Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie hat das Bürgergeld abgelöst und verschärft die Regeln für die Wohnkosten. Wer neu ins Jobcenter kommt und in einer teuren Bestandswohnung lebt, bekommt die Miete nicht mehr automatisch ein Jahr lang voll erstattet. Eine Handreichung des NRW-Arbeits- und Sozialministeriums für die Jobcenter zeigt, wie stark sich die Praxis verschiebt. Die Differenz geht direkt vom Regelsatz ab.
Warum die Miete in jeder Stadt anders bewertet wird
An einer Grundregel hat auch die Reform nichts geändert: Eine bundesweit einheitliche Mietobergrenze gibt es nicht. Was als „angemessen“ gilt, legt jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in einer eigenen Richtlinie fest. Der Sozialberater Harald Thomé vom Wuppertaler Verein Tacheles sammelt diese Richtlinien seit Jahren in einer öffentlichen Übersicht der örtlichen KdU-Richtlinien. Der Vergleich zeigt große Unterschiede. Je nach Wohnort steht derselbe Ein-Personen-Haushalt mit sehr unterschiedlichen Beträgen da.
Grundlage der Werte ist in aller Regel ein sogenanntes schlüssiges Konzept. Dafür werten die Kommunen den örtlichen Mietmarkt aus. Seit dem 1. Juli 2026 wird auch in der Karenzzeit höchstens das 1,5-Fache dieser örtlichen Grenze übernommen. Die kommunale Richtlinie entscheidet damit seit der Reform schon vom ersten Leistungsmonat an mit, wie viel Geld ein Haushalt zum Leben behält.
Die Karenzzeit bleibt, schützt aber nicht mehr unbegrenzt
Beim Bürgergeld galt eine einjährige Karenzzeit für die Unterkunftskosten. Im ersten Jahr wurden die tatsächlichen Mietkosten anerkannt, auch wenn sie über der örtlichen Angemessenheitsgrenze lagen. Dieses Schutzjahr gibt es formal weiterhin. Neu ist, dass die tatsächlichen Kosten bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs nur noch bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen abstrakten Angemessenheitsgrenze übernommen werden.
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Wie viele Haushalte das betrifft, zeigt eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Danach war die Karenzzeit bei den Wohnkosten ein reales Sicherheitsnetz für rund ein Drittel aller Neuzugänge in die Grundsicherung.
Wer schon vor dem Stichtag Leistungen bezog, wird ebenfalls erfasst. Die Übergangsregelung der Reform in § 65a SGB II enthält für die Unterkunftskosten keine Sonderregel. Eine am 1. Juli 2026 laufende Karenzzeit läuft deshalb weiter, seitdem aber mit der 1,5-fachen Obergrenze. Wie einzelne Jobcenter das bei laufenden Bewilligungszeiträumen umsetzen, dürfte in den kommenden Monaten die Sozialgerichte beschäftigen.
Rechenbeispiel: So entsteht die Lücke im Monat
Das folgende Beispiel ist fiktiv. Ein alleinstehender Lagerlogistiker verliert im Herbst 2026 seine Stelle und erhält erstmals Grundsicherungsgeld. Die Angemessenheitsgrenze seiner Stadt für einen Ein-Personen-Haushalt liegt bei 520 Euro bruttokalt. Seine Wohnung kostet 860 Euro bruttokalt. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro.
| Zeitraum | Tatsächliche Bruttokaltmiete | Vom Jobcenter anerkannt | Eigenanteil pro Monat |
|---|---|---|---|
| Bis Juni 2026 (Bürgergeld, Karenzzeit) | 860 Euro | 860 Euro | 0 Euro |
| Seit Juli 2026 (Karenzzeit, 1,5-fach-Deckel) | 860 Euro | 780 Euro | 80 Euro |
| Nach Karenzzeit und Kostensenkungsfrist | 860 Euro | 520 Euro | 340 Euro |
Schon im ersten Jahr fehlen also 80 Euro im Monat. Das sind rund 14 Prozent des Regelsatzes. Bleibt die Wohnung danach unverändert teuer, wächst die Lücke auf 340 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit folgt eine Kostensenkungsaufforderung mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten. Laut Handreichung muss diese Absenkungsaufforderung spätestens zum Ende der Karenzzeit ergehen.
