PKV-Beitragserhöhung 2027: Plus von 13,4 Prozent, große Kluft zwischen Anbietern

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Für gut die Hälfte der Privatversicherten wird die Krankenversicherung zum 1. Januar erneut teurer. Laut PKV-Verband liegt die PKV-Beitragserhöhung 2027 bei den Betroffenen im Schnitt bei 13,4 Prozent. Es ist die dritte zweistellige Runde in Folge. Auslöser sind Klinik- und Arzneimittelkosten, die deutlich schneller steigen als die Löhne.

Wie sich die PKV-Beitragserhöhung 2027 zusammensetzt

Der Verbandswert ist ein Durchschnitt über jene rund 53 Prozent der Versicherten, deren Tarif zum Jahreswechsel angepasst wird. In Tarifen für Beihilfeberechtigte, also vor allem Beamtinnen und Beamte, beträgt das Plus im Mittel 11,4 Prozent. Bei allen übrigen Versicherten sind es 15,3 Prozent. Dazu zählen Selbstständige, Angestellte und Rentner ohne Beihilfe. Rechnet man die Versicherten ohne Anpassung mit ein, ergibt sich über die gesamte PKV ein Anstieg von rund 7 Prozent. Erhöhungen, die einzelne Unternehmen erst im Laufe des Jahres vornehmen, sind in den Zahlen nicht enthalten.

Als Grund nennt der Verband die Leistungsausgaben. Für allgemeine Krankenhausleistungen zahlten die Versicherer 2025 knapp 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei Arzneimitteln waren es rund 8 Prozent, bei ambulanten Arztbehandlungen 6 Prozent. Insgesamt gaben die privaten Kranken- und Pflegeversicherer 42,1 Milliarden Euro für Leistungen aus, 7,2 Prozent mehr als 2024.

Dass die Beiträge in Stufen steigen, hat einen rechtlichen Grund. Ein Tarif darf erst neu kalkuliert werden, wenn die Leistungsausgaben die Kalkulation um mindestens 10 Prozent übersteigen. Vertraglich kann diese Schwelle auch niedriger liegen. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Bleibt ein Tarif knapp unter der Schwelle, ruht der Beitrag. Der aufgestaute Bedarf wird dann später auf einmal fällig.

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Beitragserhöhungen der Versicherer im Vergleich

Wie viel Versicherte tatsächlich mehr zahlen, hängt stark vom Unternehmen ab. Marktführer Debeka passt nach eigenen Angaben gegenüber dem Handelsblatt die Beiträge für rund 700.000 seiner 2,6 Millionen Vollversicherten an, im Schnitt um 6,7 Prozent. Für weitere Gesellschaften hat das Kölner Beratungsunternehmen hc consulting die Anpassungen in der Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige ausgewertet.

VersichererDurchschnittliche Anpassung zum 1. Januar 2027Hinweis
AXA+11,72 %Vollversicherung
Gothaer+9,02 %Vollversicherung
HanseMerkur+7,81 %Vollversicherung
Debeka+6,7 %nur betroffene Kunden
uniVersa+6,58 %Vollversicherung
Inter+6,24 %Garantie tarifbezogen
LKH+5,11 %Vollversicherung
Allianz+4,92 %Teile mit Beitragsgarantie bis 2028
Barmenia+4,12 %Vollversicherung
R+V+2,19 %Vollversicherung
DKV, Signal IdunaoffenTarife noch in Prüfung

Stand: 28. Oktober 2026. Die Debeka-Angabe stammt vom Unternehmen und bezieht sich nur auf die betroffenen Kunden. Die übrigen Werte sind Auswertungen von hc consulting, in die auch Beitragssenkungen eingerechnet sind. Die Zahlen sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar. Innerhalb eines Unternehmens liegen einzelne Tarife und Altersgruppen teils weit über oder unter dem Schnitt. Verbindlich ist allein das persönliche Anpassungsschreiben.

Was die Erhöhung im Monatsbudget bedeutet

Eine selbstständige Grafikdesignerin zahlt bisher 640 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung um 15,3 Prozent sind es künftig 737,92 Euro. Das sind 97,92 Euro mehr im Monat und 1.175,04 Euro mehr im Jahr. Ein Beamter überweist für seinen Beihilfe-Ergänzungstarif bisher 260 Euro. Bei 11,4 Prozent kommt er auf 289,64 Euro, also 29,64 Euro mehr im Monat oder 355,68 Euro im Jahr.

Wie sehr der Anbieter zählt, zeigen die Unternehmensdurchschnitte. Auf einen Beitrag von 640 Euro gerechnet, ergibt der AXA-Schnitt ein Plus von 75,01 Euro. Beim R+V-Schnitt sind es 14,02 Euro.

