Änderungen und Wichtiges im November 2026: Für Verbraucher, Rentner, Familien

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Neue Regeln für Ratenkäufe, ein dauerhaftes Familienticket der Bahn und wichtige Fristen für Steuern und Versicherungen: Der November 2026 bringt mehrere Neuerungen und Termine, die sich auf die Haushaltskasse auswirken können. Gleichzeitig beginnt die Vorweihnachtszeit. In Dresden und Nürnberg öffnen die Weihnachtsmärkte, der erste Advent fällt noch in den November. Nicht alles ist allerdings eine Gesetzesänderung: Manche Termine kehren jedes Jahr wieder, andere betreffen nur bestimmte Verträge oder Regionen.

November 2026: Die wichtigsten Änderungen und Termine im Überblick

TerminWas steht an?Für wen ist das wichtig?
1. NovemberReisebeginn für das dauerhaft angebotene DB-FamilienticketFamilien und andere Reisegruppen mit Kindern [
Bis 1. NovemberBekanntgabe des durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrags für 2027Gesetzlich Versicherte, darunter Arbeitnehmer und Rentner
Ab 1. NovemberAntrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag für 2027 möglichBeschäftigte mit berücksichtigungsfähigen Ausgaben
18. NovemberBuß- und Bettag, gesetzlicher Feiertag in SachsenBeschäftigte und Familien in Sachsen
20. NovemberNeue Verbraucherkreditregeln erfassen weitere FinanzierungenNutzer von Ratenkäufen, Kleinkrediten und „Buy now, pay later“
22. NovemberTotensonntagTermin für die Planung der Vorweihnachtszeit
25. NovemberEröffnung des Dresdner StriezelmarktsWeihnachtsmarktbesucher und Reisende
27. NovemberEröffnung des Nürnberger Christkindlesmarkts; außerdem Black FridayWeihnachtsmarktbesucher und Käufer
29. NovemberErster AdventFamilien und alle, die Adventsbesuche planen
30. NovemberAntragsende für einen Lohnsteuerfreibetrag für 2026; häufig auch Kündigungsstichtag der Kfz-VersicherungBeschäftigte und Autobesitzer

Ratenkäufe und kleine Kredite: Ab 20. November gelten strengere Regeln

Ab dem 20. November 2026 werden weitere Finanzierungen in die Schutzvorschriften des Verbraucherkreditrechts einbezogen. Dazu gehören insbesondere Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, bestimmte kurzfristige Finanzierungen sowie viele Angebote nach dem Prinzip „Buy now, pay later“. Dabei wird eine Ware sofort gekauft, aber erst später oder in mehreren Teilbeträgen bezahlt.

Für erfasste Verträge werden die Informationspflichten ausgeweitet. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit prüfen. Beruht diese Prüfung auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, erhalten Verbraucher das Recht auf eine menschliche Überprüfung. Ratenkäufe werden damit nicht verboten, ihre Vergabe wird aber stärker reguliert.

Das ist gerade vor dem Weihnachtsgeschäft relevant: Auch kleine Finanzierungen bleiben Zahlungsverpflichtungen. Entscheidend sind deshalb nicht nur die monatliche Rate, sondern der Gesamtbetrag und die Rückzahlungstermine. Nicht jede Form des Zahlungsaufschubs wird gleich behandelt. Debitkarten mit Zahlungsaufschub wurden nach Angaben der Bundesregierung vom Anwendungsbereich ausgenommen.

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Bahn-Familienticket: Hin- und Rückfahrt für 99,99 Euro

Für Reisen ab dem 1. November 2026 gehört das Familienticket dauerhaft zum Angebot der Deutschen Bahn. Buchbar ist es bereits seit dem 26. Oktober. Im Fernverkehr kostet die gemeinsame Hin- und Rückfahrt 99,99 Euro, eine einfache Fahrt 59,99 Euro. Sitzplatzreservierungen für höchstens fünf Personen sind enthalten.

Zugelassen sind folgende Kombinationen:

  • bis zu zwei Personen ab 15 Jahren und bis zu drei Kinder;
  • eine Person ab 15 Jahren und bis zu vier Kinder.

Mindestens eine Person ab 15 Jahren und ein Kind müssen gemeinsam reisen. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht erforderlich. Damit können beispielsweise auch Großeltern mit ihren Enkeln das Angebot nutzen.

