13. Monatsrente ab Dezember 2026: Deutschland bleibt beim alten Modell, Schweiz zahlt extra

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Zum ersten Mal überweisen Schweizer Ausgleichskassen im Dezember 2026 eine 13. AHV-Rente – ein Zwölftel der Jahresrente zusätzlich aufs Konto, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen bestätigt. Wer in Deutschland auf einen ähnlichen Bonus hofft, schaut in die Röhre: Trotz gestiegenem Rentenwert bleibt es beim 12-Zahlungen-Modell.

Was sich in der Schweiz ab Dezember 2026 ändert

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Einführung einer 13. Altersrente bereits am 3. März 2024 in einer Volksabstimmung beschlossen. Der Bundesrat legte anschließend fest, dass die erste Auszahlung im Dezember 2026 erfolgt – automatisch, ohne separaten Antrag, zusammen mit der regulären Dezember-Rente. Grundlage ist ein Zwölftel der im jeweiligen Kalenderjahr ausbezahlten Altersrente.

Wie hoch die zusätzliche Zahlung ausfällt

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Wer über das Jahr eine konstante Monatsrente bezieht, erhält im Dezember den gleichen Betrag noch einmal obendrauf. Bezieht eine Person beispielsweise 2’350 Franken Monatsrente, kommen im Dezember rund 2’350 Franken zusätzlich hinzu. Nicht in diese Berechnung einbezogen werden Kinder- und Zusatzrenten sowie Übergangszuschläge für Frauen der AHV21-Übergangsgeneration. Der exakte Betrag steht erst mit der Dezember-Auszahlung fest, da sich Renten im Jahresverlauf ändern können, etwa bei Rentenbeginn oder einer Änderung des Zivilstands.

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Wer die 13. AHV-Rente erhält – und wer nicht

Anspruch haben ausschließlich Personen, die am 1. Dezember eine reguläre AHV-Altersrente beziehen. Keine 13. Zahlung gibt es dagegen für:

Invalidenrenten (IV) Hinterlassenenrenten (Witwen, Witwer, Waisen) Personen ohne Rentenanspruch im Dezember

Diese Gruppen bleiben beim bisherigen Modell mit zwölf Zahlungen pro Jahr.

Die Finanzierung ist noch nicht endgültig geklärt

Auch wenn die Auszahlung im Dezember 2026 feststeht, ist die langfristige Finanzierung in der Schweiz selbst noch offen. Das Parlament hat sich im Juni 2026 für eine Teilfinanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung ausgesprochen, der Normalsatz soll von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Über diese Vorlage stimmt die Schweizer Bevölkerung am 29. November 2026 ab, ein Inkrafttreten vor 2028 gilt als ausgeschlossen. Da diese Finanzierung allein nicht ausreicht, arbeitet die Schweiz zusätzlich am Reformpaket AHV 2030, das sich derzeit in der Vernehmlassung befindet.

Warum Deutschland beim 12-Monats-Modell bleibt

Ein Blick auf die eigene Rentenpolitik zeigt: Auch die im Juni 2026 vorgestellten 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission an Bundeskanzler Friedrich Merz enthalten keinen Vorschlag für eine 13. Monatsrente. Im Zentrum der Debatte steht stattdessen die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, über deren Auslaufen und mögliche Übergangsfristen SPD-Politiker aktuell öffentlich streiten. Für eine zusätzliche Jahreszahlung nach Schweizer Vorbild gibt es im Bundestag derzeit keine politische Mehrheit, ein zentrales Argument bleibt die Belastung des Bundeshaushalts bei einem ohnehin defizitären System.

Rentenerhöhung 2026: Das gibt es in Deutschland stattdessen

Statt einer 13. Zahlung erhielten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zum 1. Juli 2026 eine reguläre Rentenanpassung. Der aktuelle Rentenwert stieg laut Bundesregierung um 4,24 Prozent von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

KennzahlBis Juni 2026Ab Juli 2026
Aktueller Rentenwert40,79 Euro42,52 Euro
Standardrente (45 Beitragsjahre, Durchschnittsverdienst)1.835,55 Euro1.913,40 Euro
Durchschnittliche Altersrente West1.392 Euro1.451 Euro
Durchschnittliche Altersrente Ost1.463 Euro1.525 Euro

Trotz dieses Plus bleibt die Kluft zur Schweiz bestehen: Viele deutsche Rentnerinnen liegen mit ihrem tatsächlichen Zahlbetrag deutlich unter der Standardrente, ein erheblicher Teil kommt nach Auswertungen des Bundesarbeitsministeriums auf unter 1.000 Euro netto. Eine 13. Zahlung würde für diese Gruppe eine spürbar größere finanzielle Wirkung entfalten als für Menschen mit überdurchschnittlichem Rentenanspruch.

Häufige Fragen zur 13. AHV-Rente und zur deutschen Rentenerhöhung

Erhalten auch Invaliden- und Hinterbliebenenrentner in der Schweiz die 13. Zahlung?

Nein. Der Anspruch auf die 13. AHV-Rente besteht ausschließlich für Personen mit einer regulären AHV-Altersrente. Invalidenrenten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten bleiben beim bisherigen Modell mit zwölf Auszahlungen pro Jahr.

Muss die 13. AHV-Rente beantragt werden?

Nein. Die Ausgleichskassen berechnen und überweisen die Zusatzzahlung automatisch zusammen mit der Dezember-Rente. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Gibt es in Deutschland Pläne für eine 13. Monatsrente?

Aktuell nicht. Weder das Rentenpaket der Bundesregierung noch die Empfehlungen der Alterssicherungskommission von Juni 2026 enthalten einen entsprechenden Vorschlag. Die politische Debatte konzentriert sich derzeit vor allem auf die Zukunft der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren.

Wie stark ist die deutsche Rente 2026 tatsächlich gestiegen?

Der Rentenwert stieg zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren bedeutet das ein Plus von 77,85 Euro brutto im Monat, die durchschnittliche gesetzliche Rente stieg je nach Region um 37 bis 62 Euro.

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