Quadratmetergrenze und Mietpreisbremse: Wann das Schutzjahr ganz entfällt
Neben dem Deckel hat der Gesetzgeber zwei weitere Hebel eingeführt. Kommunen können nun eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen. Liegt die Miete darüber, gilt die Privilegierung der Karenzzeit nicht. Das Jobcenter muss dann schon während der Karenzzeit ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Auch eine kleine Wohnung kann damit als zu teuer gelten, wenn der Preis pro Quadratmeter die örtliche Grenze überschreitet. Voraussetzung ist, dass der kommunale Träger eine solche Quadratmeterhöchstmiete wirksam festgelegt hat.
Zum ersten Mal ist das Sozialrecht zudem direkt mit dem Mietrecht verknüpft. Mieten, die über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höhe liegen, gelten ebenfalls als unangemessen. Auch hier entfällt die Karenzzeit, und das Jobcenter muss bereits im ersten Jahr ein Kostensenkungsverfahren durchführen. Bei einem vermuteten Verstoß kann das Jobcenter dazu auffordern, den Vermieter schriftlich zu rügen. Leistungsbeziehende werden damit faktisch in die Rolle gedrängt, ihren Mietvertrag rechtlich gegen den eigenen Vermieter zu verteidigen.
Ausnahmen für Familien und echte Härtefälle
Ganz starr ist der neue Deckel nicht. Haushalte mit Kindern und Fälle, in denen höhere Kosten unabweisbar sind, können im Einzelfall mehr erhalten. Auch Haushalte ohne Kinder können eine Übernahme oberhalb der 150-Prozent-Grenze verlangen, wenn die höheren Kosten unabweisbar sind. Was „unabweisbar“ konkret bedeutet, lässt das Gesetz offen. Gemeint sein dürften etwa schwere Erkrankungen, eine Behinderung oder ein fehlender Wohnungsmarkt im unteren Preissegment.
Die neue Regel soll nicht schematisch angewendet werden. Ob trotz Überschreitung der Grenze höhere Kosten anerkannt werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Das Jobcenter der Stadt Münster bestätigt in seiner Übersicht zur Reform, dass die Prüfkriterien für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung in § 22 SGB II ausgeweitet und teilweise neu geregelt wurden.
Heizkosten bleiben ein eigener Prüfpunkt
Bei der Heizung gab es auch unter dem Bürgergeld keinen Freifahrtschein. Heizkosten unterliegen keiner Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt. Hier greifen zusätzliche Prüfungen, etwa anhand des Heizspiegels. Haushaltsstrom gehört weiterhin nicht zu den Unterkunftskosten, sondern ist aus dem Regelsatz zu bezahlen. Für Haushalte in schlecht gedämmten Altbauten kommt damit leicht eine doppelte Belastung zusammen: gedeckelte Miete und gedeckelte Heizkosten.
Was die Gerichte zu den Mietobergrenzen sagen
Ob eine kommunale Obergrenze rechtmäßig ist, entscheidet sich seit Jahren vor den Sozialgerichten. Das Bundessozialgericht hat dafür Mindestanforderungen entwickelt. Bereits im Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 18/09 R stellte es klar, dass die tatsächlichen Kosten nicht in beliebiger Höhe erstattungsfähig sind, sondern nur soweit sie angemessen sind. Dafür muss der Träger planmäßig und nachvollziehbar vorgehen.
Fehlt ein tragfähiges Konzept, hat das Folgen für die Behörde. Im Urteil vom 16. Juni 2015, Az. B 4 AS 44/14 R ging es um das Umland von Freiburg. Lässt sich ein schlüssiges Konzept auch nachträglich nicht erstellen, greift das Bundessozialgericht auf die Tabellenhöchstwerte des Wohngeldgesetzes zurück. Für Betroffene ist das oft günstiger als die kommunale Grenze.
Die Hürden für die Jobcenter sind allerdings gesunken. Im Urteil vom 17. September 2020, Az. B 4 AS 22/20 R zu Gelsenkirchen entschied das Gericht: Ein Konzept ist nicht grundsätzlich unschlüssig, nur weil die angemessene Nettokaltmiete allein anhand von Angebotsmieten ermittelt wurde. Mit einer Entscheidung vom 27. November 2025 (Az. B 4 AS 28/24 R) hat das Bundessozialgericht die Pflicht der Behörden, bezahlbare Wohnungen konkret nachzuweisen, als eigenständige Anforderung weitgehend abgeräumt. Ein Konzept kann aber weiterhin scheitern, wenn es methodisch nicht trägt oder den örtlichen Markt nicht realistisch abbildet.
Häufige Fragen zu Miete und Grundsicherung
Wurde die Karenzzeit bei den Wohnkosten abgeschafft?
