45 Beitragsjahre ergeben nicht automatisch eine bestimmte Rentenhöhe. Wer 45 Jahre lang jeweils den Durchschnittsverdienst erzielt hat, erhält seit dem 1. Juli 2026 rechnerisch 1.913,40 Euro monatliche Bruttorente ohne Abschläge. Bei niedrigeren oder höheren versicherten Einkommen fällt der Betrag entsprechend anders aus. Für einen früheren abschlagsfreien Rentenbeginn müssen außerdem die anrechenbaren Versicherungszeiten und die Altersgrenze stimmen.
Wie hoch ist die Rente nach 45 Beitragsjahren?
Bei 45 Jahren mit durchgehendem Durchschnittsverdienst beträgt die gesetzliche Altersrente 1.913,40 Euro brutto monatlich. Das ist eine Modellrechnung, keine garantierte Leistung für alle Versicherten. Entscheidend sind die angesammelten Entgeltpunkte: Wer weniger als den Durchschnitt verdient hat, erhält bei gleicher Versicherungsdauer grundsätzlich weniger Rente.
Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn Ihr versichertes Jahreseinkommen dem maßgeblichen Durchschnittsentgelt entspricht. Bei der Hälfte dieses Durchschnitts entstehen vereinfacht 0,5 Punkte, beim Anderthalbfachen 1,5 Punkte. Maßgeblich ist jeweils der Vergleich im betreffenden Kalenderjahr – nicht Ihr letztes Gehalt vor dem Ruhestand.
Welche Rentenbeträge zeigt die Tabelle?
Die Tabelle zeigt vereinfachte Beispiele für 45 Beitragsjahre mit gleichbleibendem Verdienstverhältnis zum jeweiligen Durchschnitt. Angenommen werden eine Altersrente ohne Abschläge, der seit Juli 2026 geltende Rentenwert von 42,52 Euro und keine zusätzlichen Entgeltpunkte aus anderen Zeiten. Die Beträge sind brutto.
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| Verdienst im Verhältnis zum Durchschnitt | Punkte jährlich | Punkte nach 45 Jahren | Monatliche Bruttorente |
|---|---|---|---|
| 50 Prozent | 0,50 | 22,50 | 956,70 Euro |
| 75 Prozent | 0,75 | 33,75 | 1.435,05 Euro |
| 100 Prozent | 1,00 | 45,00 | 1.913,40 Euro |
| 125 Prozent | 1,25 | 56,25 | 2.391,75 Euro |
| 150 Prozent | 1,50 | 67,50 | 2.870,10 Euro |
Berechnung: jährliche Entgeltpunkte × 45 × 42,52 Euro. Beim Durchschnittsverdienst also: 1 × 45 × 42,52 Euro = 1.913,40 Euro. Zugangsfaktor und Rentenartfaktor betragen bei der angenommenen abschlagsfreien Altersrente jeweils 1. Die Tabelle ist keine Statistik tatsächlich ausgezahlter Renten.
Warum bedeuten 45 Versicherungsjahre nicht 45 Rentenpunkte?
Die 45-jährige Wartezeit entscheidet über den Zugang zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte, nicht über einen festen Geldbetrag. Wartezeit bedeutet hier die erforderliche Mindestversicherungszeit. Die Rentenhöhe richtet sich dagegen nach den bewerteten Zeiten und Entgeltpunkten. Deshalb können Menschen mit gleicher Versicherungsdauer unterschiedliche Renten erhalten.
Neben Beschäftigungszeiten können beispielsweise Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege und bestimmte Krankengeldzeiten mitzählen. Schul- und Studienzeiten sowie Zeiten mit Arbeitslosengeld II zählen dagegen nicht zur 45-jährigen Wartezeit. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wird grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen bestehen bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
Wann ist die Rente nach 45 Jahren abschlagsfrei möglich?
Der abschlagsfreie Beginn hängt zusätzlich vom Geburtsjahr ab. Nach § 236b SGB VI liegt die Altersgrenze für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und acht Monaten, für 1963 bei 64 Jahren und zehn Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 65 Jahren.
Diese Rentenart lässt sich nicht noch früher mit Abschlägen beziehen. Eine vorgezogene Altersrente nach mindestens 35 Versicherungsjahren ist eine andere Leistung und kann dauerhafte Abschläge auslösen. Auch ohne Abschläge fehlen beim früheren Ausscheiden möglicherweise zusätzliche Rentenpunkte, die weiteres Arbeiten eingebracht hätte.
Was sollten Versicherte vor dem Rentenantrag prüfen?
Prüfen Sie anhand Ihrer Rentenauskunft, ob die erforderlichen Zeiten vollständig erfasst sind und welcher Rentenbeginn möglich ist. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. Die Altersrente wird nicht allein deshalb automatisch ausgezahlt, weil Sie 45 Versicherungsjahre erreicht haben
FAQ zur Höhe der Rente nach 45 Beitragsjahren
Ist die Tabellenrente bereits der Auszahlungsbetrag?
Nein. Die Tabelle nennt Bruttobeträge vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Eine pauschale Nettorente lässt sich daraus nicht ableiten.
Gibt es einen besonderen Bonus für 45 Beitragsjahre?
Die 45-jährige Wartezeit eröffnet den früheren abschlagsfreien Rentenzugang. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Berechnung nach Entgeltpunkten.
Können freiwillige Beiträge für die 45 Jahre zählen?
Ja, grundsätzlich bei mindestens 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen. Ob Ihre Zeiten anerkannt werden, sollten Sie individuell prüfen lassen.
Darf ich neben dieser Altersrente weiterarbeiten?
Ja. Seit dem 1. Januar 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes vollständig bezogen werden.
Fazit zur Frage, wie hoch die Rente nach 45 Beitragsjahren ist
Rentenrechtsexperte Ass. jur. Peter Kosick zieht folgendes Fazit: !45 Beitragsjahre ergeben bei durchgehendem Durchschnittsverdienst 1.913,40 Euro Bruttorente nach dem Rentenwert seit Juli 2026. Für Ihre Planung zählen jedoch die persönlichen Entgeltpunkte und die passende Altersgrenze. Diese können erheblich vom Durchschnittswert abweichen! Prüfen Sie deshalb Ihre Rentenauskunft und beantragen Sie die Leistung rechtzeitig.“
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte – Voraussetzungen, anrechenbare Zeiten und Altersgrenzen
- Bundesregierung: Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 – aktueller Rentenwert von 42,52 Euro
- Deutsche Rentenversicherung: Wie hoch wird meine Rente? – Entgeltpunkte und Rentenformel
- § 236b SGB VI: Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Übergangsregelungen für vor 1964 Geborene