Steuerbescheid im Elster-Postfach: Diese Frist dürfen Steuerzahler 2027 nicht verpassen

Autor: Experte:

Datum:

|     Lesezeit: 5 Min.

Ab dem 1. Januar 2027 verschickt die Finanzverwaltung Steuerbescheide für Millionen Elster-Nutzer nicht mehr per Post, sondern ausschließlich digital ins Online-Postfach. Wer die einmonatige Einspruchsfrist übersieht, weil die Benachrichtigungsmail im Spam-Ordner landet, riskiert bares Geld. Grundlage ist der reformierte § 122a Abgabenordnung.

Finanzamt stellt ab 2027 auf digitale Steuerbescheide um

Wer seine Steuererklärung elektronisch über Elster oder eine kommerzielle Steuersoftware abgibt, bekommt seinen Steuerbescheid ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr als Brief, sondern nur noch digital. Der bisherige Papierbescheid wird durch ein elektronisches Dokument im persönlichen Elster-Postfach ersetzt, das rechtlich denselben Status hat wie ein klassischer Steuerbescheid. Betroffen sind zunächst vor allem Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide. Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide bleiben vorerst auf dem Postweg.

Rechtliche Grundlage ist der neu gefasste § 122a der Abgabenordnung, der durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingeführt wurde. Ursprünglich sollte die Umstellung bereits zum 1. Januar 2026 greifen, wurde aber kurz vor dem geplanten Start um ein Jahr verschoben, damit Steuerpflichtige, Steuerberater und Finanzämter mehr Zeit für die technische und organisatorische Vorbereitung erhalten.

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller. -

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Bürger & Geld auf Google News folgen

Was sich für Elster-Nutzer konkret ändert

Sobald der digitale Bescheid vorliegt, informiert die Finanzverwaltung per E-Mail darüber, dass ein neues Dokument im Elster-Postfach bereitsteht. Diese Mail enthält weder einen Anhang noch einen Link zum Bescheid selbst, sie dient nur als Hinweis. Der eigentliche Bescheid muss aktiv im Elster-Online-Portal abgerufen werden.

Genau an diesem Punkt lauert eine bekannte Betrugsmasche: Kriminelle verschicken gefälschte Mails, die angeblich vom Finanzamt stammen und zum Öffnen eines Anhangs oder Anklicken eines Links auffordern. Da echte Behördenmails grundsätzlich ohne Anhang und ohne direkten Link zum Bescheid verschickt werden, ist jede Mail mit einem solchen Link oder Dateianhang ein klares Betrugssignal.

Einspruchsfrist beginnt schon vier Tage nach Bereitstellung

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, ab dem der digitale Bescheid rechtlich als zugestellt gilt. Nach § 122a Absatz 4 AO greift die sogenannte Bekanntgabefiktion bereits am vierten Tag nach Bereitstellung im Postfach, unabhängig davon, wann die Benachrichtigungsmail tatsächlich gelesen wird. Ab diesem Tag läuft die reguläre einmonatige Einspruchsfrist.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung des Fristverlaufs:

EreignisBeispieltermin
Bescheid wird im Elster-Postfach bereitgestellt5. Januar 2027
Bescheid gilt als bekannt gegeben (4. Tag)9. Januar 2027
Ende der einmonatigen Einspruchsfrist9. Februar 2027

Wer diesen Termin verstreichen lässt, muss den Bescheid so akzeptieren, wie er ausgestellt wurde, auch wenn darin Fehler enthalten sind. Es lohnt sich daher, die im Elster-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse regelmäßig zu prüfen und Benachrichtigungen zeitnah zu kontrollieren.

Wer weiter Post vom Finanzamt will, muss aktiv widersprechen

Wer grundsätzlich beim Papierbescheid bleiben möchte, muss dies ausdrücklich beantragen, eine bloße Nichteinwilligung reicht nicht aus. Der Antrag lässt sich jederzeit im Elster-Portal stellen, über den Bereich „Formulare & Leistungen“, dort unter „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“. Für Menschen mit Nebeneinkünften, etwa Rentner oder Bürgergeld-Beziehende mit anrechenbarem Einkommen, die ohnehin regelmäßig mit dem Finanzamt zu tun haben, kann sich ein rechtzeitiger Blick in die eigenen Elster-Einstellungen lohnen, um nicht von der Umstellung überrascht zu werden.

Verschoben, aber nicht vom Tisch: der aktuelle Stand

Die Digitalisierung der Bekanntgabe geht inzwischen über die reine Verschiebung von 2026 auf 2027 hinaus. Die Bundesregierung plant im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026 eine weitere Ausweitung: Wer ein aktives Elster-Nutzerkonto besitzt, soll Bescheide künftig grundsätzlich elektronisch erhalten, unabhängig davon, auf welchem Weg die Steuererklärung eingereicht wurde. Eine gesonderte Einwilligung wäre dann nicht mehr nötig, ohne aktives Konto bliebe es bei der Post.

Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Er liegt dem Bundesrat als Drucksache 447/26 vor, die Beratung dort war für den 25. September 2026 vorgesehen. Zum Redaktionsschluss dieses Artikels ist die Neuregelung noch nicht endgültig beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft weiter. Wer regelmäßig verfolgt, was sich bei Steuerbescheiden ändert, sollte diesen zweiten Schritt im Blick behalten, da er den Kreis der Betroffenen noch einmal deutlich vergrößern würde.

Häufige Fragen zum digitalen Steuerbescheid

Wer ist ab 2027 von der Umstellung betroffen?

Betroffen sind zunächst alle, die ihre Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- oder Körperschaftsteuererklärung elektronisch über Elster oder eine Steuersoftware einreichen. Wer seine Erklärung weiterhin in Papierform abgibt, bekommt vorerst auch den Bescheid per Post.

Wie erfahre ich, dass mein Bescheid bereitliegt?

Die Finanzverwaltung schickt eine Benachrichtigungsmail an die im Elster-Konto hinterlegte Adresse. Diese Mail enthält weder Anhang noch Link, der Bescheid muss direkt im Elster-Postfach abgerufen werden.

Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?

Der Bescheid gilt bereits vier Tage nach Bereitstellung als bekannt gegeben, danach läuft die einmonatige Einspruchsfrist. Wird sie versäumt, gilt der Bescheid als akzeptiert, auch bei inhaltlichen Fehlern.

Wie bleibe ich beim Papierbescheid?

Im Elster-Portal lässt sich unter „Formulare & Leistungen“ und „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ ein dauerhafter Antrag auf postalische Bekanntgabe stellen. Eine bloße fehlende Zustimmung reicht dafür nicht aus.

Meine Einschätzung

Die Digitalisierung der Steuerverwaltung ist überfällig und entlastet Finanzämter spürbar. Problematisch finde ich jedoch, dass die Verantwortung für rechtzeitige Reaktionen fast vollständig auf die Steuerpflichtigen verlagert wird, während die kurze Vier-Tage-Fiktion wenig Puffer für technische Pannen, veraltete Mailadressen oder schlicht Urlaubsabwesenheit lässt. Gerade ältere oder weniger digital erfahrene Menschen laufen Gefahr, Fristen zu verpassen oder auf Phishing-Mails hereinzufallen. Eine klarere, mehrstufige Erinnerungspflicht der Finanzämter wäre aus meiner Sicht ein sinnvoller Ausgleich für diesen Systemwechsel.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.