Böse Überraschung für Rentner: Fast eine halbe Milliarde Euro bleibt liegen

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Autor: Experte:

Rund 57.100 Anträge wurden am Ende bewilligt, fast 112.000 abgelehnt. Die Stiftung Härtefallfonds für Ost-Rentnerinnen und -Rentner ist zum Jahreswechsel 2025/2026 endgültig abgewickelt worden, wie t-online im Februar 2026 berichtete. Für Zehntausende Betroffene aus der Ost-West-Rentenüberleitung ist damit die letzte Chance auf eine Einmalzahlung endgültig vertan.

Worum es beim Härtefallfonds ging

Der Bund richtete den Härtefallfonds Anfang 2023 ein, um Härten aus der Ost-West-Rentenüberleitung abzufedern. Betroffen waren vor allem Menschen, die einen großen Teil ihres Erwerbslebens in der DDR verbracht hatten und deren Rentenansprüche nach der Wiedervereinigung nicht vollständig anerkannt wurden. Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion konnten einen Antrag stellen.

Zu den antragsberechtigten Gruppen zählten unter anderem Beschäftigte der Deutschen Post und der Deutschen Reichsbahn, Pflegepersonen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hatten, sowie ehemalige Beschäftigte im Braunkohle- und Carbochemie-Bereich. Auch DDR-geschiedene Frauen mit mindestens zehnjähriger Ehe und Kind sowie ehemalige Balletttänzerinnen mit zugesagter Balletttrente konnten einen Antrag stellen. Voraussetzung war stets, dass die gesetzliche Rente nahe am Niveau der Grundsicherung lag.

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Der Bund stellte für den Bundesanteil eine Pauschale von 2.500 Euro pro Person bereit. Länder, die dem Fonds beitraten, konnten diesen Betrag auf insgesamt 5.000 Euro verdoppeln. Rechtliche Grundlage war ein Beschluss der damaligen Bundesregierung aus dem November 2022. Die ursprünglichen Anspruchsvoraussetzungen und die beteiligten Personengruppen sind weiterhin in den Unterlagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar.

Die Bilanz nach der Abwicklung

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gingen bis zum Fristende insgesamt rund 169.000 Anträge ein. Bewilligt wurden davon nur etwa 57.100. Ausgezahlt wurden insgesamt rund 163 Millionen Euro, während der Bund ursprünglich 500 Millionen Euro für das Programm eingeplant hatte. Rund 425 Millionen Euro blieben demnach ungenutzt und fließen nun anteilig an Bund und beteiligte Länder zurück.

KennzahlWert
Start des FondsJanuar 2023
Ursprünglich geplantes Budget500 Millionen Euro
Eingegangene Anträgerund 169.000
Bewilligte Anträgerund 57.100
Tatsächlich ausgezahltrund 163 Millionen Euro
Nicht verbrauchte Mittelrund 425 Millionen Euro
Letzte Antragsfrist31. Dezember 2024
Abwicklung der StiftungEnde 2025

Kritik von Verbänden und Opposition wächst

Die Ablehnungsquote sorgt weiterhin für deutliche Kritik. Nach Angaben des Bundes der Vertriebenen wurden von den knapp 169.000 gestellten Anträgen nur gut 57.000 positiv beschieden, was der Verband als klares Verfehlen der ursprünglichen Zielsetzung wertet.

Auch nach der Abwicklung reißt die Kritik nicht ab. Im Februar 2026 zog die sächsische Linke-Fraktionschefin Susanne Schaper eine ernüchternde Bilanz und sprach von einer Geringschätzung ostdeutscher Lebensleistung, da nur unterstützt worden sei, wessen Rente ohnehin bereits auf Grundsicherungsniveau lag, während Zehntausende trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung leer ausgingen. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann hatte bereits Ende 2025 gefordert, aus dem Härtefallfonds einen dauerhaften Gerechtigkeitsfonds zu machen, da fast eine halbe Milliarde Euro wieder in den allgemeinen Haushalt zurückfließe, statt bei den Betroffenen anzukommen. Aus den Ländern kam zudem Kritik daran, dass nicht alle Bundesländer dem Fonds beigetreten waren, wodurch die volle Summe von 5.000 Euro nur für einen Teil der Antragstellenden überhaupt erreichbar war.

Was Betroffene mit geringer Rente jetzt noch tun können

Auch wenn der Härtefallfonds ausgelaufen ist, bleibt für Menschen mit sehr niedriger Rente die reguläre Grundsicherung im Alter eine Option. Sie wird unabhängig davon geprüft, ob bereits eine Altersrente bezogen wird, und richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Auf das Einkommen der eigenen Kinder oder Eltern wird dabei grundsätzlich nicht zurückgegriffen, es sei denn, deren Jahreseinkommen liegt über der gesetzlich festgelegten Grenze von 100.000 Euro. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite; zuständig für die Antragstellung ist das jeweilige örtliche Sozialamt.

Häufige Fragen zum Härtefallfonds

Kann noch ein Antrag auf die Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds gestellt werden?

Nein. Die letzte verlängerte Antragsfrist endete am 31. Dezember 2024. Die Stiftung Härtefallfonds wurde zum Jahresende 2025 vollständig abgewickelt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen.

Wer konnte überhaupt von dem Programm profitieren?

Anspruch hatten bestimmte Berufsgruppen aus der ehemaligen DDR, etwa aus dem Post-, Bahn-, Gesundheits- und Sozialwesen, sowie Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Voraussetzung war zusätzlich eine gesetzliche Rente nahe am Grundsicherungsniveau.

Warum wurden so viele Anträge abgelehnt?

Von rund 169.000 Anträgen wurden nur etwa 57.100 bewilligt. Häufigster Grund waren nicht erfüllte rechtliche Voraussetzungen, etwa eine Rente oberhalb der festgelegten Einkommensgrenze oder eine nicht passende Berufsgruppe.

Was passiert jetzt mit dem übrig gebliebenen Geld?

Von den ursprünglich eingeplanten 500 Millionen Euro wurden nur rund 163 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt. Die verbleibenden rund 425 Millionen Euro fließen nach Abzug von Verwaltungskosten anteilig an den Bund und die beigetretenen Bundesländer zurück.

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