Rund 1,7 Millionen Haushalte in Deutschland beziehen derzeit Wohngeld, mehr als die Hälfte davon sind Rentnerhaushalte. Genau für diese Gruppe wird es jetzt eng: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Zuschüsse ab 2027 spürbar kürzt. Über die Details entscheidet der Bundesrat in dieser Woche.
Kabinett hat entschieden – das sind die geplanten Einschnitte
Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Federführend ist Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Ziel der Reform ist ausdrücklich die Konsolidierung des Bundeshaushalts, verbunden mit einem gewissen Bürokratieabbau in den Wohngeldstellen. Die zentrale Botschaft für Betroffene lautet jedoch: Wer künftig Wohngeld beantragt oder bezieht, muss mit weniger Geld rechnen – oder fällt komplett aus dem Leistungsbezug.
Drei Stellschrauben sind entscheidend. Erstens wird die reguläre Fortschreibung des Wohngeldes, die eigentlich alle zwei Jahre an Mieten und Preise angepasst wird, zum 1. Januar 2027 zunächst ausgesetzt. Zweitens wird die dauerhafte Heizkostenkomponente für Einpersonenhaushalte von 96 auf 48 Euro halbiert. Drittens verändert sich die Berechnungsformel so, dass ein größerer Anteil des Haushaltseinkommens angerechnet wird – wodurch viele Haushalte automatisch aus dem Anspruch herausfallen, ohne dass sich an ihrer eigentlichen Lebenssituation etwas geändert hätte.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Überblick: Was sich ändern soll
| Bereich | Bisherige Regelung | Geplant ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Reguläre Anpassung | Alle zwei Jahre, zuletzt zum 1.1.2025 | Ausgesetzt |
| Heizkostenkomponente (1-Personen-Haushalt) | 96 Euro | 48 Euro |
| Einkommensanrechnung | Geringerer Anteil wird berücksichtigt | Höherer Anteil wird berücksichtigt |
| Erwartete Einsparung | – | rund 1,5 Milliarden Euro (2027), ab 2028 rund 2 Milliarden Euro jährlich |
Wer betroffen sein könnte
Nach eigener Einschätzung von Bauministerin Hubertz könnte etwa jeder dritte bisherige Wohngeldhaushalt aus der Förderung herausfallen. Besonders im Blick stehen Rentnerhaushalte mit kleiner Altersrente, Alleinerziehende sowie Familien mit niedrigem Erwerbseinkommen in Städten mit hohen Mieten. Brisant für Familien: Entfällt der Wohngeldanspruch, entfällt nach dem Referentenentwurf zugleich auch der Anspruch auf Kinderzuschlag – nach Berechnungen der Bundesregierung ein Minderausgabenvolumen von rund 65 Millionen Euro jährlich.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die mögliche Größenordnung, ist aber ausdrücklich fiktiv und ersetzt keine individuelle Prüfung: Eine Rentnerin bezieht 1.240 Euro Altersrente im Monat, ihre Warmmiete liegt bei 705 Euro. Bislang gleicht das Wohngeld einen Teil der Differenz aus. Wird bei der nächsten Neuberechnung ein größerer Teil ihres Einkommens angerechnet und fällt gleichzeitig die reguläre Erhöhung weg, kann der Anspruch sinken oder vollständig entfallen – die Mietkosten müssten dann anderweitig gedeckt werden, etwa über einen Wechsel in die Grundsicherung.
Aktueller Stand: Bundesrat entscheidet am 25. September
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt lediglich das parlamentarische Verfahren, beschlossen ist noch nichts. Der Entwurf befindet sich derzeit im ersten Durchgang beim Bundesrat, der nach Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz zu Regierungsentwürfen Stellung nehmen kann. Die Beratungen sind kontrovers: Laut der am 11. September 2026 veröffentlichten Bundesratsdrucksache 474/1/26 empfehlen sowohl der Wohnungsbau- als auch der Sozialausschuss dem Plenum, den gesamten Entwurf abzulehnen. Der mitberatende Finanzausschuss dagegen sieht keinen Einwendungsbedarf. Über diese uneinheitlichen Empfehlungen stimmt das Bundesratsplenum am 25. September 2026 ab.
Wichtig für die Einordnung: Eine ablehnende Stellungnahme des Bundesrates würde das Gesetzgebungsverfahren nicht automatisch beenden. Hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, kann sie den Entwurf trotz Kritik an den Bundestag weiterleiten. Dort haben die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bereits eigene Anträge gegen die Kürzungspläne eingebracht, die der zuständige Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mehrheitlich abgelehnt hat. Bis zu einem endgültigen Beschluss von Bundestag und Bundesrat gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter.
Kritik von Sozialverbänden
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf deutliche Kritik geäußert und gewarnt, die Reform drehe frühere Fortschritte des Wohngelds als Instrument gegen Altersarmut zurück. Auch mehrere Kommunen und Sozialverbände befürchten, dass Haushalte, die aus dem Wohngeld herausfallen, stattdessen Grundsicherung oder Sozialhilfe beantragen müssten – wodurch ein Teil der angestrebten Einsparungen an anderer Stelle im Sozialsystem wieder aufgezehrt werden könnte.
Häufige Fragen zur Wohngeld-Reform 2027
Wann sollen die Änderungen in Kraft treten?
Der Regierungsentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Da Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen müssen, ist dieser Termin derzeit noch nicht endgültig gesichert.
Ist die Kürzung schon beschlossen?
Nein. Bislang liegt lediglich ein Kabinettsbeschluss vor, der das Gesetzgebungsverfahren eröffnet hat. Der Bundesrat berät aktuell über seine Stellungnahme, anschließend folgen die eigentlichen Beratungen im Bundestag und eine erneute Beteiligung des Bundesrates.
Welche Haushalte sind besonders betroffen?
Nach Angaben des Bauministeriums stellen Rentnerhaushalte mit niedriger Rente mehr als die Hälfte aller Wohngeldbezieher. Ebenfalls im Fokus stehen Alleinerziehende und Familien mit geringem Erwerbseinkommen, vor allem in Städten mit hohen Mieten.
Was passiert, wenn der Wohngeldanspruch komplett entfällt?
In diesem Fall bleiben grundsätzlich andere Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld als Auffangsystem bestehen. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Einkommen, Vermögen und individueller Bedarfslage ab und lässt sich pauschal nicht beantworten.