Ende 2025 entfielen nach einer veröffentlichten Auswertung der Rentenversicherungsstatistik 976.478 gesetzliche Altersrenten auf Menschen ab 90 Jahren. Darunter waren 19.608 Altersrenten für Personen, die mindestens 100 Jahre alt waren. Die Zahlen zeigen, dass die finanzielle Absicherung im Ruhestand bis weit ins hohe Alter reichen muss. Sie beschreiben den Rentenbestand – nicht das Alter beim Renteneintritt.
Wie viele Altersrenten werden insgesamt gezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung verzeichnete am 31. Dezember 2025 insgesamt 19.087.911 Altersrenten. Davon entfielen 8.439.138 auf Männer und 10.648.773 auf Frauen. Die amtliche Übersicht wurde am 9. Juni 2026 erstellt. Sie erfasst Altersrenten, nicht sämtliche Rentenarten und auch nicht das gesamte Einkommen der jeweiligen Empfänger.
Daneben weist die Statistik Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gesondert aus. Die Gesamtzahl aller gesetzlichen Renten darf deshalb nicht mit der Zahl der Rentnerinnen und Rentner gleichgesetzt werden: Eine Person kann unterschiedliche Renten erhalten. Für die Altersverteilung muss folglich klar bleiben, welche Rentenart untersucht wird.
Was zeigt die Tabelle über Renten im hohen Alter?
Die folgende Tabelle verbindet die amtlichen Gesamtzahlen mit der veröffentlichten Auswertung des Fachportals renten.net für die Altersgruppen ab 90 und ab 100 Jahren. Wichtig: Die beiden Altersgruppen überschneiden sich. Die mindestens 100-Jährigen sind bereits in der Gruppe ab 90 enthalten und dürfen nicht nochmals hinzugezählt werden.
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| Erfasster Rentenbestand am 31.12.2025 | Insgesamt | Männer | Frauen |
|---|---|---|---|
| Alle Altersrenten, unabhängig vom Alter | 19.087.911 | 8.439.138 | 10.648.773 |
| Altersrenten ab 90 Jahren | 976.478 | 312.626 | 663.852 |
| Darunter: Altersrenten ab 100 Jahren | 19.608 | 3.449 | 16.159 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung;
Rund 5,1 Prozent aller Altersrenten entfielen damit auf Menschen ab 90 Jahren. In dieser Gruppe gingen etwa zwei Drittel der Renten an Frauen. Unter den mindestens 100-Jährigen war das Verhältnis noch deutlicher: Dort standen 16.159 Altersrenten für Frauen 3.449 für Männer gegenüber.
Bedeutet die Altersangabe, dass die Rente erst dann begann?
Nein. Das Alter im Rentenbestand bezeichnet das Alter am Erhebungsstichtag und nicht beim Beginn der Rentenzahlung. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet es für diese Statistik aus der Differenz zwischen Erhebungsjahr und Geburtsjahr. Wer mit 95 Jahren erscheint, kann deshalb bereits seit Jahrzehnten eine Altersrente beziehen.
Auch die individuelle Bezugsdauer lässt sich daraus nicht ableiten. Dafür müsste zusätzlich bekannt sein, wann die betreffende Rente begonnen hat. Der Statistikband trennt deshalb den Rentenbestand von den neu hinzugekommenen Renten eines Jahres.
Endet die gesetzliche Altersrente irgendwann wegen hohen Alters?
Eine gesetzliche Altersrente endet selbstverständlich nicht allein deshalb, weil jemand 90 oder 100 Jahre alt wird. Für die Zahlung gibt es keine entsprechende Altersobergrenze. Nach § 102 Absatz 5 SGB VI werden Renten bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die berechtigte Person stirbt.
Die Tabelle beschreibt bestehende Zahlungen. Aus einer bestimmten Altersgruppe lässt sich weder ein persönlicher Rentenanspruch noch ein Anspruch auf eine bestimmte Rentenhöhe herleiten.
Was sagen die Zahlen über die finanzielle Lage aus?
Die Anzahl der Altersrenten zeigt nicht, wie gut Menschen finanziell abgesichert sind. Auch der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bildet nicht das gesamte Haushaltseinkommen ab. Hinterbliebenenrenten, Betriebsrenten, private Vorsorge und andere Einnahmen werden in der Altersrententabelle nicht zusammengerechnet.
Für alle Altersrenten zusammen nennt die amtliche Übersicht einen durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrag von gerundet 1.195 Euro. Dieser statistische Wert ist keine vollständig verfügbare Nettorente nach Steuern: Die DRV berücksichtigt bei der Berechnung Versicherungsabzüge nach ihren statistischen Definitionen, aber keine individuelle Einkommensteuer.
FAQ zur Rente im sehr hohen Alter ab 90
Erfasst „ab 100 Jahren“ nur genau 100-Jährige?
Nein. Die Gruppe umfasst auch ältere Rentenempfänger. Sie darf deshalb nicht als Zahl ausschließlich der 100-Jährigen bezeichnet werden.
Sind Beamtenpensionen enthalten?
Nein. Gegenstand ist der Altersrentenbestand der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI, nicht die Beamtenversorgung.
Zählen ausschließlich bezogene Witwenrenten dazu?
Nein. Witwen- und Witwerrenten gehören zu den gesondert ausgewiesenen Hinterbliebenenrenten und nicht zu den Altersrenten.
Belegen die Zahlen einen Renteneintritt mit 65 Jahren?
Nein. Eine Bestandsstatistik zeigt laufende Renten am Stichtag. Für Aussagen zum Eintrittsalter braucht es die Rentenzugangsstatistik.
Fazit zur Rente im Alter ab 90 Jahren
Der Experte für Rentenrecht, Ass. jur. Peter Kosick, fasst zusammen: „Die ausgewerteten Zahlen verdeutlichen, dass gesetzliche Altersrenten für viele Menschen bis weit über den 90. Geburtstag hinaus Bedeutung haben. Entscheidend für die richtige Einordnung bleiben Datenstichtag, Rentenart und Altersgruppe. Eine Aussage darüber, wann jemand in Rente ging oder wie hoch sein gesamtes Einkommen ist, lässt sich daraus nicht ableiten.“
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Statistikband „Rente 2025“ – amtliche Auswertungen zu Rentenzugang und Rentenbestand, einschließlich Altersrenten nach Einzelalter
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenbestand am 31. Dezember 2025 – Anzahl und durchschnittliche Zahlbeträge nach Rentenarten und Geschlecht
- § 102 SGB VI: Befristung und Tod – gesetzliche Regelung zur Rentenzahlung bis zum Ende des Sterbemonats