Grundsicherungsgeld für Selbstständige: Belege nur bis zum Widerspruchsbescheid

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Für viele Selbstständige mit Grundsicherungsgeld endet am 31. Dezember 2026 ein Bewilligungszeitraum, der vollständig unter neuem Recht läuft. Seit dem 1. Juli zählen Nachweise nur noch bis zum Tag nach dem Widerspruchsbescheid. Bei einem Regelsatz, der seit 2024 unverändert bei 563 Euro liegt, kann eine Rückforderung kleine Betriebe hart treffen.

Was die neue Ausschlussfrist für die Anlage EKS bedeutet

Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II vom 16. April 2026 hat das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Für Selbstständige hat es außerdem eine Verfahrensregel verschärft, die bisher wenig Folgen hatte. Nach dem neuen Satz 5 in § 41a Absatz 3 SGB II bleiben Unterlagen unberücksichtigt, die erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens beim Jobcenter eingehen. Spätester Termin ist der Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides.

Bis Ende Juni sah das anders aus. Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass § 41a SGB II keine Präklusion enthält (BSG, Urteil vom 12. September 2018, B 4 AS 39/17 R; Urteil vom 29. November 2022, B 4 AS 64/21 R). Belege konnten deshalb im Widerspruch und später noch im Gerichtsverfahren nachgereicht werden.

Die neue Ausschlusswirkung greift allerdings nur, wenn das Jobcenter eine angemessene Frist gesetzt und schriftlich über die Folgen belehrt hat. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 1. Juli 2026) nennen für Selbstständige zwei Monate als Beispiel. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

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Eine zweite Neuerung betrifft die Selbstständigkeit selbst. Nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs prüft das Jobcenter, ob ein Wechsel in eine Beschäftigung zumutbar ist (§ 10 Absatz 2 Nummer 5 SGB II).

Vorläufige Bewilligung: Wie das Jobcenter den Gewinn schätzt

Selbstständige erhalten Grundsicherungsgeld fast immer vorläufig, weil ihr Gewinn bei der Antragstellung noch nicht feststeht. Grundlage ist die Anlage EKS mit geschätzten Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungszeitraum, der in der Regel sechs Monate umfasst. Belegt wird die Prognose etwa mit den Zahlen der vergangenen sechs Monate, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Vorjahres oder einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Steuerrecht spielt dabei keine Rolle. Es zählt, was tatsächlich aufs Konto fließt. Abschreibungen erkennt das Jobcenter nicht an. Den Gewinn des gesamten Zeitraums teilt es nach § 3 der Grundsicherungsgeld-Verordnung durch die Zahl der Monate. Davon gehen der Grundfreibetrag von 100 Euro und der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II ab: 20 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 520 Euro, 30 Prozent bis 1.000 Euro und 10 Prozent bis 1.200 Euro, mit Kind bis 1.500 Euro.

Abschließende Entscheidung: Wann Rückforderungen entstehen

Nach Ablauf des Zeitraums verlangt das Jobcenter die abschließende Anlage EKS samt Kontoauszügen, Rechnungen und Quittungen. War der tatsächliche Gewinn höher als geschätzt, fordert es zu viel gezahltes Geld zurück. War er niedriger, zahlt es nach. Über- und Unterzahlungen einzelner Monate werden miteinander verrechnet. Erstattet wird erst ab 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Am teuersten ist fehlende Mitwirkung. Kommen trotz Frist und Belehrung keine Unterlagen, schätzt das Jobcenter das Einkommen nicht. Es stellt fest, dass in den betroffenen Monaten kein Anspruch bestand, und fordert die vorläufigen Leistungen vollständig zurück. Vorher muss es allerdings selbst ermitteln, was ohne Mitwirkung zu ermitteln ist. Solche Forderungen kann das Jobcenter mit laufenden Leistungen aufrechnen (§ 43 SGB II).

