Gutverdienende Beschäftigte sollen ab 1. Januar 2027 auf einen größeren Teil ihres Gehalts Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Das Bundeskabinett hat die entsprechenden Rechengrößen am 7. Oktober 2026 beschlossen. Betroffen sind gesetzlich Krankenversicherte mit mehr als 5.812,50 Euro beitragspflichtigem Monatsverdienst und rentenversicherungspflichtige Beschäftigte mit mehr als 8.450 Euro. Allerdings muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen.
Wer muss 2027 mit höheren Beiträgen rechnen?
Entscheidend ist, ob Ihr beitragspflichtiges Einkommen die bisherigen Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Steigen sie, wird bei Gutverdienenden ein zusätzlicher Teil des Gehalts beitragspflichtig – auch ohne Gehaltserhöhung. Oberhalb der neuen Grenzen bleibt das Einkommen im jeweiligen Versicherungszweig beitragsfrei.
Bei unverändertem Gehalt ergibt sich folgende Einordnung:
- Bis 5.812,50 Euro monatlich entsteht durch die höheren Grenzen allein keine Mehrbelastung.
- Oberhalb von 5.812,50 Euro betrifft die Anhebung gesetzlich Versicherte bei Kranken- und Pflegeversicherung.
- Oberhalb von 8.450 Euro kommen bei entsprechend versicherten Beschäftigten höhere Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge hinzu.
Die Grenze erhöht also nicht automatisch den Beitragssatz. Vielmehr wird ein größerer Einkommensanteil mit Beiträgen belastet.
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Welche Beitragsbemessungsgrenzen sind für 2027 vorgesehen?
Die Kranken- und Pflegeversicherungsgrenze soll um 562,50 Euro monatlich steigen, die Grenze der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung um 400 Euro. Die folgenden Werte sind vorgesehen, aber noch nicht abschließend in Kraft gesetzt.
| Versicherungszweig | 2026: Monat / Jahr | 2027 vorgesehen: Monat / Jahr |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € / 69.750 € | 6.375 € / 76.500 € |
| Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € / 101.400 € | 8.850 € / 106.200 € |
Die Vergleichswerte und vorgesehenen Grenzen nennt die Bundesregierung in ihrer Veröffentlichung vom 12. Oktober 2026. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten andere Höchstbeträge.
Warum steigt die Krankenversicherungsgrenze besonders stark?
Die Krankenversicherungsgrenze soll neben der regulären Anpassung zusätzlich um 300 Euro monatlich angehoben werden. Grundlage der jährlichen Fortschreibung ist die Lohnentwicklung 2025 von 4,38 Prozent. Die zusätzliche Anhebung begründet die Bundesregierung mit der Stabilisierung der GKV-Finanzen. Für die Rentenversicherung ist diese Sonderanhebung nicht vorgesehen.
Die höhere Rentenversicherungsgrenze hat zugleich eine Leistungsseite: Auf den zusätzlich beitragspflichtigen Verdienst können Versicherte Rentenansprüche erwerben. Für Einkommen oberhalb der Grenze entstehen dagegen keine zusätzlichen gesetzlichen Rentenansprüche.
Wie viel mehr kostet die Krankenversicherung?
Die Mehrbelastung hängt von Ihrem Einkommen und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab. Beschäftigte und Arbeitgeber tragen den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag sowie den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent; den Zusatzbeitrag bestimmt jede Krankenkasse selbst.
Vereinfachtes Beispiel: Eine angestellte Person verdient mindestens 6.375 Euro monatlich. Angenommen werden unveränderte Beitragssätze und ein Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil beträgt dann 8,75 Prozent. Auf die zusätzlich beitragspflichtigen 562,50 Euro entfallen:
562,50 Euro × 8,75 Prozent = rund 49,22 Euro mehr Krankenversicherungsbeitrag monatlich.
Das ist keine Prognose des individuellen Nettogehalts. Pflegeversicherung, gegebenenfalls Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie steuerliche Auswirkungen sind nicht eingerechnet.
Ist die Versicherungspflichtgrenze dasselbe?
Nein. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Beitragshöhe; die Versicherungspflichtgrenze betrifft dagegen den Versicherungsstatus von Beschäftigten. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze soll von 77.400 Euro auf 84.150 Euro Jahresarbeitsentgelt steigen. Sie darf deshalb nicht mit der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Für bestimmte Personengruppen gelten besondere Grenzen.[bmas][bundesregierung]
FAQ zu höhren Beiträgen 2027 zur Rente und Krankenversicherung für Gutverdiener
Muss ich einen Antrag wegen der höheren Grenze stellen?
Ein besonderer Leistungsantrag ist nicht Gegenstand der Anpassung. Bei Fragen zu Ihren Beiträgen sollten Sie Ihre Krankenkasse beziehungsweise bei Rentenversicherungsfragen die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren.
Können freiwillig gesetzlich Versicherte betroffen sein?
Ja. Die Krankenversicherungsgrenze gilt auch für freiwillige Mitglieder. Bei ihnen können zusätzlich etwa Kapital- oder Mieteinkünfte beitragspflichtig sein.
Ist der Zusatzbeitrag 2027 damit festgelegt?
Nein. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt das berücksichtigte Einkommen, nicht den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Können auch Menschen unterhalb der Grenzen mehr zahlen?
Ja, beispielsweise bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Die höheren Bemessungsgrenzen allein verursachen dort jedoch keine Mehrbelastung.
Fazit zur höheren Beitragsbemessungsgrenze 2027 und Mehr-Zahlungen von Gutverdienern
Gutverdienende sollten zwischen höherer Beitragsgrundlage und höheren Beitragssätzen unterscheiden. Die geplanten Grenzen können selbst bei unverändertem Gehalt zusätzliche Beiträge auslösen. Zum Rechtsstand 14. Oktober 2026 liegt jedoch erst der Kabinettsbeschluss vor; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 steigen – 12. Oktober 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen – 8. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
