Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt seit Januar 2024 bei 563 Euro. Mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 will die Bundesregierung die jährliche Anpassung außerdem auf einen Rechenschritt verkürzen. Für Rücklagen für ein neues Bett oder einen Herd bleibt wenig Spielraum. Umso genauer schauen Leistungsberechtigte darauf, wann das Jobcenter eine Renovierung bezahlt.
Renovierung über das Jobcenter: Familie verlangte neue Wohnung auf Staatskosten
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. L 12 AS 2751/25) die Klage einer dreiköpfigen Familie abgewiesen. Sie hatte vom Jobcenter mindestens 100.000 Euro verlangt. Mit dem Geld sollten Fenster, Türen, Bad und Heizkörper erneuert und große Teile der Einrichtung ersetzt werden. Auf der Liste standen außerdem ein Fernseher, Teppiche, Bilder, ein Wäschetrockner und ein Schminktisch.
Ganz ohne Hilfe blieb der Haushalt nicht. Das Jobcenter hatte ein Darlehen über 2.452 Euro für Betten, Schränke, ein Sofa, eine Waschmaschine und einen Kühlschrank bewilligt. Für Farbe und Renovierungsmaterial gab es 344,20 Euro als Zuschuss. Miete und Heizkosten von zusammen 952 Euro im Monat trug das Amt vollständig. Vor Gericht ging es um den großen Rest.
Vermieter in der Pflicht: Warum das Gericht die Klage abwies
Den Ausschlag gab der Mietvertrag. Die Familie musste danach nur tapezieren, streichen und das Parkett versiegeln. Für die Instandhaltung der Wohnung war der Vermieter zuständig, die mitvermietete Einbauküche eingeschlossen. Das entspricht § 535 Absatz 1 BGB: Ein Vermieter muss die Wohnung während der gesamten Mietzeit so erhalten, dass sie vertragsgemäß nutzbar bleibt. Bei Mängeln an Fenstern, Heizung oder Sanitäranlagen ist deshalb zuerst er gefragt.
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Die Familie hielt dagegen, ein Vermieter werde nach einer Reparatur die Miete erhöhen, und die zahle am Ende ohnehin das Jobcenter. Das Gericht verwies auf die gesetzlichen Grenzen für Mieterhöhungen. Bei Küche, Mikrowelle und Fernseher fehlte schon die Darlegung, dass die Geräte überhaupt kaputt waren. Vorinstanz war das Sozialgericht Heilbronn mit einem Gerichtsbescheid vom 22. August 2025 (Az. S 2 AS 244/25).
Wann das Jobcenter Renovierungskosten doch übernimmt
Ausgeschlossen ist eine Zahlung nicht. Renovierungs- und Reparaturkosten können zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 SGB II gehören. Dafür muss eine von zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Mieter ist durch eine wirksame Vereinbarung selbst zu den Arbeiten verpflichtet und der Vermieter fordert sie ein, oder die Wohnung wäre ohne die Arbeiten nicht mehr bewohnbar. In beiden Fällen wird nur der Erhalt des bisherigen Zustands bezahlt, eine Modernisierung nicht. Für selbst bewohntes Eigentum gilt mit § 22 Absatz 2 SGB II eine eigene Regel.
| Bedarf | Rechtsgrundlage | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Reparatur von Fenstern, Heizung, Sanitär in der Mietwohnung | § 535 BGB | Vermieter |
| Schönheitsreparaturen bei wirksamer Vertragsklausel | § 22 Abs. 1 SGB II | Jobcenter als Unterkunftskosten möglich |
| Arbeiten, ohne die die Wohnung unbewohnbar wird | § 22 Abs. 1 SGB II | Jobcenter, nur Erhaltung |
| Erstausstattung, z. B. erste eigene Wohnung | § 24 Abs. 3 SGB II | Jobcenter als Zuschuss |
| Ersatz verschlissener Möbel und Geräte | § 24 Abs. 1 SGB II | Jobcenter als Darlehen |
Erstausstattung oder Ersatz: Wie das Jobcenter alte Möbel einordnet
Die Erstausstattung für die Wohnung zahlt das Jobcenter nach § 24 Absatz 3 SGB II als Zuschuss. Gedacht ist sie für Menschen ohne eigenen Hausrat, etwa beim Bezug der ersten Wohnung oder nach einer Trennung. Gedeckt wird, was zum Essen, Schlafen und Wohnen nötig ist. Fernseher, Dekoration und Teppiche gehören nach der Entscheidung nicht dazu.
