Betrug mit Pflegehilfsmitteln: Verbraucherzentrale warnt vor neuen Maschen

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Die Pflegeheimkosten sind zum 1. Juli 2026 bundesweit im Schnitt auf 3.364 Euro monatlich gestiegen, eine geplante Pflegereform lässt seit Monaten auf sich warten. In dieser angespannten Lage nutzen Betrüger gezielt die Verunsicherung von Pflegebedürftigen und ihren Familien aus, wie die Verbraucherzentrale warnt.

Pflegebedürftige Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen, und je höher der Pflegegrad, desto größer ist meist auch der Bedarf an Hilfe. Genau diese Abhängigkeit machen sich unseriöse Anbieter zunutze. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Sozialverband VdK registrieren seit Monaten eine wachsende Zahl an Beschwerden über Geschäftsmodelle, die teuer, intransparent oder rechtlich fragwürdig sind. Weil die Ansprüche je nach Pflegegrad kompliziert geregelt sind, nutzen dubiose Dienstleister genau diese Unsicherheit gezielt aus.

Wenn der „kostenlose“ Pflegeantrag richtig teuer wird

Eine der verbreitetsten Maschen betrifft ausgerechnet eine Leistung, die ohnehin nichts kostet: den Antrag auf einen Pflegegrad. Im Internet werben private Anbieter damit, diesen Antrag „einfach online“ und angeblich gratis zu übernehmen. Tatsächlich ist die Antragstellung bei der Pflegekasse grundsätzlich immer kostenfrei, egal ob telefonisch, schriftlich oder über das Kassenportal.

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Der Trick liegt im Kleingedruckten: Im Hintergrund werden über das vermeintlich kostenlose Antragsformular häufig unbemerkt weitere Leistungen mitbeantragt, etwa Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ähnlich funktioniert es bei der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag. Manche Anbieter verlangen für die Antragstellung eine Provision von bis zu zehn Prozent der später erstatteten Summe, obwohl Betroffene diese Anträge auch selbst und kostenfrei stellen könnten.

Trickanrufe: Wie Betrüger an sensible Daten kommen

Neben Online-Angeboten sind unerlaubte Werbeanrufe ein zentrales Problem. Thomas Zöller, Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, warnt vor Anrufern, die sich als Mitarbeitende von Pflegekassen oder dem Medizinischen Dienst ausgeben und kostenlose Pflegehilfsmittelboxen oder Pflegekurse versprechen. Beiläufig fragen sie dabei nach der Versicherungsnummer und weiteren persönlichen Daten der pflegebedürftigen Person.

Mit diesen Informationen können die Anrufer ihren Opfern Verträge unterschieben, die mit teuren monatlichen Zahlungen verbunden sind oder bei denen nicht erbrachte Leistungen gegenüber der Pflegekasse abgerechnet werden. Betroffen sind vor allem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Schutzbekleidung. Zöllers Rat an Betroffene und Angehörige: Bei Anrufen, die von sich aus persönliche Daten abfragen, sollte grundsätzlich aufgelegt und im Zweifel bei der eigenen Pflegekasse oder der Polizei nachgefragt werden.

Steigende Pflegekosten erhöhen den Druck auf Familien

Dass Betrugsmaschen gerade jetzt verfangen, hat auch einen finanziellen Hintergrund. Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz liegt laut Verband der Ersatzkassen inzwischen deutlich über 3.000 Euro im Monat, Tendenz steigend. Gleichzeitig verzögert sich die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Pflegereform, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz, seit Monaten. Ein für den Sommer 2026 angekündigter Kabinettsbeschluss ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt, auch der Wechsel im Ministeramt von Nina Warken zu Carsten Linnemann Ende Juli 2026 hat den Prozess verlangsamt.

Für Familien bedeutet das: Die finanzielle Unsicherheit rund um die Pflege bleibt vorerst bestehen, und genau in dieser Lage wirken Versprechen von schneller, kostenloser Hilfe besonders verlockend. Betrüger setzen gezielt auf diesen Druck, um an Daten oder direkt an Geld zu gelangen.

Ein Überblick, welche Pflegeleistungen tatsächlich kostenfrei sind und wo eine Antragstellung nötig ist:

LeistungKostenpflichtig?Zuständige Stelle
Antrag auf PflegegradImmer kostenlosDirekt bei der Pflegekasse
Pflegekurse für AngehörigeKostenlosPflegekasse, vor Ort oder online
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchBis zu 42 Euro monatlich werden erstattetAntrag bei der Pflegekasse
Verhinderungspflege / EntlastungsbetragAntragstellung ist kostenlos möglichPflegekasse oder Pflegestützpunkt

Häufige Fragen zu Betrug in der Pflege

Ist der Antrag auf einen Pflegegrad wirklich immer kostenlos?

Ja. Der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ist grundsätzlich gebührenfrei, unabhängig davon, ob er telefonisch, schriftlich oder online gestellt wird. Kostenpflichtige Angebote im Internet bieten in der Regel keinen echten Mehrwert gegenüber der direkten Antragstellung.

Wie hoch ist der gesetzliche Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben nach § 40 Absatz 2 SGB XI Anspruch auf eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Der Betrag wird über die Pflegekasse abgerechnet und muss beantragt werden.

Was ist zu tun, wenn bereits Daten am Telefon weitergegeben wurden?

Betroffene und Angehörige können sich an die eigene Pflegekasse wenden, um zu klären, ob unbemerkt weitere Leistungen beantragt wurden. Zusätzlich bieten die Verbraucherzentralen Beratung an, auch dann, wenn bereits Daten preisgegeben wurden. In Fällen von Vertragsabschlüssen unter Druck oder Täuschung besteht häufig ein Widerrufsrecht.

Wo lassen sich verdächtige Angebote oder Anrufe melden?

Verdächtige Anrufe und Angebote können bei der örtlichen Verbraucherzentrale, bei der eigenen Pflegekasse oder bei der Polizei gemeldet werden. Auch Pflegestützpunkte bieten unabhängige Beratung zu seriösen und unseriösen Angeboten rund um die Pflege.

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