Wichtig für die Preisplanung: Enthält die Verbindung zusätzlich eine Nahverkehrsstrecke, kostet die Hin- und Rückfahrt 143,99 Euro. Die einfache Fahrt mit Nahverkehrsanteil kostet 81,99 Euro. Das Angebot muss spätestens zwei Tage vor Reisebeginn gebucht werden.

Für einen Besuch bei Verwandten oder einen Weihnachtsmarktausflug kann das Ticket eine interessante Möglichkeit sein. Der Preis von 99,99 Euro gilt allerdings nicht pauschal für jede Reisekonstellation und jede Verbindung mit Nahverkehr.

Krankenkassen: Der Durchschnittswert ist keine Beitragsgarantie

Bis zum 1. November gibt das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das folgende Jahr bekannt. Der GKV-Schätzerkreis hat im Oktober für 2027 einen rechnerischen Wert von 2,9 Prozent ermittelt.

Für gesetzlich Versicherte ist die Unterscheidung entscheidend: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine Orientierungsgröße. Die einzelnen Krankenkassen legen ihre eigenen Zusatzbeiträge anhand ihrer jeweiligen Finanzlage fest. Ein stabiler Durchschnitt bedeutet daher nicht automatisch, dass der persönliche Beitrag unverändert bleibt.

Auch Rentner sollten aus dem veröffentlichten Wert weder eine sichere Beitragserhöhung noch eine Beitragsgarantie ableiten. Maßgeblich ist der Zusatzbeitrag ihrer eigenen Krankenkasse.

Lohnsteuerfreibetrag: Zwei Termine sind im November wichtig

Bei der Lohnsteuer-Ermäßigung treffen im November zwei Antragszeiträume aufeinander:

  • Ab dem 1. November 2026 kann ein Freibetrag für das Jahr 2027 beantragt werden.
  • Am 30. November 2026 endet die Antragsfrist für einen Freibetrag, der noch für 2026 gelten soll.

Ein Freibetrag kann dazu führen, dass berücksichtigungsfähige Aufwendungen bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug einbezogen werden. Dazu zählen beispielsweise berufliche Ausgaben oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, bestimmte Kinderbetreuungskosten und außergewöhnliche Belastungen.

Für mehrere Aufwandsarten gilt eine Antragsgrenze von insgesamt mehr als 600 Euro. Werbungskosten zählen dabei nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten. Die Grenze gilt allerdings nicht unterschiedslos für alle Freibeträge; beispielsweise werden die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen gesondert behandelt.

Viele Freibeträge können für längstens zwei Kalenderjahre berücksichtigt werden. Ändern sich die maßgeblichen Verhältnisse zuungunsten des Arbeitnehmers, muss dieser das Finanzamt umgehend informieren.

Kfz-Versicherung: Kündigung muss häufig bis 30. November eingehen

Für viele Autobesitzer ist der 30. November der reguläre Kündigungsstichtag. Das gilt, wenn der Versicherungsvertrag zum Jahresende ausläuft und eine einmonatige Kündigungsfrist vorgesehen ist. Entscheidend ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer – nicht der Tag, an dem sie abgeschickt wird.

Der Termin gilt jedoch nicht für sämtliche Kfz-Versicherungen. Bei einem abweichenden Versicherungsjahr kann die Kündigungsfrist zu einem anderen Zeitpunkt enden. Deshalb sollten Versicherte zuerst den Ablauf ihres eigenen Vertrags prüfen.

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne den Versicherungsschutz entsprechend auszuweiten, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Zugang der Mitteilung. Ein Wechsel ist dann unter Umständen auch außerhalb des üblichen Novembertermins möglich.

Weihnachtsmärkte 2026: In Dresden und Nürnberg geht es im November los

Der November ist nicht nur ein Monat für Fristen und Verträge. Zum Monatsende beginnt auf bekannten Weihnachtsmärkten die Saison. Zwei große Märkte haben ihre Eröffnungstermine bereits veröffentlicht.

Dresdner Striezelmarkt öffnet am 25. November

Der Dresdner Striezelmarkt öffnet am Mittwoch, 25. November 2026, auf dem Altmarkt. Es handelt sich um die 592. Ausgabe des traditionsreichen Markts. Nach Angaben der Stadt beginnen die mehr als 200 Händler bereits ab dem 11. November mit dem Aufbau, der Dekoration und dem Bestücken ihrer Stände.

Nürnberger Christkindlesmarkt startet am 27. November

Der Nürnberger Christkindlesmarkt beginnt am Freitag, 27. November 2026, und dauert bis zum 24. Dezember. Der feierliche Eröffnungsprolog des Christkinds ist für den 27. November um 17.30 Uhr angekündigt.