Wer Möbel über Jahrzehnte nutzt, hat einen gewöhnlichen Ersatzbedarf. Den soll der Regelbedarf abdecken, in dem ein Anteil für Möbel und Haushaltsgeräte enthalten ist. Eine zweite Erstausstattung kommt nur nach einem außergewöhnlichen Ereignis in Betracht, etwa nach einem Brand oder einem schweren Wasserschaden. Verschleiß nach 40 Jahren reicht dafür nicht.
Ist ein unaufschiebbarer Bedarf nicht anders zu decken, gewährt das Jobcenter nach § 24 Absatz 1 SGB II ein Darlehen. Getilgt wird es laut § 42a Absatz 2 SGB II mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Ein Beispiel: Eine alleinstehende Leistungsberechtigte erhält 450 Euro für einen neuen Kühlschrank. Bei 563 Euro Regelbedarf behält das Jobcenter monatlich 28,15 Euro ein. Nach 15 Monaten sind 422,25 Euro getilgt, im 16. Monat folgen die restlichen 27,75 Euro.
Grundsicherungsgeld seit Juli 2026: Neue Regeln bei den Wohnkosten
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Erstausstattung und Darlehen stehen weiter in § 24 SGB II. Bei den Kosten der Unterkunft hat die Reform Neues gebracht, wie das Bundesarbeitsministerium in seinen Fragen und Antworten zur Reform erläutert. Die Angemessenheit der Wohnkosten wird ab dem ersten Tag geprüft, in der einjährigen Karenzzeit gilt ein Deckel beim Eineinhalbfachen der örtlichen Grenze. Verstößt eine Miete gegen die Mietpreisbremse, müssen Leistungsberechtigte das beim Vermieter rügen. Kommunen können eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen.
An der Reihenfolge bei Mängeln ändert das nichts. Zuerst ist der Vermieter zuständig, das Jobcenter erst danach (Stand: 30. Oktober 2026).
Häufige Fragen zu Renovierung und Jobcenter
Wer muss in einer Mietwohnung defekte Fenster und Heizungen reparieren?
Grundsätzlich der Vermieter, weil er die Wohnung nach § 535 BGB in vertragsgemäßem Zustand halten muss. Das gilt für Grundsicherungsgeld-Beziehende genauso wie für andere Mieter. Anders kann es bei Schäden aussehen, die Mieter selbst verursacht haben.
Zahlt das Jobcenter Farbe und Tapete für Schönheitsreparaturen?
Das ist möglich, wenn der Mietvertrag die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter überträgt und sie fällig sind. Die Kosten zählen dann zu den Unterkunftskosten. Im Fall aus Baden-Württemberg gab es 344,20 Euro für Material als Zuschuss.
Wie viel wird bei einem Jobcenter-Darlehen monatlich einbehalten?
Die Tilgung beträgt 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, bei Alleinstehenden also 28,15 Euro im Monat. Endet der Leistungsbezug, wird der offene Rest fällig. Das Jobcenter soll dann eine Rückzahlung vereinbaren, die zu den wirtschaftlichen Verhältnissen passt.
Was gilt nach einem Wohnungsbrand oder Wasserschaden?
Gehen Möbel und Hausrat durch ein solches Ereignis plötzlich verloren, kann eine erneute Erstausstattung als Zuschuss infrage kommen. Voraussetzung ist ein abgrenzbares, außergewöhnliches Ereignis. Normaler Verschleiß genügt nicht.
Einschätzung der Redaktion
Im Ergebnis ist das Urteil nachvollziehbar. Ein Jobcenter ist kein Ersatzvermieter, und eine Forderung über 100.000 Euro samt Fernseher und Schminktisch hatte vor Gericht kaum Aussicht. Trotzdem lohnt ein zweiter Blick. Viele Leistungsberechtigte wohnen in älteren Häusern, deren Eigentümer Reparaturen hinauszögern. Wer dann an den Vermieter verwiesen wird, braucht Zeit, Geduld und oft Beratung. Der Hinweis auf Rücklagen aus dem Regelbedarf wirkt nach zwei Nullrunden zunehmend theoretisch. Ein Kühlschrank lässt sich aus dem dafür vorgesehenen Anteil nur über Jahre ansparen. Das Darlehen hilft kurzfristig, belastet aber monatelang ein Budget, das ohnehin knapp bemessen ist.