Bei der ersten Versteigerung nationaler CO2-Zertifikate im Juli 2026 landete der Zuschlag sofort am Höchstwert von 65 Euro je Tonne. Der Bundestag hat nun beschlossen, diesen Deckel auch 2027 beizubehalten. Für Mieter mit Gas- oder Ölheizung bringt das eine Atempause, aber keine Entlastung, solange hohe Abschläge die Haushaltskasse belasten.
Bundestag stoppt den Übergang zum schwankenden Marktpreis
Eigentlich hätte sich der deutsche CO2-Preis für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe ab Januar 2027 neu bilden sollen. Ohne die Gesetzesänderung wäre der Preis im Übergangsjahr 2027 aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel für Industrie und Energiewirtschaft (EU-ETS 1) berechnet worden. Diesen Mechanismus hat die Koalition gestoppt.
Am 15. Oktober 2026 stimmte der Bundestag dafür, den CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne zu halten. Die Änderung erhielt 303 Ja-Stimmen bei 210 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen. Ganz abgeschlossen ist das Verfahren noch nicht. Der Bundesrat muss das Gesetz noch passieren lassen; im ersten Durchgang hatte die Länderkammer keine Einwände erhoben. Die Ausschüsse des Bundesrats hatten allerdings Bedenken angemeldet, weil mit dem Einfrieren Einnahmen für den Klimaschutz wegfallen.
Hintergrund ist der verschobene Start des europäischen Systems. Der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) beginnt erst 2028, dann geht der nationale CO2-Preis in einen europäischen Preis über. Das Jahr 2027 ist damit ein Übergangsjahr mit bekanntem Preisrahmen.
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Was der CO2-Preis auf der Gas- und Ölrechnung ausmacht
Der Korridor ist keine Garantie für den unteren Wert. Schon die erste nationale Auktion im Juli 2026 endete am oberen Rand bei 65 Euro je Zertifikat. Realistisch ist deshalb, dass Versorger auch 2027 mit dem Höchstwert kalkulieren.
Bei 65 Euro je Tonne entfallen auf einen Liter Heizöl rund 20,5 Cent und auf eine Kilowattstunde Erdgas rund 1,55 Cent CO2-Preis, jeweils mit Mehrwertsteuer. Für ein älteres Einfamilienhaus mit Gasheizung beziffert die Verbraucherzentrale die CO2-Kosten auf etwa 260 bis 310 Euro im Jahr. Neu ist die Belastung nicht. Weil 2027 derselbe Korridor gilt wie 2026, bringt die Verlängerung für sich genommen keinen weiteren Erhöhungsschritt.
| Jahr | CO2-Preis je Tonne | Preisbildung |
|---|---|---|
| 2021 | 25 Euro | Festpreis |
| 2024 | 45 Euro | Festpreis |
| 2025 | 55 Euro | Festpreis |
| 2026 | 55 bis 65 Euro | Versteigerung im Korridor |
| 2027 | 55 bis 65 Euro | Versteigerung im Korridor (verlängert) |
| ab 2028 | offen | Europäischer Emissionshandel ETS2 |
Das Stufenmodell: Je schlechter das Haus, desto mehr zahlt der Vermieter
Für Mieter ist die zweite Frage mindestens so wichtig wie die Höhe des Preises: Wer trägt ihn? Seit 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz die Verteilung. Maßstab ist der jährliche CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche; unter zwölf Kilogramm trägt der Mieter die Kosten allein, mit jeweils fünf Kilogramm mehr wandern zehn Prozentpunkte zum Vermieter. Das Zehn-Stufen-Modell gilt auch 2027 weiter.
| CO2-Ausstoß pro m² und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| ab 52 kg | 5 % | 95 % |
Der Vermieter ermittelt den Ausstoß im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung: verbrauchter Brennstoff, daraus die CO2-Menge, geteilt durch die Gesamtwohnfläche. Weil die Einstufung auf dem tatsächlichen Verbrauch beruht und nicht auf dem Energieausweis, kann ein Haus nach einem kalten Winter oder bei sparsamen Bewohnern die Stufe wechseln.
Eine Beispielrechnung für eine Mietwohnung
Ein Mehrfamilienhaus mit Gas-Zentralheizung kommt im Abrechnungsjahr auf 38 Kilogramm CO2 je Quadratmeter. Damit liegt es in der Stufe mit 60 Prozent Vermieteranteil. Eine 72 Quadratmeter große Wohnung verursacht rechnerisch 2,736 Tonnen CO2. Für das Abrechnungsjahr 2026 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle als maßgeblichen Preis 60 Euro je Tonne festgelegt, den Mittelwert des Korridors. Daraus ergeben sich rund 164 Euro netto, mit 19 Prozent Mehrwertsteuer etwa 195 Euro. Der Mieter trägt 40 Prozent, also rund 78 Euro. Der Vermieter übernimmt rund 117 Euro.
Läge dasselbe Haus nach einer Sanierung bei 15 Kilogramm je Quadratmeter, wären die CO2-Kosten der Wohnung deutlich kleiner, der Mieter trüge davon aber 90 Prozent. Unterm Strich zahlt er trotzdem weniger, weil die gesamte Gasrechnung sinkt.
