In Rente Februar 2027? Die Jahrgänge 1960, 1962, 1964, 1965 müssen jetzt genau hinsehen!

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Zum 1. Februar 2027 erreichen bestimmte Versicherte der Jahrgänge 1960, 1962, 1964 und 1965 eine Altersgrenze für den Rentenbeginn. Welche Rente infrage kommt, hängt vom genauen Geburtstag, den Versicherungszeiten und teilweise einer anerkannten Schwerbehinderung ab. Wer im Februar starten möchte, sollte den Antrag etwa im November 2026 stellen. Dabei geht es um die bestehenden gesetzlichen Altersgrenzen, nicht um eine neue Sonderregelung für Februar.

Welche Geburtsdaten ermöglichen den Rentenbeginn im Februar 2027?

Für die verbreiteten Altersrenten kommen die folgenden Geburtszeiträume infrage. Die Tabelle zeigt, wer zum 1. Februar 2027 erstmals die jeweilige Altersgrenze für einen Rentenbeginn erreicht. Zusätzlich müssen die erforderlichen Versicherungszeiten und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Schwerbehindertenrente erfüllt sein. Sonderregelungen etwa für Bergleute sind nicht berücksichtigt.

RentenartGeburtsdatum für den Beginn am 1. Februar 2027Maßgebliches AlterWeitere VoraussetzungenAbschlag bei diesem Beginn
Regelaltersrente2. bis 30. September 1960 sowie 1. Oktober 196066 Jahre und 4 MonateGrundsätzlich 5 Jahre MindestversicherungszeitKein Abschlag
Altersrente für besonders langjährig Versicherte2. bis 31. Mai 1962 sowie 1. Juni 196264 Jahre und 8 Monate45 anrechenbare VersicherungsjahreKein Abschlag
Altersrente für langjährig Versicherte, frühestmöglicher Beginn2. bis 31. Januar 1964 sowie 1. Februar 196463 Jahre35 anrechenbare Versicherungsjahre14,4 Prozent dauerhaft
Altersrente für schwerbehinderte Menschen, abschlagsfreier Beginn2. bis 31. Mai 1962 sowie 1. Juni 196264 Jahre und 8 Monate35 Versicherungsjahre und anerkannte Schwerbehinderung bei RentenbeginnKein Abschlag
Altersrente für schwerbehinderte Menschen, frühestmöglicher Beginn2. bis 31. Januar 1965 sowie 1. Februar 196562 Jahre35 Versicherungsjahre und anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn10,8 Prozent dauerhaft

Die Altersgrenzen ergeben sich aus den gesetzlichen Übergangstabellen und den Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Geburtszeiträume sind daraus für den Rentenbeginn am 1. Februar 2027 abgeleitet.

„Erstmals“ bezieht sich hier auf den jeweiligen Rentenzugang. Wer im Februar 2027 beispielsweise die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente erreicht, konnte unter Umständen schon vorher eine andere Altersrente mit Abschlägen erhalten. Auch ältere Versicherte können im Februar erstmals Rente beziehen, wenn sie erst dann die übrigen Voraussetzungen erfüllen oder ihren Rentenbeginn bewusst auf diesen Monat legen.

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Warum zählt der genaue Geburtstag?

Der Geburtstag entscheidet darüber, ob die Altersrente bereits im Geburtstagsmonat oder erst im Folgemonat beginnen kann. Nach § 99 Absatz 1 SGB VI müssen die Anspruchsvoraussetzungen zu Beginn des Rentenmonats erfüllt sein. Wer am Ersten eines Monats geboren wurde, erreicht das maßgebliche Lebensalter rechtlich bereits mit Ablauf des Vormonats.

Deshalb gehört beispielsweise der 1. Oktober 1960 noch zum Geburtszeitraum für die Regelaltersrente ab Februar 2027. Wer dagegen am 1. September 1960 geboren wurde, konnte diese Rente bei erfüllten Voraussetzungen bereits ab Januar 2027 erhalten. Die pauschale Aussage „Jahrgang 1960 geht im Februar in Rente“ wäre daher zu ungenau.

Wer kann im Februar 2027 ohne Abschläge in Rente gehen?

Ohne Abschläge können insbesondere Versicherte starten, die ihre Regelaltersgrenze erreichen oder die Voraussetzungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Voraussetzung ist grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Maßgeblich ist § 235 SGB VI.

Für den Jahrgang 1962 ermöglicht § 236b SGB VI die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und acht Monaten. Dafür müssen 45 anrechenbare Versicherungsjahre vorliegen. Diese Rentenart lässt sich nicht noch weiter vorziehen – auch nicht gegen Abschläge.

Bei den 45 Jahren zählen nicht nur Beschäftigungszeiten. Auch bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder des Bezugs von Sozialleistungen können berücksichtigt werden. Allerdings gelten Einschränkungen: Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt grundsätzlich nicht mit; Ausnahmen bestehen bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Reine Schul- und Studienzeiten erfüllen die 45-jährige Wartezeit nicht.

Was kostet die Rente mit 63 für den Jahrgang 1964?

Wer Anfang 1964 geboren wurde und mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann im Februar 2027 erstmals die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Bei diesem frühestmöglichen Beginn mit 63 Jahren beträgt der dauerhafte Abschlag 14,4 Prozent. Der Grund: Die abschlagsfreie Altersgrenze liegt für diesen Jahrgang bei 67 Jahren.

