Wer in den vergangenen Jahren auf einen sanften Übergang in die Rente per Altersteilzeit gesetzt hat, blickt auf ein enges Zeitfenster: Ein Gesetzentwurf zur Rentenreform wird laut Bundesregierung für die kommenden Wochen erwartet. Besonders das beliebte Blockmodell steht vor dem Aus – Hunderttausende Beschäftigte müssen ihre Ruhestandspläne überdenken.
Blockmodell vor dem Aus: Was sich für Beschäftigte ändert
Die Altersteilzeit gilt seit Jahren als komfortabler Weg in den Ruhestand: Beschäftigte reduzieren ihre Arbeitszeit um die Hälfte, erhalten dabei aber gemessen am Arbeitsvolumen mehr Rentenpunkte und Gehalt, als ihnen rein rechnerisch zustünde. Im Jahr 2023 nutzten rund 284.000 Arbeitnehmer dieses Modell, darunter etwa 95.000 Frauen und 189.000 Männer. Das ergab eine Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sarah Vollath. Besonders verbreitet ist die Altersteilzeit in der Energiewirtschaft, bei Finanz- und Versicherungsdienstleistern sowie im verarbeitenden Gewerbe – in knapp der Hälfte aller Fälle in Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
Vier von fünf Beschäftigten entscheiden sich dabei für das sogenannte Blockmodell: In der ersten Phase wird für ein Teilgehalt weiter in Vollzeit gearbeitet, in der zweiten Phase bleibt der Arbeitsplatz bei vollem Lohnausgleich ganz leer. Genau dieses Modell soll nach dem Willen der Regierungskoalition und der Empfehlung der Alterssicherungskommission künftig wegfallen.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Gleichverteilungsmodell als einzige Alternative
Übrig bliebe das Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit gleichmäßig über die gesamte Laufzeit reduziert wird. Der Nachteil: Der Arbeitsweg muss über die doppelte Zeitspanne bewältigt werden, Fachwissen muss länger aktuell gehalten werden, und private Zeitfenster für den Ruhestand verschieben sich weiter nach hinten.
| Kriterium | Blockmodell (bisher) | Gleichverteilungsmodell (verbleibend) |
|---|---|---|
| Arbeitsphase | Vollzeit für Teilgehalt | Dauerhaft Teilzeit |
| Freistellung | Komplette Freistellungsphase am Ende | Keine durchgehende Freistellung |
| Arbeitsweg | Nur in erster Phase | Über die gesamte Laufzeit |
| Fachwissen | Muss nur zeitweise aktuell bleiben | Muss durchgehend aktuell bleiben |
| Sichtbarkeit im Betrieb | Endet abrupt | Bleibt bestehen |
Kritik von Gewerkschaften und Opposition
Die Linken-Politikerin Vollath warnt vor sozialen Folgen: Gerade angesichts des Stellenabbaus in der Industrie sei eine derart drastische Einschränkung der Altersteilzeit riskant, da betriebsbedingte Kündigungen zunehmen könnten. Auch aus den Gewerkschaften kommt Widerspruch: Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall Baden-Württemberg, sieht die Gefahr härterer Einschnitte, sollte das Instrument abgeschafft werden. Das Bundessozialministerium hält dagegen und betont den Nutzen der Altersteilzeit für einen sozialverträglichen Personalabbau in Unternehmen.
Die Alterssicherungskommission argumentiert, das Blockmodell entspreche faktisch einer Frühverrentung und wirke sich negativ auf die individuellen Rentenanwartschaften aus. Bemerkenswert dabei: Rentenrechtlich sammeln Beschäftigte in beiden Modellen exakt dieselbe Anzahl an Rentenpunkten, da die Beiträge in beiden Fällen auf Basis des reduzierten Bruttogehalts berechnet werden.
Was bei der Rentenberechnung während der Altersteilzeit weiterhin gilt
Unabhängig vom gewählten Modell bleibt der gesetzliche Rahmen bestehen: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Rentenbeiträge auf mindestens 80 Prozent des bisherigen Vollzeitbruttogehalts aufzustocken, das Nettogehalt wird um mindestens 20 Prozent erhöht. Wird der Lohn deutlich stärker aufgestockt, kann dies allerdings zu Steuernachzahlungen führen – ein Punkt, vor dem Rentenberater regelmäßig warnen.
Aktueller Stand der Reform
Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums war ursprünglich für September angekündigt, gilt inzwischen aber als zeitlich offen – auch die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte den weiteren Fahrplan beeinflussen. Am Ziel, das Gesetzgebungsverfahren noch bis Ende 2026 durch Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat zu bringen, hält die Koalition nach eigenen Angaben bislang fest. Neben der Einschränkung des Blockmodells sieht das Reformpaket auch eine Anhebung der Altersgrenze für den Einstieg in die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre vor. Details zu den rechtlichen Voraussetzungen der Altersteilzeit listet das Bundesarbeitsministerium auf.
Häufige Fragen zur Reform der Altersteilzeit
Ist die Reform der Altersteilzeit bereits beschlossen?
Nein. Die Alterssicherungskommission hat lediglich Empfehlungen ausgesprochen, die keine Gesetzeskraft besitzen. Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums steht noch aus und muss anschließend Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Was passiert mit bereits laufenden Altersteilzeit-Vereinbarungen?
Bislang ist unklar, ob und wie eine mögliche Neuregelung auf bestehende Verträge rückwirken würde. Bis ein finaler Gesetzestext vorliegt, lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten.
Warum bevorzugen die meisten Beschäftigten das Blockmodell?
Rund vier von fünf nutzen es, weil es eine klare Freistellungsphase am Ende der Erwerbstätigkeit garantiert – ohne die über Jahre gestreckte Doppelbelastung aus Teilzeitarbeit und Anfahrtswegen, wie sie beim Gleichverteilungsmodell entsteht.
Ändert sich durch das neue Modell die Höhe der Rentenpunkte?
Nein. Die Anzahl der erworbenen Rentenpunkte bleibt rechnerisch identisch, da sie sich nach dem reduzierten Bruttogehalt richtet – unabhängig davon, ob die Arbeitszeit blockweise oder gleichmäßig verteilt wird.