1,1 Milliarden Euro: So hoch beziffert die Bundesregierung inzwischen die riskanten Immobilien-Investments gesetzlicher Krankenkassen – fünfmal mehr, als noch im Sommer bekannt war. Laut einer aktuellen Antwort der Bundesregierung sind 23 bundesweit tätige Krankenkassen und eine Pflegekasse betroffen, deren Beitragsgelder in wackligen Fonds stecken.
Vom Verdacht zur Milliardensumme: die Chronologie eines Beitragsgeld-Falls
Was Mitte Juli 2026 als Verdacht gegen einzelne Krankenkassen begann, hat sich innerhalb weniger Wochen zu einem der größten bekannt gewordenen Anlageskandale der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt. Ein Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung deckte zunächst auf, dass mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen über 170 Millionen Euro in den sogenannten Verius-Immobilienfonds gesteckt hatten. Anfang August korrigierte sich die Summe auf knapp 220 Millionen Euro, nachdem etwa die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe rund 40 Millionen Euro und die AOK Bremen/Bremerhaven weitere 5,5 Millionen Euro eingeräumt hatten.
Die eigentliche Dimension zeigte sich erst mit der Bundestags-Drucksache vom 4. September 2026: Demnach haben allein die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beaufsichtigten Krankenkassen rund 1,1 Milliarden Euro in entsprechende Immobilienanlagen investiert. Bis Ende 2025 mussten davon bereits etwa 400 Millionen Euro als Verlust abgeschrieben werden, weitere rund 700 Millionen Euro gelten als gefährdet.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Wie konnte das passieren? Die Anlageregeln des SGB IV
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen bei der Geldanlage klaren gesetzlichen Vorgaben. Nach § 80 SGB IV müssen Beitragsgelder so angelegt werden, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und die Liquidität jederzeit gewährleistet bleibt. Die Investments in die Verius-Fonds erfolgten laut Bundesregierung in den Jahren 2018, 2019 und 2021 formal als börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs grundsätzlich zulässig waren.
Ob die konkrete Anlageentscheidung dennoch gegen den Grundsatz der Mündelsicherheit verstieß, ist derzeit Gegenstand mehrerer Prüfungen und Gerichtsverfahren. Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Einhaltung der Anlagegrundsätze bei bundesunmittelbaren Kassen kontrolliert, während für landesunmittelbare Träger die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind.
Welche Kassen betroffen sind
Eine vollständige, namentliche Liste aller 23 betroffenen Krankenkassen hat die Bundesregierung bislang nicht veröffentlicht und verweist dabei auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Mehrere Fälle sind jedoch durch Medienrecherchen öffentlich bekannt:
| Institution | Gemeldeter Betrag | Aktueller Stand |
|---|---|---|
| KV Westfalen-Lippe | rund 40 Mio. Euro | Investment-Vorstand entlassen, Klage auf Schadensersatz |
| AOK Bremen/Bremerhaven | rund 5,5 Mio. Euro | Betrag vollständig abgeschrieben |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | rund 47,4 Mio. Euro | Klage vor dem Landgericht Frankfurt |
| KV Baden-Württemberg | bis zu 44 Mio. Euro | Klage vor dem Landgericht Frankfurt |
| Bundesweit (23 Kassen + 1 Pflegekasse) | rund 1,1 Mrd. Euro laut Bundestags-Antwort | 400 Mio. Euro bereits wertberichtigt, 700 Mio. Euro weiter im Risiko |
Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt
Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben inzwischen Schadensersatzklagen gegen die am Vertrieb der Verius-Fonds beteiligten Finanzunternehmen eingereicht. Die Kläger werfen den Anbietern vor, über das tatsächliche Risiko der Anlage getäuscht zu haben. Die beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. weist die Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass sämtliche Risiken in den Verkaufsunterlagen offengelegt worden seien. Ein Urteil steht in den laufenden Verfahren bislang aus.
Was das für Versicherte bedeutet
Direkte Leistungskürzungen drohen Versicherten durch die Verluste zunächst nicht, da Rücklagen der Kassen betroffen sind. Allerdings mahnen Beobachter, dass hohe Wertberichtigungen mittelfristig den finanziellen Spielraum einzelner Kassen einschränken können – die KV Schleswig-Holstein hat nach eigenen Angaben bereits die Beiträge ihrer Mitglieder erhöht. Die Bundesregierung prüft derzeit unter anderem eine Anzeigepflicht für bestimmte Geldanlagen der Kassen, um solche Fälle künftig früher erkennbar zu machen.
Häufige Fragen zum Krankenkassen-Immobilienfonds-Fall
Sind die Krankenkassenbeiträge der Versicherten direkt in Gefahr?
Sind die Krankenkassenbeiträge der Versicherten direkt in Gefahr?
Welche Krankenkasse ist konkret betroffen?
Öffentlich bestätigt sind bislang unter anderem die KV Westfalen-Lippe, die AOK Bremen/Bremerhaven, die KKH Kaufmännische Krankenkasse und die KV Baden-Württemberg. Eine vollständige Liste aller 23 vom Bundesamt für Soziale Sicherung genannten Kassen liegt aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses nicht öffentlich vor.
Müssen Mitglieder mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen?
Ein pauschaler Zusammenhang lässt sich derzeit nicht belegen. Die KV Schleswig-Holstein hat allerdings bereits eine Beitragserhöhung mit den entstandenen Verlusten begründet, weitere Einzelfälle sind nicht auszuschließen.
Gibt es bereits ein Gerichtsurteil in dem Fall?
Nein, die Klagen mehrerer Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigungen gegen die beteiligten Finanzunternehmen liegen dem Landgericht Frankfurt vor, ein Urteil ist bislang nicht ergangen.