Wenn nach der Geburt Ihres Kindes weniger Einkommen zur Verfügung steht, rückt die eigene Altersvorsorge schnell nach hinten. Ab dem 1. Januar 2027 eröffnet das Altersvorsorgedepot eine neue Möglichkeit, mit kleinen Beiträgen und staatlichen Zulagen für den Ruhestand zu sparen. Für unmittelbar förderberechtigte Eltern können 25 Euro monatlich bei einem förderfähigen Kind insgesamt 450 Euro jährliche Zulagen auslösen. Entscheidend ist jedoch, wem die Kinderzulage zusteht und ob eine langfristige Anlage ohne Kapitalgarantie zu Ihrer Lebenssituation passt.
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Die Reform ist bereits beschlossen: Der Bundestag verabschiedete sie am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Erste Regelungen traten Ende Mai in Kraft; die neue Produktwelt und Förderung folgen 2027.
Das Altersvorsorgedepot erweitert die staatlich geförderte private Altersvorsorge um Anlagen ohne Kapitalgarantie, beispielsweise mit ETFs. Daneben bleiben Garantieprodukte möglich. Sie können damit zwischen unterschiedlichen Sicherheits- und Renditeprofilen wählen. Ein gewöhnliches Wertpapierdepot wird allerdings nicht automatisch zum geförderten Altersvorsorgedepot: Dafür benötigen Sie einen entsprechenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag.
Wie viel Förderung erhalten Eltern?
Unmittelbar förderberechtigte Eltern erhalten ab 2027 bis zu 540 Euro Grundzulage und zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage je förderfähigem Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits bei 300 Euro jährlichem Eigenbeitrag erreicht, entsprechend 25 Euro monatlich. Für die maximale Grundzulage sind dagegen 1.800 Euro Eigenbeitrag jährlich erforderlich.
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Würden Sie ab 2027 monatlich 25 Euro in ein gefördertes Altersvorsorgedepot einzahlen?
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Die Grundzulage entsteht in zwei Stufen: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Cent je Euro. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro jährlich kommen 25 Cent je Euro hinzu. Die Kinderzulage beträgt zusätzlich einen Euro je eingezahltem Euro, begrenzt auf 300 Euro pro Kind und Jahr.
| Monatlicher Eigenbeitrag | Eigenbeitrag jährlich | Grundzulage jährlich | Kinderzulage für ein Kind | Summe aus Beiträgen und Zulagen |
|---|---|---|---|---|
| 10 Euro | 120 Euro | 60 Euro | 120 Euro | 300 Euro |
| 25 Euro | 300 Euro | 150 Euro | 300 Euro | 750 Euro |
| 30 Euro | 360 Euro | 180 Euro | 300 Euro | 840 Euro |
| 100 Euro | 1.200 Euro | 390 Euro | 300 Euro | 1.890 Euro |
| 150 Euro | 1.800 Euro | 540 Euro | 300 Euro | 2.640 Euro |
Eigene Berechnung nach den Fördersätzen des Bundesfinanzministeriums. Voraussetzungen: unmittelbare Förderberechtigung, Kinderzulagenanspruch für ein Kind und entsprechende jährliche Eigenbeiträge. Die Summen enthalten weder Anlageerträge noch Kosten und sind keine Prognose des späteren Depotwerts.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Sie zahlen als unmittelbar förderberechtigter Elternteil 25 Euro monatlich ein und erhalten die Kinderzulage für zwei Kinder. Zu Ihren 300 Euro Jahresbeitrag kommen 150 Euro Grundzulage und insgesamt 600 Euro Kinderzulagen. Zusammen ergeben sich 1.050 Euro Beiträge und Zulagen im Jahr. Sie müssen den Eigenbeitrag von 300 Euro dafür nicht je Kind leisten.
Wichtig für Ihren Haushaltsplan: Die Zulagen fließen in den Altersvorsorgevertrag. Sie sind kein zusätzliches frei verfügbares Familiengeld. Die hohe Förderung kleiner Beiträge bedeutet außerdem nicht, dass damit bereits eine ausreichende Altersversorgung aufgebaut wird; der spätere Ertrag hängt unter anderem von Spardauer, Beiträgen, Kosten und Anlageentwicklung ab.
Wer bekommt Förderung während der Kindererziehung?
Während der dreijährigen Kindererziehungszeit können Mütter oder Väter unmittelbar förderberechtigt sein, auch ohne laufendes Erwerbseinkommen. Voraussetzung ist, dass die Kindererziehungszeiten beim zuständigen Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Zeiten dort zu beantragen sind. Elternzeit allein ersetzt diese rentenrechtliche Voraussetzung nicht.
Für die Grundzulage müssen unmittelbar Förderberechtigte grundsätzlich mindestens 120 Euro jährlich in ihren eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Das entspricht rechnerisch 10 Euro monatlich. Bei diesem Beitrag fällt die Kinderzulage allerdings noch nicht in voller Höhe an: Für ein förderfähiges Kind sind dann 120 Euro Kinderzulage jährlich möglich.