Praxisbeispiel: Grundsicherungsgeld für ein Kleingewerbe

Die alleinstehende Inhaberin einer kleinen Änderungsschneiderei stockt ab Juli 2026 mit Grundsicherungsgeld auf. Ihr Bedarf liegt bei 1.083 Euro: 563 Euro Regelbedarf und 520 Euro für Miete und Heizung. In der Anlage EKS schätzt sie einen Gewinn von 900 Euro im Monat. Im Herbst laufen die Aufträge besser, am Ende stehen 7.200 Euro Gewinn für sechs Monate. Steuern und weitere Absetzbeträge bleiben im Beispiel außen vor.

VorläufigAbschließend
Gewinn pro Monat900 €1.200 €
Freibeträge nach § 11b SGB II298 €348 €
Angerechnetes Einkommen602 €852 €
Grundsicherungsgeld pro Monat481 €231 €
Summe für sechs Monate2.886 €1.386 €

Die Rückforderung beträgt 1.500 Euro. Hätte die Inhaberin keine Belege eingereicht, stünde eine Nullfestsetzung im Raum, und das Jobcenter könnte die vollen 2.886 Euro zurückverlangen.

Typische Fehlerquellen in der Anlage EKS

Häufig übersehen werden Umsatzsteuer-Erstattungen des Finanzamts. Sie zählen im Monat des Zuflusses als Betriebseinnahme. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gelten nicht als Betriebsausgabe, und betriebliche Fahrten mit dem Privatauto erkennt das Jobcenter nur mit Fahrtenbuch an. Größere, ungeplante Anschaffungen werden nur berücksichtigt, wenn sie notwendig und angemessen sind. Nach den Ausfüllhinweisen des Jobcenters Stuttgart sind sie unverzüglich zu melden. Ohne separaten Telefonanschluss gilt die Hälfte der Rechnung als betrieblich. Darlehen sind keine Einnahme, Zinsen und Tilgung für betriebliche Anschaffungen dagegen eine Ausgabe.

Häufige Fragen zum Grundsicherungsgeld für Selbstständige

Wie lange haben Selbstständige Zeit für die abschließende Anlage EKS?

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Das Jobcenter muss eine angemessene Frist setzen, die Weisungen der Bundesagentur nennen für Selbstständige zwei Monate. Nach Fristablauf werden Belege noch bis zum Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides berücksichtigt, danach nicht mehr.

Was gilt, wenn das Jobcenter nach einem Jahr nicht abschließend entscheidet?

Dann gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als endgültig. Das gilt nicht, wenn die leistungsberechtigte Person selbst eine abschließende Entscheidung beantragt hat. Ausgenommen sind auch Fälle, in denen Tatsachen verschwiegen wurden; dann bleibt dem Jobcenter bis zu zehn Jahre Zeit.

Ab welchem Betrag fordert das Jobcenter Geld zurück?

Erstattet werden Überzahlungen erst, wenn sie nach Verrechnung mit Nachzahlungen mindestens 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausmachen. Die Grenze gilt einmal je Bewilligungszeitraum. Kleinere Differenzen werden nicht zurückgefordert.

Gilt die neue Frist auch für Aufforderungen vor dem 1. Juli 2026?

Die Ausschlussregel greift nur, wenn das Jobcenter bei der Aufforderung ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Bei älteren Schreiben fehlt dieser Hinweis in der Regel. Nach den Weisungen der Bundesagentur sind Unterlagen dann noch bis zum Ende der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.

Einschätzung der Redaktion

Der Gedanke hinter der neuen Frist ist nachvollziehbar. Rückforderungsverfahren sollen nicht jahrelang offen bleiben, weil Belege erst vor Gericht auftauchen. Für Selbstständige mit kleinem Gewerbe ist sie trotzdem eine Belastung. Wer tagsüber Kunden bedient und abends die Buchhaltung erledigt, hat kein Büro im Rücken. Ein fehlender Kontoauszug kann jetzt über mehrere tausend Euro entscheiden. Fair wird die Regel nur, wenn Jobcenter genau auflisten, welche Belege fehlen, und vor einer Nullfestsetzung selbst ermitteln, wie es die Weisungen bereits verlangen. Ob das gelingt, zeigen die ersten Widerspruchsverfahren Anfang 2027.

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