Am 4. November hört der Bauausschuss des Bundestages Sachverständige zur Wohngeld-Reform, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Für Haushalte, deren Miete schon heute einen großen Teil des Einkommens bindet, wird damit der Jahreswechsel wichtig. Wie das Wohngeld bis dahin berechnet wird, bestimmt die Zahlung oft bis weit ins nächste Jahr.
Wohngeld-Reform 2027: Stand im Gesetzgebungsverfahren
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes am 6. Juli 2026 beschlossen. Laut Bundesregierung soll die für 2027 vorgesehene Erhöhung ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihrer Laufzeit weitergelten. Das sind in der Regel zwölf Monate, in Ausnahmefällen 24.
Der Bundestag hat den Entwurf (Drucksache 21/8284) am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Die Regierung rechnet für den Bundeshaushalt mit Einsparungen von 1,156 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 1,486 Milliarden Euro im Jahr 2028. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Kürzungen kritisiert. Das Gesetz braucht am Ende seine Zustimmung. Stand: 27. Oktober 2026, ein Beschluss liegt noch nicht vor.
Diese fünf Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngeldes
Das Wohngeld ergibt sich aus drei Größen: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der anrechenbaren Miete und dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen. Fünf Stellen beeinflussen das Ergebnis besonders oft.
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| Hebel | Wirkung nach geltendem Recht 2026 | Geplant laut Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Einkommen sinkt um mehr als 10 Prozent | Neuberechnung auf Antrag | neue Formel für Monate ab Januar |
| Bruttokaltmiete steigt um mehr als 10 Prozent | Neuberechnung auf Antrag, auch rückwirkend im laufenden Zeitraum | neue Mietenstufen und Rechenwerte |
| zusätzliches Haushaltsmitglied | Neuberechnung ohne Prozentschwelle | neue Rechenwerte |
| Freibeträge (z. B. 1.800 Euro bei Schwerbehinderung) | mindern das Jahreseinkommen | Nachweis soll einfacher werden |
| höhere Werbungskosten | werden mit Nachweis anerkannt | nur noch Pauschbeträge |
Neuberechnung des Wohngeldes nach § 27
Während eines laufenden Bewilligungszeitraums ändert die Wohngeldstelle den Betrag zugunsten des Haushalts nur auf Antrag. Nach § 27 Wohngeldgesetz reicht dafür ein Rückgang des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent. Gleiches gilt, wenn die Miete abzüglich der Heizkostenentlastung um mehr als 10 Prozent steigt. Kommt ein Kind oder ein Partner hinzu, gibt es keine Prozentgrenze.
Typische Auslöser sind kürzere Arbeitszeiten, der Wechsel ins Krankengeld oder der Übergang in die Rente. Bei Einkommen und Personenzahl wirkt der Antrag in der Regel ab dem Monat, in dem er eingeht. Nur bei einer rückwirkenden Mieterhöhung kann das höhere Wohngeld bis zum Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums zurückreichen.
Zieht ein Partner mit eigenem Lohn ein, zählt dessen Einkommen mit. Das Wohngeld kann dann sinken oder ganz entfallen.
Freibeträge senken das angerechnete Einkommen
Freibeträge werden vom Jahreseinkommen abgezogen und verbessern so die Berechnung zugunsten des Haushalts. Das Wohngeldgesetz nennt in § 17 unter anderem 1.800 Euro für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder mit einem Grad der Behinderung von 100 oder mit niedrigerem Grad bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher Pflege, 1.320 Euro für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und bis zu 1.200 Euro für das Arbeitseinkommen von Kindern unter 25 Jahren. Für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten gibt es einen eigenen Freibetrag nach § 17a.
Ein Freibetrag von 1.800 Euro entspricht 150 Euro weniger angerechnetem Einkommen pro Monat. Das Wohngeld steigt dadurch um einen kleineren Betrag, dessen Höhe von Miete und Mietenstufe abhängt.