Die Kinderzulage kann nicht von beiden Eltern für dasselbe Kind doppelt beansprucht werden. Prüfen Sie deshalb vor dem Vertragsabschluss, welchem Elternteil sie zusteht beziehungsweise zugeordnet werden kann. Die Beispiele in diesem Artikel setzen voraus, dass Sie selbst den Kinderzulagenanspruch für die genannten Kinder erhalten.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Förderberechtigung über den Ehepartner: Wenn Sie nicht selbst unmittelbar förderberechtigt sind, kann unter weiteren Voraussetzungen eine mittelbare Zulagenberechtigung bestehen. Auch dann ist ein eigener Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich erforderlich. Die Grundzulage richtet sich jedoch nach den Beiträgen der unmittelbar berechtigten Person und ist auf 175 Euro begrenzt; die Tabelle lässt sich deshalb nicht unverändert übertragen.
Welche Risiken sollten Familien beachten?
Das Altersvorsorgedepot bietet keine Garantie, dass Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlung vollständig erhalten bleiben. Dafür eröffnet es höhere Renditechancen, etwa durch Fondsanlagen. Wenn Sie Verluste nicht tragen können oder mehr Sicherheit wünschen, sollten Sie die ebenfalls vorgesehenen Produkte mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie vergleichen.
Für Familien ist die langfristige Bindung ebenso wichtig wie die Förderung. Das angesparte Vermögen dient grundsätzlich der Versorgung nach dem Erwerbsleben und steht nicht wie ein frei verfügbares Sparkonto für laufende Ausgaben bereit. Bestimmte gesetzlich geregelte Verwendungen, beispielsweise für selbst genutztes Wohneigentum, können Ausnahmen ermöglichen.
Auch die Kosten verdienen einen genauen Blick. Beim Standarddepot darf die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten höchstens 1,0 Prozent betragen. Diese Grenze gilt für das Standarddepot, nicht pauschal für sämtliche Altersvorsorgedepots. Eine Zertifizierung bestätigt zudem die gesetzlichen Vertragsanforderungen, nicht die wirtschaftliche Qualität oder eine bestimmte Rendite.
Die steuerliche Förderung ist ebenfalls kein dauerhaft steuerfreies Geschenk: Während der Ansparphase werden Erträge im Vertrag nicht besteuert. Spätere Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen grundsätzlich vollständig der nachgelagerten Besteuerung. Das betrifft auch die darin enthaltenen Zulagen und Erträge.
FAQ: Eltern und Vorsorgedepot 2027
Reichen 25 Euro für mehrere Kinder?
Ja. Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro kann ein zulageberechtigter Elternteil die volle Kinderzulage von jeweils 300 Euro für mehrere förderfähige Kinder erhalten. Die 25 Euro monatlich müssen nicht für jedes Kind zusätzlich gespart werden. Voraussetzung bleibt, dass Ihnen die jeweiligen Kinderzulagen zustehen.
Bekomme ich 540 Euro automatisch?
Nein. Die maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich setzt bei unmittelbarer Förderberechtigung einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr voraus. Bei 300 Euro Eigenbeitrag beträgt die Grundzulage 150 Euro. Eine mögliche Kinderzulage kommt zusätzlich hinzu und wird gesondert berechnet.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge können weiterlaufen und genießen Bestandsschutz. Sie können freiwillig in die neue Förderung oder in einen neuen Vertrag wechseln. Prüfen Sie vorher Kosten und Garantien: Wenn Sie zusätzlich einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen, kann dadurch auch für den bestehenden Vertrag die neue Fördersystematik maßgeblich werden.
Ist das Depot fürs Kind gedacht?
Das hier beschriebene Altersvorsorgedepot dient Ihrer eigenen privaten Altersvorsorge als Elternteil. Die Kinderzulage erhöht die Förderung Ihres Vertrags; sie ist kein eigenes Sparguthaben des Kindes. Davon zu unterscheiden ist die gesondert geplante Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche, die nicht Gegenstand dieses Artikels ist.
Fazit: So profitieren Eltern vom staatlich geförderten Vorsorgedepot 2027
Rentenexperte Ass. jur. Peter Kosick fasst kurz zusammen: „Für junge Eltern liegt der konkrete Vorteil vor allem in der Förderung kleiner Sparbeträge: Schon 300 Euro Eigenbeitrag jährlich können die volle Kinderzulage je förderfähigem Kind auslösen. Ob das Altersvorsorgedepot zu Ihnen passt, entscheidet sich aber nicht allein an den Zulagen. Ebenso wichtig sind Ihre Förderberechtigung, die langfristige Verfügbarkeit Ihres Geldes, Vertragskosten und das Risiko einer Anlage ohne Kapitalgarantie.“
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge und Starttermin
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz und bestehende Riester-Verträge
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
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