Primärarztsystem: Hausarzt soll ab 2028 Pflichtstation vor dem Facharzt werden

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Im Schnitt 36 bis 41 Tage warten gesetzlich Versicherte nach Angaben von Gesundheitsminister Carsten Linnemann auf einen Facharzttermin. Bis Ende November soll nun der Referentenentwurf für das Primärversorgungssystem vorliegen. Für chronisch Kranke, Ältere und Menschen, die sich zusätzliche Wege zwischen Praxen kaum leisten können, wird damit eine Alltagsfrage politisch entschieden: Wer darf künftig noch direkt zum Spezialisten?

Was Union und SPD vereinbart haben

Das Vorhaben steht seit 2025 im Koalitionsvertrag. Dort setzen CDU, CSU und SPD auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte, mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie. Die Hausarztpraxis soll also für die meisten Beschwerden die erste Adresse sein und bei Bedarf weiterleiten.

Im Gegenzug verspricht die Koalition schnellere Termine. Die Hausarztpraxis soll bei Bedarf mit einem Termin innerhalb eines bestimmten Zeitraums an Fachärzte überweisen. Gelingt das in keiner Praxis, sollen Patienten auch fachärztliche Ambulanzen in Kliniken nutzen können. Diese Termingarantie ist das Versprechen, mit dem die Regierung die Einschränkung beim Direktzugang erklären will.

Bisher gilt in Deutschland etwas anderes. Eine Überweisung ist derzeit nur bei wenigen Fachgruppen Pflicht, etwa in der Radiologie, Labormedizin, Nuklearmedizin oder Pathologie. Kassenpatienten können Hautärzte, Orthopäden oder Kardiologen heute meist direkt anrufen. Genau das soll sich ändern.

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Die Bundesregierung hat ihre Grundlinie bereits im Parlament dargelegt, in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur Primärversorgung. Wie viele Menschen das betrifft, zeigt eine Zahl: Knapp zehn Millionen Versicherte sind derzeit in Hausarztverträgen eingeschrieben, mit der Reform könnte das Modell zum Regelfall für rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte werden.

Wer vom Hausarztweg ausgenommen wäre

Fest umrissen sind bisher nur wenige Ausnahmen. Frauenärztinnen und Augenärzte sollen direkt erreichbar bleiben. Bei Kindern übernimmt die Kinderarztpraxis die Rolle der ersten Anlaufstelle.

Für Menschen mit schweren Dauererkrankungen ist eine Sonderlösung angekündigt, aber noch nicht ausgearbeitet. Der Koalitionsvertrag nennt als Beispiele Jahresüberweisungen oder einen Fachinternisten, der im Einzelfall die steuernde Rolle übernimmt. Wer also seit Jahren beim Rheumatologen oder Diabetologen in Behandlung ist, müsste nicht zwingend jedes Quartal den Umweg über die Hausarztpraxis nehmen.

Offen ist, wer die Liste der Ausnahmen am Ende festlegt. Im Gespräch ist, diese Entscheidung der Selbstverwaltung aus Ärzteschaft und Krankenkassen zu überlassen. Auch der GKV-Spitzenverband spricht sich dafür aus, dass die Ausnahmen vom Überweisungsvorbehalt von den Partnern der Selbstverwaltung bestimmt werden. Für Betroffene hieße das: Selbst nach dem Gesetzesbeschluss stünde noch nicht sofort fest, welche Diagnose von der Pflicht befreit.

Was chronisch Kranke jetzt beschäftigt

Für Menschen mit mehreren Erkrankungen zeigt sich das Problem schnell. Eine Frau mit Herzschwäche, Arthrose und einer Augenerkrankung hat heute drei Praxen, die sie direkt ansteuert. Im neuen System bliebe der Augenarzt frei zugänglich. Für Kardiologie und Orthopädie bräuchte sie eine Überweisung oder eine der noch nicht definierten Sonderregeln.

Gleichzeitig sieht die Koalition bei dieser Gruppe auch Einsparpotenzial. Aus Sicht der Regierung gehen Menschen in Deutschland zu oft zum Arzt, ein Grund ist eine Regel, nach der chronisch Kranke alle drei Monate in die Praxis müssen. Die starre Quartalslogik soll aufgebrochen werden. Für Patienten mit stabilen Werten könnte das weniger Termine bedeuten, für Praxen weniger Routinebesuche.

Unter den Ärzten ist der Weg dorthin umstritten. Die Hausärzte wollen die Steuerung selbst übernehmen. Ihr Hausärztetag forderte in einem einstimmigen Leitantrag ein verbindliches und flächendeckendes hausärztliches Primärversorgungssystem und lehnte eine verpflichtende digitale Steuerung über Kassen-Apps strikt ab. Der Virchowbund, der vor allem Fachärzte vertritt, wirbt dagegen für ein Koordinationsarztmodell statt einer starren Hausarztpflicht.

Ein weiterer Baustein ist die Ersteinschätzung per Telefon oder App. Nach den bisher bekannten Eckpunkten sollen Versicherte drei Wege zum Facharzttermin haben: über die Hausarztpraxis, eine telefonische oder eine digitale Ersteinschätzung, angebunden an die Nummer 116117. Gerade für ältere Menschen ohne Smartphone wird es darauf ankommen, wie gut der telefonische Weg funktioniert.