Neue Grenzwerte 2027: Stand des Verfahrens

Parallel ändern sich die Rahmendaten. Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 beschlossen. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 77.400 Euro auf 84.150 Euro im Jahr. Beide Werte enthalten eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat, die das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorschreibt. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Abstimmung ist für den 20. November 2026 vorgesehen (Stand: 29. Oktober 2026).

Für Privatversicherte hat das zwei Folgen. Der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss steigt, weil er an die Bemessungsgrenze gekoppelt ist. Angestellte, deren Gehalt unter der neuen Pflichtgrenze liegt, können wieder versicherungspflichtig werden. Für Bestandsversicherte ist eine Besitzstandsregelung vorgesehen, deren genaue Ausgestaltung erst mit der Verkündung feststeht.

Tarifwechsel, Sozialtarife, Grundsicherung: Wege aus der Erhöhung

Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz haben Privatversicherte Anspruch darauf, beim eigenen Unternehmen in einen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Die Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Für gleiche Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Laut Verband schlagen die meisten Versicherer ab einem Alter von 55 Jahren von sich aus konkrete Alternativen vor. Vor provisionsbasierten Tarifwechsel-Beratern warnt der PKV-Verband. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass beim Wechsel gestrichene Leistungen meist endgültig wegfallen. Wer aus einem alten Bisextarif von vor Ende 2012 in einen Unisextarif wechselt, verliert außerdem den Zugang zum günstigeren Standardtarif.

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist für ältere Versicherte meist teuer, weil die Alterungsrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen.

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es die Sozialtarife. Wer hilfebedürftig ist oder durch den Beitrag hilfebedürftig würde, kann im Basistarif die Halbierung des Beitrags beantragen. Reicht das nicht, zahlt der zuständige Träger einen Zuschuss, etwa das Jobcenter oder das Sozialamt. Bleiben Beiträge unbezahlt, landen Versicherte nach einem Mahnverfahren im Notlagentarif. Dieser deckt nur noch eine Notversorgung ab.

Häufige Fragen zur PKV-Beitragserhöhung 2027

Wann erfahren Privatversicherte, wie stark ihr Beitrag 2027 steigt?

Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam. Für eine Anpassung zum 1. Januar muss das Schreiben deshalb spätestens im November eingehen. Es muss die maßgeblichen Gründe nennen. Mit dem Zugang beginnt die zweimonatige Frist für die Sonderkündigung.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber 2027 zur privaten Krankenversicherung zu?

Angestellte erhalten die Hälfte ihres Beitrags. Die Obergrenze ist der Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zahlen müsste. Weil die Beitragsbemessungsgrenze auf 6.375 Euro steigt, wächst auch dieser Höchstbetrag. Die genaue Summe hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November festlegt.

Was gilt für privat versicherte Rentnerinnen und Rentner?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss von derzeit 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte des PKV-Beitrags. Ab 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent. Ab 65 wird das daraus angesparte Geld eingesetzt, um Erhöhungen zu dämpfen. Mit dem Ruhestand fällt zudem in der Regel der Beitrag für das Krankentagegeld weg.

Wer übernimmt PKV-Beiträge bei Bezug von Grundsicherung oder Sozialhilfe?

Hilfebedürftige können im Basistarif den halbierten Beitrag beantragen. Reicht das Einkommen auch dann nicht, zahlt der zuständige Sozialleistungsträger einen Zuschuss in der erforderlichen Höhe. Für den Antrag beim Versicherer ist eine Bescheinigung über die Hilfebedürftigkeit nötig, die der Träger ausstellt. Auch für Versicherte in Normaltarifen sind solche Zuschüsse vorgesehen.

Einschätzung der Redaktion

Der Branchenschnitt von 13,4 Prozent sagt über die eigene Rechnung wenig aus. Zwischen den Anbieterdurchschnitten von gut 2 und fast 12 Prozent liegen mehrere hundert Euro im Jahr, und bei einzelnen Tarifen ist der Abstand noch größer. Die Versicherer sollten ihre Anpassungen früher und vergleichbar veröffentlichen, statt Kundinnen und Kunden bis zum Novemberbrief im Unklaren zu lassen. Das Schwellenprinzip erzeugt außerdem Sprünge, die Rentner und Selbstständige mit festem oder knappem Einkommen schwer abfedern können. Kleinere, regelmäßigere Anpassungen wären für diese Gruppen planbarer. Der Tarifwechsel ist ein starkes Recht. Er hilft aber nur, wenn die Versicherer offen und vollständig beraten.

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