Rente nach Russland: Bank behält 200 Euro je Zahlung ein, Bund bestätigt Gebühr

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Durchschnittlich 514,05 Euro beträgt eine deutsche Rente nach Russland. Läuft die Zahlung über die Raiffeisen Bank International, kommen seit Juni nur gut 314 Euro an. Das Bundesarbeitsministerium hat den Gebührenabzug inzwischen schriftlich bestätigt. Für Ruheständler, die mit kleinen Bezügen auskommen müssen, fehlen damit fast vier von zehn Euro.

Rente nach Russland: Was über die 200-Euro-Gebühr bekannt ist

Zum Jahresende 2025 zahlte die Deutsche Rentenversicherung nach Medienberichten 1.115 Renten an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Russland. Ein Teil dieser Zahlungen läuft über die Raiffeisen Bank International (RBI) in Wien. Das Institut arbeitet als Korrespondenzbank und leitet das Geld an Konten der russischen Raiffeisen-Tochter weiter.

Auf diesem Weg behält die Bank pro Zahlung pauschal 200 Euro ein, egal wie hoch die Rente ist. In einem Schreiben an einen Betroffenen, über das die Berliner Zeitung und die Ostdeutsche Allgemeine berichteten, nennt die RBI den 1. Januar 2026 als Startdatum der Gebühr. Auf den Kontoauszügen der Rentner tauchen die Abzüge seit Juni auf.

Die Bank begründet die Gebühr mit zusätzlichem Prüfaufwand. Die EU stuft Russland als Hochrisikoland für Geldwäsche ein, Zahlungen dorthin müssen deshalb genauer kontrolliert werden. Eine bestimmte Gebühr schreibt das EU-Recht allerdings nicht vor. Die Summe von 200 Euro hat die Bank den Berichten zufolge selbst festgelegt.

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Vom Dementi zur Bestätigung: der Stand im Ministerium

Bis die Bundesregierung den Abzug einräumte, vergingen mehrere Wochen. Stand: 26. Oktober 2026.

DatumVorgang
1. Januar 2026RBI erhebt nach eigener Darstellung 200 Euro je Zahlung nach Russland
Juni 2026Betroffene bemerken die Kürzung auf ihren russischen Konten
Anfang Oktober 2026BMAS spricht schriftlich von einer „Behauptung“ und verweist auf unverändert ausgezahlte Renten
5. Oktober 2026Regierungspressekonferenz: BMAS ohne Ergänzung, Auswärtiges Amt erklärt sich für nicht zuständig
14. Oktober 2026BMAS bestätigt in einem Nachtrag, dass Gebühren einbehalten werden, nennt aber keine Höhe

Im Protokoll der Regierungspressekonferenz vom 5. Oktober lässt sich nachlesen, wie die Frage zwischen den Ressorts hin- und hergereicht wurde. Das Arbeitsministerium verwies auf seine schriftliche Antwort, das Auswärtige Amt sah sich für die Auszahlung von Renten nach Russland nicht zuständig. Erst der Nachtrag vom 14. Oktober bestätigte die Abzüge. Die konkrete Summe ist bis heute nur durch die Bankkorrespondenz der Betroffenen belegt.

Wer bei Auslandsrenten die Überweisungskosten trägt

Die Auszahlung regelt Paragraf 118 SGB VI. Für Konten bei Geldinstituten im SEPA-Raum gilt Absatz 2b: Die Rente wird dorthin kostenfrei überwiesen. Russland gehört nicht dazu. Für solche Zahlungen legt Absatz 2c fest, dass die Rentenversicherung die Kosten nur bis zu dem Geldinstitut trägt, das sie selbst beauftragt hat. Was auf dem weiteren Weg anfällt, geht zulasten der Empfänger.

Die Überweisungen wickelt der Renten Service der Deutschen Post im Auftrag der Rentenversicherung ab. Der Rentenanspruch selbst wird also nicht gekürzt. Angewiesen wird der volle Betrag, die Lücke entsteht erst auf dem Weg zum Empfängerkonto.

Die RBI verweist auf die Spesenoption „OUR“, bei der die Bank des Auftraggebers die Gebühr übernimmt. Für die Rentner wäre das Problem damit gelöst. Die Kosten lägen nach Darstellung der Berichte dann aber auf Seiten der Rentenversicherung und damit bei den Beitragszahlern. Eine Zusage dafür gibt es nicht.

