Am 5. November berät der Bundestag in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz, mit dem die Regierung die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren will. Der Entwurf hebt die Grenze für Pflegegrad 2 an. Bis Ende 2026 reichen 27 Punkte in der Begutachtung, ab Januar 2027 sollen 30 nötig sein. An der Schwelle hängen 347 Euro Pflegegeld im Monat.
Pflegegrad 2 setzt keine völlige Hilflosigkeit voraus
Eine feste Liste von Tätigkeiten, die für Pflegegrad 2 ausfallen müssen, gibt es im Gesetz nicht. Der Medizinische Dienst prüft nach § 15 SGB XI, wie selbstständig ein Mensch in sechs Lebensbereichen noch ist, und vergibt dafür Punkte. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark.
Die Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang, macht 40 Prozent der Gesamtwertung aus. Der Umgang mit Krankheit und Therapie, etwa Tabletten, Blutzuckermessung, Verbände oder Arztbesuche, fließt mit 20 Prozent ein. Die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte bringt 15 Prozent, die Mobilität 10 Prozent. Bei geistigen Fähigkeiten und psychischen Problemlagen wie Unruhe oder Ängsten wird nur der höhere der beiden Werte berücksichtigt, ebenfalls mit 15 Prozent.
Menschen mit Pflegegrad 2 können deshalb oft noch in der Wohnung gehen, telefonieren oder kurze Wege erledigen. Für die Einstufung reicht es, wenn sie in mehreren Bereichen regelmäßig Hilfe, Anleitung oder Aufsicht brauchen und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Wer nur beim Putzen oder Einkaufen Unterstützung benötigt, kommt in der Regel auf keinen Pflegegrad. Die Haushaltsführung wird bei der Begutachtung zwar erfasst, zählt aber nicht zur Punktwertung.
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Pflegegrad 2 ab 2027: Kabinett will die Punktgrenze anheben
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September beschlossen. Nach der Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums soll die Begutachtungssystematik an die ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst werden, damit die Pflegegrade 1 bis 3 „zielgenauer“ vergeben werden. Außerdem soll bei jeder Begutachtung konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
| Pflegegrad | Geltendes Recht 2026 | Kabinettsentwurf ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | 15 bis unter 30 Punkte |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | 30 bis unter 50 Punkte |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | 50 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte | unverändert |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte | unverändert |
Stand: 29. Oktober 2026. Nach der Beratungsfolge, die die AOK veröffentlicht hat, soll der Bundestag am 11. Dezember abschließend abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember. Bis dahin kann sich am Entwurf noch etwas ändern.
Beispielrechnung: Drei Punkte entscheiden über das Pflegegeld
Ein 84-jähriger Mann lebt mit seiner Frau in einer Erdgeschosswohnung. Er geht am Rollator, braucht beim Duschen und beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe Hilfe und vergisst ohne Erinnerung seine Blutdrucktabletten. Den Tagesablauf plant inzwischen seine Frau.
Eine Begutachtung könnte gewichtet so ausfallen: Mobilität 2,5 Punkte, kognitive Fähigkeiten 3,75, Selbstversorgung 10, Krankheit und Therapie 5, Alltagsgestaltung 7,5. Zusammen sind das 28,75 Punkte.
Nach geltendem Recht reicht das für Pflegegrad 2 und damit für 347 Euro Pflegegeld im Monat. Nach dem Entwurf läge derselbe Wert ab 2027 im Bereich von Pflegegrad 1, für den es kein Pflegegeld gibt. Auf ein Jahr gerechnet entgehen dem Paar dann 4.164 Euro allein beim Pflegegeld, ohne dass sich an der Bewertung der einzelnen Bereiche etwas geändert hätte.
Bestandsschutz für Pflegegrad 2 und Stichtag 31. Dezember
Wer bereits eingestuft ist, soll den Pflegegrad nicht wegen der neuen Grenzen verlieren. Das Ministerium spricht von einem Bestandsschutz für alle bereits eingestuften Personen. Eine Herabstufung bleibt möglich, wenn sich der Gesundheitszustand tatsächlich bessert und eine neue Begutachtung das zeigt.
Für Anträge enthält der Regierungsentwurf mit dem geplanten § 142b SGB XI eine Übergangsregel. Danach soll das Recht am Tag der Antragstellung gelten. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingeht, würde noch nach der 27-Punkte-Grenze bewertet, auch wenn der Gutachter erst im Februar kommt. Für Höherstufungen gilt dieselbe Logik.
Bei den Leistungen sieht der Entwurf für Pflegegrad 2 auch Verbesserungen vor. Das Pflegegeld soll als sogenanntes Entlastungsbudget auf 380 Euro steigen. Anstelle des Entlastungsbetrags von 131 Euro soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro treten. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung unverändert.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Zählen Demenz und psychische Erkrankungen für Pflegegrad 2?
Ja. Orientierungsprobleme, Vergesslichkeit, nächtliche Unruhe oder Ängste fließen über das Modul zu geistigen Fähigkeiten und psychischen Problemlagen in die Wertung ein. Eine beginnende Demenz kann daher auch dann zu Pflegegrad 2 führen, wenn die Person körperlich noch recht mobil ist.
Wie viel Geld gibt es 2026 bei Pflegegrad 2?
Das Pflegegeld beträgt 347 Euro im Monat, für einen ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 796 Euro als Sachleistung bereit. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich und ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich anteilig kombinieren.
Was gilt, wenn die Pflegekasse Pflegegrad 2 ablehnt?
Gegen den Bescheid ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Grundlage ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes, das Versicherte anfordern können. Ein Pflegetagebuch über mehrere Wochen hilft, nicht berücksichtigten Hilfebedarf nachzuweisen.
Wann wird über die neuen Punktgrenzen endgültig entschieden?
Nach dem bisherigen Zeitplan stimmt der Bundestag am 11. Dezember 2026 ab, der Bundesrat befasst sich am 18. Dezember damit. Geplant ist ein Inkrafttreten der neuen Schwellen zum 1. Januar 2027. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt werden die Änderungen geltendes Recht.
Einschätzung der Redaktion
Aus Sicht der Redaktion ist die höhere Punktgrenze der leiseste Teil der Reform und für viele Familien der folgenreichste. Wer mit 28 Punkten begutachtet wird, braucht im Alltag messbar Hilfe, daran ändert eine neue Schwelle nichts. Dass die Regierung die Pflegeversicherung stabilisieren muss, ist unstrittig. Die Last tragen aber vor allem Angehörige, die heute schon ohne Pflegedienst auskommen und das Pflegegeld fest einplanen. Der Stichtag 31. Dezember dürfte außerdem eine Antragswelle auslösen, die die Medizinischen Dienste Anfang 2027 bremst. Eine längere Übergangsfrist und eine öffentliche Auswertung, wie viele Menschen durch die neue Grenze aus dem Pflegegeld fallen, wären der fairere Weg.