Werbungskosten: Der Hebel, den die Reform streichen will
Vom Einkommen gehen pauschal je 10 Prozent ab, wenn Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bei Arbeitnehmern wird mindestens der Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr als Werbungskosten berücksichtigt, bei gesetzlichen Renten 102 Euro. Wer höhere berufliche Kosten belegen kann, etwa für lange Arbeitswege, kann derzeit mehr absetzen lassen.
Diese Möglichkeit soll entfallen. Nach dem Regierungsentwurf sollen nur noch die Pauschbeträge des Einkommensteuerrechts gelten. Der Bundestag gibt die Begründung wieder: Die Wohngeldbehörden sollen von der Prüfung tatsächlicher Werbungskosten entlastet werden. Betroffen wären vor allem Pendlerinnen und Pendler mit niedrigen Löhnen.
Rechenbeispiel: Kürzere Arbeitszeit in einem Zwei-Personen-Haushalt
Ein alleinerziehender Lagerarbeiter lebt mit seiner 14-jährigen Tochter zur Miete und bezieht seit September Wohngeld. Im Oktober reduziert er seine Stunden dauerhaft. Sein Bruttolohn sinkt von 2.100 auf 1.850 Euro im Monat. Das ist ein Minus von rund 11,9 Prozent und liegt damit über der Schwelle von 10 Prozent.
Wegen seines langen Arbeitswegs hat er berufliche Kosten von 2.300 Euro im Jahr. Für die Monate bis Dezember zählen die belegten Kosten voll, also 1.070 Euro mehr als der Pauschbetrag. Für Monate ab Januar 2027 würden nach dem Entwurf nur noch 1.230 Euro abgezogen, wenn neues Recht greift. Zusätzlich steht ihm der Freibetrag für Alleinerziehende von 1.320 Euro zu, falls er im bisherigen Bescheid fehlt. Wie viel Wohngeld am Ende mehr fließt, hängt von seiner Miete und der Mietenstufe des Wohnorts ab.
Fragen und Antworten zum höheren Wohngeld
Gilt ein Wohngeldbescheid aus 2026 auch 2027 weiter?
Laut Bundesregierung sind bereits bewilligte Bescheide von der Reform nicht betroffen und laufen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums. Muss die Behörde wegen geänderter Verhältnisse neu rechnen, sieht der Entwurf für Monate ab Januar 2027 die Anwendung des neuen Rechts vor.
Wie lange dauert es, bis ein Erhöhungsantrag wirkt?
Die höhere Leistung beginnt bei gesunkenem Einkommen oder einem zusätzlichen Haushaltsmitglied in der Regel mit dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Die Bearbeitungszeit selbst verschiebt diesen Beginn nicht.
Was passiert, wenn das Einkommen wieder steigt?
Steigt das Gesamteinkommen nicht nur vorübergehend um mehr als 15 Prozent, muss der Haushalt das der Wohngeldstelle melden. Die Behörde entscheidet dann von Amts wegen neu. Wird eine solche Änderung verschwiegen, drohen Rückforderungen über mehrere Jahre.
Erhöhen gestiegene Heizkosten das Wohngeld?
Heizkosten und Warmwasser gehören nicht zur anrechenbaren Miete. Das Gesetz arbeitet mit einer pauschalen Heizkostenentlastung, die nach dem Entwurf ab 2027 in ihrer dauerhaften Komponente halbiert werden soll. Eine hohe Nachzahlung beim Versorger verändert den Anspruch deshalb nicht.
Einschätzung der Redaktion
Die Reform trägt den Begriff Vereinfachung im Titel, und bei Nachweisen für Schwerbehinderung oder Pflege trifft das zu. Beim Wegfall tatsächlicher Werbungskosten verschiebt sie jedoch Aufwand von der Behörde auf diejenigen, die ohnehin knapp rechnen. Eine Verkäuferin mit 40 Kilometern Arbeitsweg trägt diese Kosten weiter, sie zählen nur nicht mehr. Dass der Bund spart, ist bei einem angespannten Haushalt nachvollziehbar. Wenn dadurch aber Haushalte in die Grundsicherung wechseln, wie der Bundesrat befürchtet, verlagert sich die Ausgabe nur in eine andere Kasse. Die Anhörung am 4. November ist die Gelegenheit, zumindest diese Stelle zu korrigieren.