Die regulären Öffnungszeiten liegen bei 10 bis 21 Uhr. Am Eröffnungstag ist der Markt nach den veröffentlichten Angaben von 10 bis 22 Uhr geöffnet. Wer ausdrücklich den Prolog erleben möchte, sollte den Beginn des Marktverkaufs und die feierliche Eröffnung auseinanderhalten.

Erster Advent am 29. November: Die Vorweihnachtszeit beginnt noch vor Dezember

Der erste Advent fällt 2026 auf Sonntag, den 29. November. Das erste Adventswochenende liegt damit vollständig im November. Der Totensonntag ist eine Woche zuvor, am 22. November.

Viele Weihnachtsmärkte starten erst nach dem Totensonntag, einzelne Veranstaltungen öffnen früher. Deshalb gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Eröffnungstag. Für Ausflüge ist der konkrete Termin des jeweiligen Veranstalters entscheidend.

Black Friday am 27. November: Rabattaktion trifft auf Weihnachtsgeschäft

Der Black Friday fällt 2026 auf den 27. November – und damit auf denselben Tag wie die Eröffnung des Nürnberger Christkindlesmarkts. Der Aktionstag liegt unmittelbar vor dem ersten Adventswochenende.

Bei Rabattangeboten lohnt sich ein Blick auf die Grundlage des beworbenen Preisnachlasses. Eine hohe Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung sagt nicht automatisch aus, wie günstig ein Produkt im Vergleich zu seinen bisherigen Verkaufspreisen ist. Preisverläufe helfen dabei, tatsächliche Vergünstigungen von bloß auffälligen Rabattangaben zu unterscheiden.[techzeitgeist]

Wer den Einkauf über eine Ratenzahlung oder einen späteren Zahlungstermin finanziert, trifft dabei bereits auf die neuen Verbraucherkreditregeln: Diese gelten ab dem 20. November und damit eine Woche vor dem Black Friday.

Buß- und Bettag am 18. November: Feiertag nur in Sachsen

Der Buß- und Bettag fällt 2026 auf Mittwoch, den 18. November. Ein gesetzlicher Feiertag ist er nur in Sachsen. Für die übrigen Bundesländer lässt sich daraus kein allgemeiner arbeitsfreier Tag ableiten.

Für Familien ist zudem eine Besonderheit in Bayern wichtig: Dort ist der Buß- und Bettag zwar kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag, für Schülerinnen und Schüler aber unterrichtsfrei. Berufstätige Eltern müssen die Betreuung deshalb gegebenenfalls gesondert organisieren.

Was Verbraucher im November besonders im Blick behalten sollten

Der November verbindet neue gesetzliche Regeln mit wiederkehrenden Fristen und dem Beginn der Adventszeit. Für die Haushaltsplanung sind vor allem drei Unterschiede wichtig: Der Krankenkassen-Durchschnittswert ist nicht der persönliche Beitrag, der 30. November ist nicht für jeden Kfz-Vertrag der Kündigungsstichtag, und beim Bahn-Familienticket kann ein Nahverkehrsanteil den Gesamtpreis erhöhen. Wer diese Bedingungen prüft, kann die anstehenden Termine gezielter nutzen.

FAQ zu den Änderungen im November 2026 für Verbraucher

Kann ein Lohnsteuerfreibetrag zwei Jahre gelten?

Ja. Für zahlreiche Freibeträge sieht das Gesetz auf Antrag eine Berücksichtigung für längstens zwei Kalenderjahre vor.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen später entfallen?

Ändern sich die maßgeblichen Verhältnisse zu Ihren Ungunsten, müssen Sie dies dem Finanzamt umgehend mitteilen.

Ist beim Familienticket eine Sitzplatzreservierung enthalten?

Nach der angekündigten Ausgestaltung sind ICE-Reservierungen im Preis von 99,99 Euro für die Hin- und Rückfahrt enthalten.

Kann ich nach dem 30. November noch die Autoversicherung kündigen?

Bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechend erweiterten Versicherungsschutz kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Zugang der Mitteilung

Fazit zu den Änderungen und Neuerungen für Verbraucher im November 2026

Der November bringt vor allem stärkeren Schutz bei Finanzierungen, ein angekündigtes dauerhaftes Familienangebot der Bahn und wichtige Fristen. Prüfen Sie bei Krediten und Versicherungen die konkreten Vertragsbedingungen. Für Krankenkassenbeiträge bleibt die Entscheidung Ihrer eigenen Kasse maßgeblich.

Quellen

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