Rechenbeispiele: Eine feste Gebühr belastet kleine Renten stärker

Eine Pauschale wiegt umso schwerer, je niedriger die Rente ist. Von 350 Euro bleiben 150 Euro übrig, der Verlust liegt bei 57,1 Prozent. Bei 650 Euro kommen 450 Euro an, ein Minus von 30,8 Prozent. Eine Rente von 1.200 Euro schrumpft auf 1.000 Euro, also um 16,7 Prozent. Bei der Durchschnittsrente von 514,05 Euro fehlen knapp 39 Prozent jeder Zahlung.

Über zwölf Monate summiert sich der Abzug in jedem Fall auf 2.400 Euro. Mögliche Kosten für die Umrechnung in Rubel sind in diesen Beispielen nicht enthalten.

Kontowechsel: Welche Wege die Botschaft in Moskau nennt

Die deutschen Auslandsvertretungen in Russland stellen klar, dass Renten weiterhin an Berechtigte in Russland gezahlt werden. Wegen der Finanzsanktionen kann der Renten Service aber nicht an jede Bank überweisen. Auf der Liste der ausgeschlossenen Institute stehen unter anderem Sberbank, VTB, Alfa-Bank und Gazprombank.

Als Alternative nennt die Botschaft ein eigenes Konto in einem anderen Land, etwa in Deutschland. Möglich ist auch das Konto einer Vertrauensperson, wenn es bei einer Bank in Deutschland oder der EU geführt wird und die Person ausdrücklich benannt ist. Für eine neue Bankverbindung braucht der Renten Service die Postrentennummer, bei Auslandskonten zusätzlich eine von der Bank bestätigte Zahlungserklärung.

Die Überweisung auf ein SEPA-Konto ist nach Paragraf 118 kostenfrei. Ob das Geld danach in Russland verfügbar ist und was ein Weitertransfer kostet, hängt vom Einzelfall ab. Die nächste reguläre Rentenzahlung wird am 30. Oktober ausgezahlt, dem letzten Bankarbeitstag des Monats. Ein Kontowechsel greift erst, wenn der Renten Service ihn verarbeitet hat.

Häufige Fragen zur Rente nach Russland

Wer ist von der 200-Euro-Gebühr bei der Rente nach Russland betroffen?

Nach den bisherigen Berichten trifft der Abzug Rentnerinnen und Rentner, deren Zahlung über die Raiffeisen Bank International in Wien auf ein Konto bei der russischen Raiffeisenbank läuft. Für andere Zahlungswege oder Renten in andere Länder ist ein solcher Abzug nicht belegt.

Gibt es die abgezogenen Beträge zurück?

Einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung sieht Paragraf 118 Absatz 2c SGB VI nicht vor, weil die Kosten ab der beauftragten Bank beim Empfänger liegen. Ob die Gebühr selbst wirksam vereinbart wurde, ist eine Frage an die Bank. Eine Klärung steht bislang aus.

Was gilt für die jährliche Lebensbescheinigung?

Bei Auslandsrenten fordert der Renten Service einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung an, meist zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung bis Ende Juni. Seit 2024 ist auch ein digitaler Nachweis möglich. Bleibt die Bescheinigung trotz Erinnerung aus, wird die Zahlung zum Jahresende angehalten.

Wer ist bei Fragen zur Auszahlung zuständig?

Ansprechpartner ist die Niederlassung Renten Service der Deutschen Post AG, die für Kontoänderungen unter 13496 Berlin erreichbar ist. Die Auslandsvertretungen bieten nach eigenen Angaben keine Rentenberatung an. Fragen zur Besteuerung beantwortet das Finanzamt Neubrandenburg, das für Rentner ohne Wohnsitz in Deutschland zuständig ist.

Einschätzung der Redaktion

Die gesetzliche Kostenregel ist klar, das Ergebnis trotzdem schwer zu vermitteln. Banken dürfen Prüfaufwand berechnen, und Paragraf 118 legt die Kosten ab der ersten Bank auf die Empfänger. Eine Pauschale von 200 Euro auf Renten, die im Schnitt bei gut 500 Euro liegen, steht aber in keinem erkennbaren Verhältnis zu einer einzelnen Überweisung. Schwerer wiegt der Umgang der Bundesregierung. Zwischen dem ersten Dementi und der Bestätigung lagen Wochen, in denen rund 1.100 Betroffene ohne verlässliche Auskunft blieben. Das Arbeitsministerium sollte offenlegen, welches Institut die Gebühr erhebt und ob die Rentenversicherung einen günstigeren Zahlungsweg prüft.

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