Wer 2026 mit 45 Beitragsjahren die Voraussetzungen erfüllt, geht längst nicht mehr mit 63 abschlagsfrei in Rente – der Jahrgang 1963 muss bis 64 Jahre und zehn Monate warten. Gleichzeitig zeigt eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos, dass die Frührente die Beitragszahler bis 2035 mit fast 140 Milliarden Euro belastet – während in vielen Betrieben Fachkräfte fehlen.
Was hinter der „Rente mit 63″ wirklich steckt
Der Begriff ist irreführend geworden. Offiziell heißt die Regelung „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ und wurde 2014 mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz eingeführt. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, darf zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei aufhören zu arbeiten. Bei ihrer Einführung galt das tatsächlich ab 63 Jahren – seither steigt die Altersgrenze jedoch mit jedem Geburtsjahrgang. Zu den 45 Jahren zählen neben Beschäftigungszeiten unter anderem auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und der Bezug von Arbeitslosengeld I, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.
Welche Jahrgänge wie früh gehen können
Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Zugang steigt in Zweimonatsschritten. Aktuell zeigt sich für rentennahe Jahrgänge folgendes Bild:
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Abschlagsfrei mit 45 Jahren ab |
|---|---|---|
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate |
| 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre |
Für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren Versicherten ist damit endgültig Schluss mit der 63 als Zahl: Der frühestmögliche abschlagsfreie Termin liegt bei 65 Jahren.
Was der vorzeitige Ausstieg volkswirtschaftlich kostet
Die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellte Prognos-Studie beziffert die Kosten der Regelung konkret: Bis 2035 müssen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zusätzlich fast 140 Milliarden Euro aufbringen, um die Ausgaben für die vorzeitige Rente auszugleichen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung könnte demnach bis 2045 auf 22,7 Prozent steigen – gegenüber 18,6 Prozent im Jahr 2022. Gleichzeitig sinkt das Rentenniveau, weil die Ausgaben früher und länger anfallen. Nach Berechnungen der Studie hat die Regelung dem Arbeitsmarkt allein im vergangenen Jahr mehr als 200.000 Beschäftigte entzogen – Menschen, die trotz Erwerbsfähigkeit vorzeitig ausschieden, obwohl in vielen Branchen Personal fehlt.
Was sich seit dem Sommer 2026 politisch verändert hat
Der ursprüngliche Befund der Prognos-Studie ist inzwischen zur politischen Realität geworden. Die unabhängige Alterssicherungskommission der Bundesregierung legte am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vor – und schlägt darin genau das vor, was die Studie nahelegt: die vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Versicherungsjahren. Zusätzlich soll der früheste Zugang zur Frührente mit Abschlägen (nach 35 Versicherungsjahren) von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigten an, alle Empfehlungen zügig umsetzen zu wollen, wie t-online berichtete. Der Koalitionsausschuss bestätigte diesen Kurs Anfang Juli. Innerhalb der Union gibt es allerdings Widerstand gegen eine zu schnelle Abschaffung, und über die Länge möglicher Übergangsfristen wird derzeit noch verhandelt. Ein Gesetzentwurf mit konkreten Stichtagen und Vertrauensschutzregeln wird nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet. Bis ein Gesetz verabschiedet ist, gilt die bisherige Rechtslage unverändert weiter.
Was ein früherer Rentenbeginn für den Einzelnen bedeutet
Wer die 45-Jahres-Grenze nicht erreicht und stattdessen über die reguläre Frührente nach 35 Versicherungsjahren früher aussteigt, zahlt dauerhaft drauf: Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt – lebenslang. Ein Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Altersrente von 2.050 Euro brutto und einem Vorbezug von 46 Monaten ergibt sich ein Abschlag von 13,8 Prozent, also rund 283 Euro weniger im Monat. Übers Jahr summiert sich das auf mehr als 3.300 Euro, die dauerhaft fehlen – zusätzlich zu den geringeren Rentenpunkten, die durch die kürzere Beitragszeit entstehen.
Häufige Fragen zur Rente mit 63
Ist die abschlagsfreie Rente mit 63 schon abgeschafft?
Nein. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind bislang kein geltendes Recht. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, gelten die bisherigen Altersgrenzen nach Geburtsjahrgang unverändert weiter.
Ab wann könnte eine Gesetzesänderung greifen?
Die Bundesregierung strebt an, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein Referentenentwurf mit konkreten Übergangsregeln wird nach der Sommerpause erwartet, ein genaues Inkrafttretensdatum steht noch nicht fest.
Welche Zeiten zählen zu den 45 Versicherungsjahren?
Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung zählen unter anderem Kindererziehungszeiten, bestimmte Pflegezeiten sowie Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld I. Zeiten mit Bürgergeld-Bezug werden für diese Wartezeit nicht angerechnet.
Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn ohne die 45 Jahre?
Pro Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal bis zu 14,4 Prozent bei einem Vorbezug von vier Jahren. Der Abschlag gilt dauerhaft für die gesamte Rentenbezugszeit.