Für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs werden 0,3 Prozent abgezogen. Vier Jahre entsprechen 48 Monaten; daraus ergeben sich 48 × 0,3 Prozent = 14,4 Prozent. Die Kürzung entfällt später nicht, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Vereinfachtes Beispiel: Beträgt die für diesen Rentenbeginn berechnete monatliche Bruttorente vor dem Abschlag 1.600 Euro, werden 230,40 Euro abgezogen. Es bleiben 1.369,60 Euro brutto. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Rechnung veranschaulicht ausschließlich den Abschlag; zusätzliche Rentenansprüche durch weitere Beschäftigung sind nicht eingerechnet.

Welche Regeln gelten bei einer Schwerbehinderung?

Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können eine eigene Altersrente erhalten, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen. Bei Rentenbeginn muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Für ab 1964 Geborene ist der Bezug frühestens mit 62 Jahren und bis zu 10,8 Prozent Abschlag möglich; abschlagsfrei beginnt diese Rente mit 65 Jahren.

Damit können die in der Tabelle genannten Anfang 1965 Geborenen im Februar 2027 erstmals mit dem höchstmöglichen Abschlag starten. Für die ebenfalls aufgeführten Geburtsdaten des Jahrgangs 1962 wird dagegen die abschlagsfreie Altersgrenze von 64 Jahren und acht Monaten erreicht. Diese Übergangsregelung steht in § 236a SGB VI.

Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 reicht für diese Rentenart nicht aus. Dem Antrag sollten der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid beigefügt werden.

Wann sollten Sie die Rente für Februar 2027 beantragen?

Für den gewünschten Rentenbeginn am 1. Februar 2027 ist November 2026 der passende Zeitraum für den Antrag. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine Antragstellung etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn. Ende Oktober können Sie deshalb bereits die Unterlagen zusammenstellen und ungeklärte Versicherungszeiten prüfen. Die Rente wird nicht automatisch bewilligt.

Die Empfehlung ist keine gesetzliche Ausschlussfrist im November. Nach § 99 Absatz 1 SGB VI kann ein rechtzeitig nachgeholter Antrag den ursprünglichen Rentenbeginn sichern. Sind sämtliche Voraussetzungen bereits im Januar 2027 erfüllt, muss der Antrag dafür grundsätzlich spätestens am 30. April 2027 gestellt sein. Geht er erst im Mai ein, beginnt die Rente grundsätzlich erst im Mai.

Diese rückwirkende Möglichkeit ersetzt keine frühzeitige Antragstellung. Wer erst nach dem vorgesehenen Beginn beantragt, muss damit rechnen, dass Bescheid und Zahlung zunächst fehlen. Auch ein Antrag im November ist keine Garantie für eine abgeschlossene Bearbeitung zu einem bestimmten Termin.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Rentenantrag?

Für den Antrag benötigt die Rentenversicherung insbesondere Ihre Versicherungsnummer, Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ihre Bankverbindung. Je nach Antragsweg und persönlicher Situation kommen weitere Angaben und Nachweise hinzu. Prüfen Sie vor allem, ob im Versicherungsverlauf Ausbildungs-, Beschäftigungs-, Kindererziehungs- oder andere relevante Zeiten fehlen.

Halten Sie nach Möglichkeit bereit:

  • Rentenversicherungsnummer und gegebenenfalls Identitätsnachweis;
  • IBAN und Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung;
  • gegebenenfalls die Steueridentifikationsnummer;
  • Nachweise zu bislang nicht erfassten Versicherungszeiten;
  • bei der Schwerbehindertenrente den Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid.

Den Antrag können Sie online oder mit Unterstützung einer Auskunfts- und Beratungsstelle stellen. Auch Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen nehmen Rentenanträge entgegen. Welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist, erkennen Sie in der Regel am Briefkopf Ihrer Renteninformation oder Rentenauskunft.

FAQ zum Rentenbeginn im Februar 2027

Kann ich trotz Altersrente weiterarbeiten?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Arbeitsverdienst führt deshalb auch bei einer vorgezogenen Altersrente nicht zu einer Kürzung wegen Überschreitens einer solchen Grenze.

Zählen Kindererziehungszeiten für die Mindestversicherungszeit?

Ja. Kindererziehungszeiten können für die Mindestversicherungszeit berücksichtigt werden. Bei der 45-jährigen Wartezeit können außerdem Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag zählen. Entscheidend ist, welche Zeiten Ihrem Versicherungskonto zugeordnet sind.

Muss ich den Online-Antrag auf einmal ausfüllen?

Nein. Den Online-Antrag der Deutschen Rentenversicherung können Sie zwischenspeichern und später fortsetzen. Nachweise lassen sich digital hochladen.

Wo lässt sich der persönliche Rentenbeginn überprüfen?

Der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung hilft bei der zeitlichen Einordnung. Ob die erforderlichen Versicherungszeiten vorliegen, sollten Sie zusätzlich anhand Ihrer Rentenauskunft und Ihres Versicherungsverlaufs prüfen.

Fazit zum Rentenstart Feburar 2027

Ass. jur. Peter Kosick, Experte für Rentenrecht, gibt abschließend folgenden Hinweis: „Für einen Rentenbeginn im Februar 2027 reichen Geburtsjahr und Lebensalter allein nicht aus. Entscheidend sind der genaue Geburtstag, die passende Rentenart und die anerkannten Versicherungszeiten. Wer die Voraussetzungen erfüllt und im Februar starten möchte, sollte den Antrag etwa im November 2026 stellen und mögliche dauerhafte Abschläge vorher prüfen.“

Quellen

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