Der sozialen Pflegeversicherung fehlen nach Prognose des Bundesgesundheitsministeriums im Jahr 2027 rund 7,6 Milliarden Euro. In dieser Lage hat der Bundestag am 16. Oktober 2026 einen Antrag abgelehnt, der Kürzungen beim Pflegegeld und bei den Pflegegraden verhindern sollte. Für Familien, die zu Hause pflegen, zählt nun die Pflegereform, deren Beratung am 5. November beginnt.
Pflegegeld-Debatte: Mehrheit stimmt gegen den Antrag der Linken
CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen den Antrag „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ (Drucksache 21/2216). Die Linke als Antragstellerin stimmte dafür, die Grünen enthielten sich. Das Plenum folgte damit der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom Juni. Den Verlauf der Sitzung dokumentiert der Deutsche Bundestag.
Der Antrag lag seit Oktober 2025 vor. Die Bundesregierung sollte darin aufgefordert werden, auf drei Maßnahmen zu verzichten: eine Wartezeit, in der nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit keine oder nur gekürzte Leistungen fließen, Verschlechterungen bei Pflegegrad 1 und höhere Punktschwellen für die Einstufung.
Rechtlich ändert das Ergebnis am Pflegegeld nichts. Ein solcher Antrag ist eine politische Aufforderung an die Regierung und kein Gesetz. Auch eine Annahme hätte keinen Anspruch dauerhaft gesichert. Claudia Moll (SPD) sagte in der Debatte, das Nein ihrer Fraktion sei keine Zustimmung zu Leistungskürzungen. Simone Fischer (Grüne) hielt dagegen, Kürzen sei keine Pflegereform.
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Diese Pflegegeld-Beträge gelten weiterhin
Die Beträge in § 37 SGB XI gelten seit Januar 2025 unverändert. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, den Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege schon ab Pflegegrad 1.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Entlastungsbetrag pro Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | bis zu 131 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | bis zu 131 Euro |
Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält das Pflegegeld nur anteilig. Der Entlastungsbetrag wird gegen Nachweis für anerkannte Hilfen im Alltag erstattet.
Pflegereform: Was für Pflegegrad 1 und die Einstufung geplant ist
Das Kabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für Donnerstag, 5. November 2026, angesetzt. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, ein Termin für das Inkrafttreten steht nicht fest (Stand: 29. Oktober 2026).
Zwei der drei Punkte aus dem abgelehnten Antrag stehen im Regierungsentwurf. Laut Ministerium sollen die Schwellenwerte für die Einstufung leicht steigen. Das System soll an Werte anknüpfen, die 2013 wissenschaftlich empfohlen wurden. Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn. Der Entwurf sieht einen Besitzstandsschutz vor, niemand soll allein wegen der neuen Schwellen herabgestuft werden.
Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen. In den Pflegegraden 2 bis 5 tritt an seine Stelle ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat, für pflegebedürftige Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre bis zu 300 Euro. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen stattdessen intensiver begleitet und beraten werden. Der Zuschuss für den Umbau der Wohnung, etwa für eine bodengleiche Dusche, bleibt erhalten. Eine Karenzzeit nennt das Ministerium in seinen Erläuterungen nicht.
Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel. Eine Rentnerin mit Pflegegrad 1, die den Entlastungsbetrag jeden Monat voll für eine Haushaltshilfe nutzt, bekommt heute 1.572 Euro im Jahr erstattet. Dieser Betrag fiele nach den Plänen weg. Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 hätte mit dem Sozialraumbudget dagegen bis zu 44 Euro mehr im Monat, also 528 Euro im Jahr.
Das Pflegegeld soll in ein Entlastungsbudget übergehen. Dessen Beträge sollen nach Angaben des Ministeriums in jedem Pflegegrad über dem heutigen Pflegegeld liegen. Die für 2028 vorgesehene Anpassung an die Inflation entfällt allerdings. Ab 2029 sollen alle Leistungsbeträge jährlich steigen.
Wer die Pflegereform mitbezahlen soll
Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Kinderlose sollen einen um 0,3 Punkte höheren Zuschlag zahlen, insgesamt 0,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum 1. Januar 2027 auf 6.375 Euro im Monat. Für Minijobs sollen Arbeitgeber künftig Pflegebeiträge abführen, und für mitversicherte Ehepartner ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent geplant, mit Ausnahmen etwa für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
Häufige Fragen zum Pflegegeld nach der Abstimmung
Wird das Pflegegeld nach der Bundestagsabstimmung gekürzt?
Nein. Die Ablehnung des Antrags hat keine Rechtswirkung auf bestehende Leistungen. Pflegegeld wird weiter in Höhe von 347 bis 990 Euro gezahlt. Änderungen wären erst mit einem beschlossenen Gesetz möglich.
Wann tritt die Pflegereform in Kraft?
Das ist offen. Der Bundestag berät den Entwurf am 5. November 2026 in erster Lesung, danach folgen Ausschussberatungen und der Bundesrat. Einzelne Punkte wie die höhere Beitragsbemessungsgrenze sind für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Wie viel Entlastungsbetrag gibt es derzeit bei Pflegegrad 1?
Bei häuslicher Pflege sind es bis zu 131 Euro im Monat. Der Betrag wird für anerkannte Betreuungs- und Haushaltsangebote erstattet. Nicht genutzte Beträge können nach den geltenden Regeln in einem begrenzten Zeitraum nachträglich eingesetzt werden.
Was gilt für Menschen, die schon einen Pflegegrad haben?
Nach dem Regierungsentwurf gilt ein Besitzstandsschutz. Ein bereits anerkannter Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte verloren gehen. Die strengeren Regeln würden vor allem Erstanträge betreffen.
Einschätzung der Redaktion
Die Abstimmung vom 16. Oktober hatte auf beiden Seiten vor allem symbolischen Wert. Ein angenommener Antrag hätte keine Leistung gesichert, ein abgelehnter streicht keine. Aufschlussreich ist der zeitliche Zusammenhang, denn zwei der drei Kürzungen, die die Linke verhindern wollte, stehen im Regierungsentwurf. Dass bestehende Pflegegrade geschützt bleiben, ist richtig. Der Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 trifft aber Menschen, die mit etwas Hilfe im Haushalt noch allein zurechtkommen. Ob Beratung diese Hilfe ersetzt, ist offen. Der Gesundheitsausschuss sollte prüfen, ob die Einsparung später als höherer Pflegebedarf zurückkommt.