Nein. Die Neue Grundsicherung hat die Karenzzeit nicht abgeschafft, sondern begrenzt. Im ersten Jahr wird die Miete bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze anerkannt. Ganz entfällt der Schutz nur bei Überschreiten einer kommunalen Quadratmeterhöchstmiete oder bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse.
Gilt der Deckel auch für Menschen, die schon vor Juli 2026 Leistungen bezogen?
Grundsätzlich ja. Für die Unterkunftskosten enthält die Übergangsregelung keine eigene Ausnahme. Eine laufende Karenzzeit endet nicht vorzeitig, wird aber seit dem Stichtag durch die neue Obergrenze begrenzt. Die genaue Umsetzung bei bereits bewilligten Zeiträumen kann je nach Jobcenter unterschiedlich ausfallen.
Wer legt fest, welche Miete angemessen ist?
Zuständig sind die kommunalen Träger, also Landkreise und kreisfreie Städte. Sie stützen ihre Werte meist auf ein schlüssiges Konzept, das den örtlichen Mietmarkt abbildet. Seit der Reform können sie zusätzlich eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen. Deshalb unterscheiden sich die Grenzen zwischen Nachbarorten teilweise deutlich.
Sind Familien mit Kindern von dem neuen Mietdeckel ausgenommen?
Nicht automatisch. Das Gesetz erlaubt aber, bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Einzelfall höhere Kosten als das 1,5-Fache anzuerkennen. Gleiches gilt bei unabweisbaren Kosten, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Eine pauschale Freistellung gibt es nicht. Entscheidend ist die Einzelfallprüfung des Jobcenters.
Wurde die Karenzzeit bei den Wohnkosten abgeschafft?
Nein. Die Neue Grundsicherung hat die Karenzzeit nicht abgeschafft, sondern begrenzt. Im ersten Jahr wird die Miete bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze anerkannt. Ganz entfällt der Schutz nur bei Überschreiten einer kommunalen Quadratmeterhöchstmiete oder bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse.
Gilt der Deckel auch für Menschen, die schon vor Juli 2026 Leistungen bezogen?
Grundsätzlich ja. Für die Unterkunftskosten enthält die Übergangsregelung keine eigene Ausnahme. Eine laufende Karenzzeit endet nicht vorzeitig, wird aber seit dem Stichtag durch die neue Obergrenze begrenzt. Die genaue Umsetzung bei bereits bewilligten Zeiträumen kann je nach Jobcenter unterschiedlich ausfallen.
Wer legt fest, welche Miete angemessen ist?
Zuständig sind die kommunalen Träger, also Landkreise und kreisfreie Städte. Sie stützen ihre Werte meist auf ein schlüssiges Konzept, das den örtlichen Mietmarkt abbildet. Seit der Reform können sie zusätzlich eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen. Deshalb unterscheiden sich die Grenzen zwischen Nachbarorten teilweise deutlich.
Sind Familien mit Kindern von dem neuen Mietdeckel ausgenommen?
Nicht automatisch. Das Gesetz erlaubt aber, bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Einzelfall höhere Kosten als das 1,5-Fache anzuerkennen. Gleiches gilt bei unabweisbaren Kosten, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Eine pauschale Freistellung gibt es nicht. Entscheidend ist die Einzelfallprüfung des Jobcenters.
Einschätzung der Redaktion
Der neue Mietdeckel trifft vor allem Menschen, die unverschuldet und plötzlich in die Grundsicherung rutschen: nach einer Kündigung, einer Trennung oder einer langen Krankheit. Genau für diese Phase war die Karenzzeit gedacht. Sie sollte verhindern, dass zum Jobverlust gleich noch der Wohnungsverlust kommt. Das Ziel, extreme Mieten nicht unbegrenzt aus Steuergeld zu finanzieren, ist nachvollziehbar. Die Last wird aber auf Haushalte verlagert, die auf einem leergefegten Wohnungsmarkt kaum ausweichen können. Problematisch ist vor allem die Verknüpfung mit der Mietpreisbremse. Leistungsbeziehende sollen nun mietrechtliche Konflikte austragen, für die selbst gut beratene Mieter oft Anwälte brauchen. Solange viele Kommunen ihre Konzepte nur in großen Abständen aktualisieren und günstige Wohnungen faktisch fehlen, wird der Deckel weniger sparen als neue Schulden, Umzugsdruck und Klagen erzeugen. Eine ehrliche Wohnungspolitik müsste beim Angebot ansetzen, nicht beim Bescheid.