvorbereitet eingehen lassen | Vor größeren Eingängen Schuldnerberatung aufsuchen, gerichtliche Freigabe prüfen |
| Mehrere Konten parallel nutzen | Einnahmen bündeln, konsequent nur ein P-Konto führen |
Fachleute der Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass gerade die fehlende oder veraltete Bescheinigung in der Praxis der häufigste Grund ist, warum Betroffene trotz gesetzlichem Anspruch weniger Geld zur Verfügung haben, als ihnen eigentlich zusteht.
Häufige Fragen zum P-Konto
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag seit Juli 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 sind für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten automatisch 1.590 Euro pro Monat vor einer Kontopfändung geschützt. Grundlage ist der gesetzliche Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO, der auf dem P-Konto auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet wird.
Was passiert, wenn der Bedarf über dem Grundfreibetrag liegt?
Wer Unterhalt zahlt, Kindergeld erhält oder Sozialleistungen für weitere Haushaltsmitglieder bezieht, kann bei der Bank eine P-Konto-Bescheinigung einreichen. Diese erhöht den geschützten Betrag entsprechend der individuellen Situation, wird aber nicht automatisch berücksichtigt.
Sind mehrere P-Konten bei verschiedenen Banken erlaubt?
Nein. Jede Person darf gesetzlich nur ein einziges P-Konto führen. Da die Einrichtung an die Schufa gemeldet wird, werden doppelt geführte P-Konten in der Regel erkannt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wann lohnt sich der Gang zur Schuldnerberatung?
Spätestens dann, wenn eine Kontopfändung droht oder bereits eingetreten ist, größere Nachzahlungen absehbar sind oder unklar ist, welcher Freibetrag im Einzelfall zusteht. Eine anerkannte Schuldnerberatung prüft die konkrete Situation, hilft bei Bescheinigungen und bereitet bei Bedarf ein Insolvenzverfahren vor.