Rente mit 65 nach 45 Jahren: Was der Kabinettstermin für Ihren Jahrgang 1967 bis 1971 bedeutet

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Die Rente mit 65 nach 45 Beitragsjahren ist an diesem Mittwoch wieder offen umkämpft. Der DGB hat den Endbericht seiner Rentenkommission vorgelegt und will den abschlagsfreien Zugang erhalten. Die Regierung verweist auf die Finanzlage der Rentenkasse. Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 geht es um dauerhaft weniger Geld im Alter.

Der Streit an diesem Mittwoch

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält an der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren fest. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nannte sie am Mittwoch in Berlin eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor Menschen, die überdurchschnittlich viel eingezahlt haben. Dazu legte der DGB das Abschlusspapier seiner eigenen Rentenkommission vor.

Das Gegenmodell der Gewerkschaften: Das Rentenniveau soll von 48 erst auf 50, dann auf 53 Prozent steigen. Arbeitgeber sollen allein 2 Prozent des Bruttolohns in eine verpflichtende Betriebsrente zahlen. Bezahlt werden soll das mit leicht höheren Beiträgen, mehr Steuergeld und Steuern auf hohe Vermögen.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) will dagegen die 33 Empfehlungen der Rentenkommission vom 23. Juni 2026 umsetzen, darunter das Ende der 45-Jahre-Rente. Sein Zeitplan: Kabinettsbeschluss noch 2026, Bundestag im ersten Quartal 2027.

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Im Arbeitsministerium sitzt seit Mitte Oktober allerdings ein Gegner dieses Plans. Bärbel Bas (SPD) ist am 12. Oktober zurückgetreten, ihr Nachfolger Alexander Schweitzer (SPD) hat die Abschaffung der 45-Jahre-Rente schon im Spätsommer abgelehnt. Er verweist auf den Koalitionsvertrag. Einen offiziellen Gesetzentwurf gibt es bis heute nicht. Im Gespräch sind Kompromisse wie 46 oder 47 nötige Beitragsjahre oder eine Beschränkung auf belastende Berufe.

Diese Jahrgänge trifft es

Heute gilt: Wer ab 1964 geboren ist und 45 Versicherungsjahre zusammenbekommt, geht mit 65 ohne Abschlag in Rente. Ein früher Arbeitsentwurf aus der Amtszeit von Bas, über den Rentenberater und Fachportale seit August berichten, zieht die Grenze beim Jahrgang 1967.

GeburtsjahrHeuteNach dem frühen Arbeitsentwurf
1964 bis 1966abschlagsfrei mit 65bleibt abschlagsfrei mit 65
1967 bis 1971abschlagsfrei mit 65nur noch mit besonderem Vertrauensschutz, etwa einer Altersteilzeit vor dem Kabinettsbeschluss
ab 1972abschlagsfrei mit 65entfällt

Der Entwurf enthält nach Angaben des Münchner Rentenberaters Norbert Loos noch mehr. Die Rente nach 35 Jahren würde ab Jahrgang 1968 schrittweise von 63 auf bis zu 64 Jahre und 6 Monate steigen. Die Regelaltersgrenze würde ab Jahrgang 1968 an die Lebenserwartung gekoppelt, nach seiner Schätzung um 2 Monate beim Jahrgang 1968 bis 6 Monate ab Jahrgang 1975. Das alles ist kein Gesetz, und unter dem neuen Minister kann sich jede dieser Zahlen noch ändern.

Was der Wegfall kostet

Wer 45 Jahre voll hat, aber nicht mehr abschlagsfrei mit 65 gehen darf, muss sich entscheiden: bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten oder früher gehen und dafür dauerhaft weniger bekommen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, und er bleibt lebenslang. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 sind zwei Jahre früher 24 Monate, also 7,2 Prozent weniger Rente.

Bruttorente mit 65Abschlag pro Monat (7,2 %)Verlust pro JahrVerlust in 20 Jahren
1.200 €86,40 €1.036,80 €20.736 €
1.500 €108,00 €1.296,00 €25.920 €
1.800 €129,60 €1.555,20 €31.104 €

Gerechnet ohne künftige Rentenerhöhungen; mit ihnen wächst der Verlust in Euro mit. Steigt die Regelaltersgrenze wie im Entwurf, wird es teurer. Ein Versicherter des Jahrgangs 1969 müsste nach Loos‘ Schätzung bis 67 Jahre und 3 Monate arbeiten. Wer mit 65 geht, hätte dann 27 Monate und 8,1 Prozent Abschlag.

Altersteilzeit: der Rettungsanker mit Stichtag

Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 nennt der frühe Entwurf einen Ausweg. Wer vor dem 1. Januar 1972 geboren ist und eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart hat, soll die alte Rechtslage behalten. Maßgeblich wäre der Tag des Kabinettsbeschlusses. Merz will diesen Beschluss noch in diesem Jahr, also in den nächsten acht Wochen.

Neu ist so ein Stichtag nicht. Bei der Rente mit 67 schützte eine Altersteilzeit, die vor dem 1. Januar 2007 vereinbart war. Loos weist auf eine Falle hin: Eine einfache Teilzeit, die nur Altersteilzeit genannt wird, hat in der Vergangenheit keinen Vertrauensschutz gebracht. Er rät, vor einer Unterschrift unabhängig prüfen zu lassen, was bei Krankheit oder Insolvenz des Arbeitgebers passiert und wie sich die Vereinbarung auf eine Betriebsrente auswirkt.

Was das für Menschen in der Grundsicherung heißt

Loos rechnet damit, dass ohne die 45-Jahre-Rente mehr ältere Beschäftigte mit Abschlag in Rente gehen oder auf Sozialleistungen ausweichen, oft aus gesundheitlichen Gründen. Wer lange gearbeitet hat und am Ende eine gekürzte Rente bekommt, landet schneller beim Sozialamt.

Dazu kommt ein Termin, der in der Reformdebatte untergeht. Nach § 12a SGB II dürfen Jobcenter bis zum 31. Dezember 2026 niemanden zwingen, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu beantragen. Die Rentenkommission empfiehlt, diese Zwangsverrentung dauerhaft abzuschaffen. Ohne neue Regelung gilt ab Januar 2027 wieder die alte Rechtslage. Bei vier Jahren Vorlauf wären das bis zu 14,4 Prozent Abschlag, lebenslang.

Auch die Rentenerhöhung hilft dieser Gruppe wenig. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet zum 1. Juli 2027 ein Plus von 4,4 Prozent. Bei Rentnern, die mit Grundsicherung aufstocken, rechnet das Sozialamt das Plus fast vollständig an, während der Regelsatz von 563 Euro auf die dritte Nullrunde zusteuert.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  1. Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Sie zeigt, wann die 45 Jahre voraussichtlich erreicht sind. Bei den Jahrgängen 1967 bis 1971 kann ein fehlender Monat später Tausende Euro kosten.
  2. Lücken im Versicherungsverlauf jetzt klären lassen, nicht erst kurz vor dem Rentenantrag.
  3. Beim Arbeitgeber nachfragen, ob es eine echte Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz gibt, per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Vor der Unterschrift unabhängig beraten lassen.
  4. Nichts überstürzen. Wer vor 1967 geboren ist, behält nach allen bekannten Plänen die Rente mit 65. Einen Rentenantrag aus Sorge vor der Reform vorzuziehen, kann teuer werden.

Ob die Grenze am Ende bei 1967 liegt, bei 1970 oder ganz woanders, entscheidet sich mit dem Kabinettsentwurf. Wir berichten, sobald er vorliegt.

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