Wie weit der Gesetzentwurf ist

Der Zeitplan ist mehrfach gerutscht. Zum Start des Fachdialogs im Januar hatte die damalige Ministerin Nina Warken einen Referentenentwurf für den Sommer angekündigt, der noch 2026 im Kabinett beschlossen werden sollte. Daraus wurde nichts. Im Sommer wechselte Warken als Chefin ins Kanzleramt, Carsten Linnemann übernahm das Gesundheitsministerium.

Linnemann kündigte bei der Amtsübergabe an, die Reformen seiner Vorgängerin fortzuführen, darunter ausdrücklich das Primärversorgungssystem. Im September sagte er im Bundestag, der Entwurf solle in diesem Jahr kommen, wahrscheinlich im November, und betonte: „Der erste Aufschlag, der muss stimmen.“

Aus der Koalition gibt es inzwischen einen genaueren Fahrplan. Die Gesundheitspolitiker Emmi Zeulner (CSU) und Christos Pantazis (SPD) kündigten an, dass der Entwurf Ende November kommen und danach in die Ressortabstimmung gehen soll. Ziel sei, dass das System ab dem 1. Januar 2028 für alle verpflichtend gilt. Die parlamentarischen Beratungen erwartet Pantazis erst zu Beginn des kommenden Jahres, Zeulner hält auch eine Einführung in Teilschritten für denkbar.

Auch die Länder machen Druck. Baden-Württemberg brachte im April einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein, der zügige Weichenstellungen für ein Primärversorgungssystem verlangt.

ZeitpunktSchritt
April 2025Koalitionsvertrag sieht verbindliches Primärarztsystem vor
27. Januar 2026Fachdialog im Bundesgesundheitsministerium beginnt
Sommer 2026Angekündigter Referentenentwurf bleibt aus, Ministerwechsel zu Linnemann
Ende November 2026Referentenentwurf erwartet, danach Ressortabstimmung
Anfang 2027Beginn der parlamentarischen Beratungen geplant
1. Januar 2028Angepeilter Start des Systems

Was das für Menschen im Bürgergeld bedeutet

Beziehende von Bürgergeld sind in aller Regel gesetzlich krankenversichert. Für sie gelten die neuen Regeln genauso wie für alle anderen Kassenpatienten. Eine eigene Ausnahme ist nicht vorgesehen.

Spürbar könnte die Frage werden, wie Versicherte zur Teilnahme bewegt werden sollen. Im Gespräch sind ein Bonus, eine Gebühr oder Ausnahmen für den Direktzugang zu Fachärzten. Ein Bonus würde Menschen mit kleinem Budget kaum etwas bringen, eine Gebühr für den Direktbesuch dagegen deutlich treffen. Festgelegt ist hier noch nichts. Sozialverbände beobachten diesen Punkt genau. SoVD-Chefin Michaela Engelmeier nannte es einen Skandal, dass Kassenpatienten teils Monate warten, während Privatversicherte binnen Tagen einen Termin bekommen.

Häufige Fragen zum geplanten Primärarztsystem

Gilt die Hausarztpflicht schon jetzt?

Nein. Es gibt bisher keinen Gesetzentwurf. Der Referentenentwurf wird für Ende November 2026 erwartet, der Start ist für den 1. Januar 2028 geplant. Bis dahin bleibt der Direktzugang zu den meisten Fachärzten möglich.

Bleibt die freie Arztwahl erhalten?

Nach den bisherigen Plänen ja. Versicherte sollen ihre Hausarzt- oder Kinderarztpraxis weiter selbst aussuchen. Eingeschränkt würde nur der direkte Weg zu vielen Fachärzten ohne Überweisung.

Welche Fachärzte bleiben ohne Überweisung erreichbar?

Fest vorgesehen sind Augenheilkunde und Gynäkologie. Weitere Ausnahmen, etwa für schwer chronisch Kranke, sind angekündigt. Möglicherweise legt die Selbstverwaltung aus Ärzten und Kassen die Details erst nach dem Gesetz fest.

Was passiert, wenn der Facharzt keinen Termin hat?

Geplant ist eine Termingarantie. Findet sich innerhalb der vom Hausarzt festgelegten Frist keine Praxis, sollen Patienten auf fachärztliche Angebote in Kliniken ausweichen können. Wie das organisatorisch laufen soll, ist noch offen.

Einschätzung der Redaktion

Die Idee hinter dem Primärarztsystem ist vernünftig. Wer heute ohne Orientierung von Praxis zu Praxis telefoniert, verliert Zeit, und Mehrfachuntersuchungen kosten Geld, das an anderer Stelle fehlt. Trotzdem ist Skepsis angebracht. Viele Hausarztpraxen nehmen schon jetzt keine neuen Patienten mehr auf, besonders auf dem Land. Eine Pflicht, die an einer überlasteten Tür beginnt, verlängert Wartezeiten eher, als sie zu verkürzen. Für chronisch Kranke darf die Sonderregel kein Kleingedrucktes werden, das erst Jahre nach dem Gesetz von Gremien ausgehandelt wird. Und eine Gebühr für den Direktzugang würde ausgerechnet diejenigen treffen, die ohnehin mit jedem Euro rechnen. Ob die Reform gelingt, entscheidet sich nicht an der Überweisungspflicht, sondern daran, ob die Termingarantie im Alltag tatsächlich hält.

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