Gasetagenheizung: Hier müssen Mieter selbst rechnen
Bei einer Zentralheizung zieht der Vermieter seinen Anteil direkt in der Heizkostenabrechnung ab. Fehlen dort die Angaben zur CO2-Kostenaufteilung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen. Vertragsklauseln, die Mietern mehr als den gesetzlichen Anteil aufbürden, sind unwirksam.
Anders sieht es bei Wohnungen mit eigener Gastherme und eigenem Gasvertrag aus. Wer sich selbst mit Wärme versorgt, hat einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter in Höhe des Vermieteranteils und muss die Höhe anhand der CO2-Angaben auf der Lieferantenrechnung selbst errechnen. Der Anspruch ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung des Lieferanten in Textform geltend zu machen. Wer die Frist verstreichen lässt, verschenkt Geld.
Was das für Haushalte im Bürgergeld bedeutet
Für Leistungsbeziehende im Bürgergeld beziehungsweise in der Grundsicherung ändert der eingefrorene CO2-Preis wenig an der Systematik. Das Jobcenter übernimmt nach § 22 SGB II die angemessenen Kosten für Heizung in tatsächlicher Höhe, inklusive des CO2-Anteils in den Abschlägen und Nachzahlungen. Erstattet der Vermieter bei einer Gasetagenheizung seinen CO2-Anteil, zählt das als Rückzahlung, die den Bedarf für Unterkunft und Heizung im Folgemonat mindert. Das Geld bleibt also nicht dauerhaft beim Haushalt, sondern entlastet das Jobcenter. Wichtig bleibt der Anspruch trotzdem, weil die Angemessenheitsgrenzen für Heizkosten schneller überschritten werden, wenn der Vermieteranteil gar nicht erst abgezogen wird.
Evaluation zeigt: Vermieter tragen weniger als geplant
Die Politik wollte die CO2-Kosten über den gesamten Mietwohnungsbestand ungefähr hälftig verteilen. Die Praxis sieht anders aus. Im Evaluationsbericht der Bundesregierung vom April 2026 stehen die Zahlen aus dem Jahr 2023. Je nach Abrechnungsdienstleister trugen Vermieter nur 26 bis 36 Prozent der CO2-Kosten. Als Gründe nennen die Gutachter, dass die Stufen auf Energieausweis-Werten beruhen, die den Verbrauch überschätzen, und dass Haushalte seit der Energiekrise deutlich weniger Gas verbrauchen. Das Konsortium empfiehlt, die Stufen zu verschieben; bislang gilt die Tabelle im Gesetz unverändert.
Ab 2028 ändern sich die Spielregeln erneut
Mit dem ETS2 bildet sich der CO2-Preis ab 2028 am europäischen Markt. Wie hoch er dann liegt, kann derzeit niemand seriös vorhersagen. Für Mieter kommt eine zweite Neuerung hinzu. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz müssen sich Vermieter, die eine neue fossile Heizung einbauen, ab 2028 hälftig an Netzentgelten und CO2-Kosten beteiligen, ab 2029 auch an der Hälfte der Mehrkosten für vorgeschriebene biogene Brennstoffe. In einem sehr schlechten Gebäude sinkt der Vermieteranteil an den CO2-Kosten mit einer neuen Gasheizung damit von bis zu 95 auf 50 Prozent, in einem effizienten Haus steigt er von null auf die Hälfte. Für bestehende Anlagen bleibt das Stufenmodell maßgeblich.
Häufige Fragen zum CO2-Preis 2027
Steigen die Heizkosten 2027 durch den CO2-Preis?
Durch den CO2-Preis allein nicht. Der Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne gilt unverändert wie 2026. Höhere Rechnungen können trotzdem kommen, etwa durch Netzentgelte, Großhandelspreise oder einen kalten Winter.
Ist die Verlängerung schon endgültig beschlossen?
Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober 2026 verabschiedet. Offen ist noch der abschließende Durchgang im Bundesrat, der im ersten Durchgang keine Einwände erhoben hatte.
Wie hoch kann der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten sein?
Das hängt vom CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter ab. In sehr effizienten Häusern unter zwölf Kilogramm zahlt der Vermieter nichts, ab 52 Kilogramm trägt er 95 Prozent.
Was gilt bei einer Gasetagenheizung mit eigenem Gasvertrag?
Der Mieter zahlt dem Versorger zunächst den vollen CO2-Preis. Den Vermieteranteil kann er innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform zurückfordern.
Einschätzung der Redaktion
Das Einfrieren des CO2-Preises ist politisch nachvollziehbar, löst aber kein Problem, sondern verschiebt es um ein Jahr. Wer heute in einer schlecht gedämmten Wohnung mit alter Gasheizung lebt, hat keinen Einfluss auf Dämmung oder Heizkessel und trägt trotzdem einen Teil der Kosten. Die Evaluation zeigt, dass das Stufenmodell die versprochene Hälfte-Hälfte-Verteilung verfehlt. Die Bundesregierung kennt diesen Befund seit April und hat die Tabelle trotzdem nicht angepasst. Das Übergangsjahr 2027 wäre die Gelegenheit, die Stufen nachzuschärfen und ein Klimageld für Haushalte mit kleinen Einkommen vorzubereiten. Kommt beides nicht, trifft der Marktpreis ab 2028 genau die Mieter, die schon heute jeden Abschlag genau rechnen müssen.