Gut 7,8 Millionen Menschen in Deutschland lebten Ende 2025 mit einer anerkannten Schwerbehinderung, meldet das Statistische Bundesamt. Wer ohnehin Medikamente, Fahrten und Hilfsmittel bezahlt, spürt jeden Euro. Die Schwerbehinderung allein senkt aber weder Steuer noch Rundfunkbeitrag. Jede Entlastung läuft über einen eigenen Antrag.
Schwerbehinderung: Der Ausweis allein bringt noch kein Geld
Als schwerbehindert gilt, wem das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt hat. Für die Steuer genügt schon weniger: Den Behinderten-Pauschbetrag gibt es ab GdB 20.
Welche Vorteile darüber hinaus greifen, entscheiden die Merkzeichen im Ausweis. G steht für eine erhebliche Gehbehinderung im Straßenverkehr, aG für eine außergewöhnliche, RF für die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag. Der Feststellungsbescheid belegt den Anspruch. Über die einzelnen Vergünstigungen entscheiden aber fünf verschiedene Stellen, und keine davon wird von sich aus tätig.
Neuer Nachweis beim Finanzamt seit Januar 2026
Beim Behinderten-Pauschbetrag hat sich zum Jahresbeginn das Verfahren geändert. Für GdB-Feststellungen, die ab dem 1. Januar 2026 neu getroffen oder geändert wurden, reicht die Kopie des Ausweises nicht mehr. Das Versorgungsamt übermittelt die Daten elektronisch an das Finanzamt. Dafür müssen Betroffene dort ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben und in die Übermittlung einwilligen, wie die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert. Wer vor 2026 festgestellt wurde, weist den GdB weiterhin per Kopie nach, in den Folgejahren nur noch bei Änderungen.
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An der Antragspflicht ändert die Umstellung nichts. Der Pauschbetrag muss jedes Jahr in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung beantragt werden. Beschäftigte können ihn als Freibetrag schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen.
Die Höhe richtet sich nach dem GdB: 384 Euro bei GdB 20, 1.140 Euro bei GdB 50, 1.780 Euro bei GdB 70 und 2.840 Euro bei GdB 100. Mit den Merkzeichen H, Bl oder TBl sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es 7.400 Euro. Der Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Ausgezahlt wird er nicht. Wer keine Einkommensteuer zahlt, hat von ihm daher keinen Vorteil.
Daneben gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 Euro ab GdB 80 oder ab GdB 70 mit Merkzeichen G, 4.500 Euro bei aG, Bl, TBl, H oder Pflegegrad 4 und 5. Sie wird allerdings um die zumutbare Belastung gekürzt und wirkt sich deshalb oft nur teilweise aus.
Wer für welchen Nachteilsausgleich zuständig ist
| Entlastung | Zuständige Stelle | Voraussetzung | Stand 30. Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | Finanzamt | GdB ab 20, Merkzeichen H oder Pflegegrad 4/5 | 384 bis 7.400 Euro im Jahr |
| Freifahrt im Nahverkehr | Versorgungsamt | Merkzeichen G, aG, Bl, H oder Gl | Wertmarke 104 Euro/Jahr oder 53 Euro/Halbjahr |
| Kfz-Steuer | Hauptzollamt | G oder Gl: 50 Prozent; aG, H, Bl: Befreiung | 50 Prozent nur ohne Wertmarke |
| Rundfunkbeitrag | Beitragsservice | Merkzeichen RF | 6,12 statt 18,36 Euro im Monat |
| Zuzahlungen | Krankenkasse | Belastungsgrenze erreicht | 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent der Bruttoeinnahmen |
Bei der Wertmarke entfällt die Eigenbeteiligung, wenn Bl oder H eingetragen ist oder Betroffene etwa Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe beziehen. Das geht aus den Angaben des Niedersächsischen Landesamts für Soziales hervor. Mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit.
Beim Rundfunkbeitrag senkt RF den Betrag um 12,24 Euro im Monat. Der Beitragsservice berücksichtigt die Ermäßigung bis zu drei Jahre rückwirkend, gerechnet ab dem Antrag.
Im Berufsleben stehen schwerbehinderten Beschäftigten bei einer Fünftagewoche fünf zusätzliche Urlaubstage zu. Bei der Rente gilt: Wer 1964 oder später geboren ist und 35 Versicherungsjahre hat, kann mit 65 abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, ab 62 mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 10,8 Prozent.
Was zum Jahreswechsel offen ist
Zwei Beträge können sich 2027 ändern, beschlossen ist bei keinem etwas. Die Finanzkommission KEF empfiehlt, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2027 auf 18,64 Euro anzuheben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Juni 2026 über die Beschwerden von ARD und ZDF verhandelt (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24). Ein Urteil lag bis zum 30. Oktober 2026 nicht vor. Käme die Empfehlung, läge der Drittelbeitrag mit RF rechnerisch bei rund 6,21 Euro.
Bei der Wertmarke hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 die Bezugsgröße der Sozialversicherung für 2027 auf 49.560 Euro im Jahr festgelegt. An diese Größe ist die Eigenbeteiligung gekoppelt. Einen neuen Preis hat das Bundesarbeitsministerium bislang nicht bekanntgemacht.
Beispielrechnung: Zwei Anträge, gut 500 Euro im Jahr
Ein 61-jähriger Lagerarbeiter hat seit Jahren einen GdB von 70 mit Merkzeichen G. Er fährt mit dem eigenen Auto zur Arbeit, Bus und Bahn nutzt er selten. Die Kfz-Steuer für seinen Wagen beträgt 180 Euro im Jahr.
Er beantragt beim Hauptzollamt die halbe Kfz-Steuer und spart 90 Euro. Den Pauschbetrag von 1.780 Euro trägt er in die Steuererklärung ein. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent sinkt seine Einkommensteuer um rund 445 Euro. Zusammen sind das etwa 535 Euro im Jahr. Weil er GdB 70 und G hat, kommt die Fahrtkostenpauschale von 900 Euro hinzu, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigt. Eine Wertmarke kann er neben der halben Kfz-Steuer nicht nutzen.
Häufige Fragen zu Nachteilsausgleichen bei Schwerbehinderung
Wie weit rückwirkend gilt die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag mit Merkzeichen RF?
Die Ermäßigung beginnt mit dem Datum, an dem das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Der Beitragsservice berücksichtigt zurückliegende Zeiträume für höchstens drei Jahre, gerechnet ab Antragstellung. Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder bis 25 Jahre in derselben Wohnung zahlen keinen zusätzlichen Beitrag.
Müssen Menschen mit älterem Schwerbehindertenausweis jetzt einen neuen GdB-Antrag stellen?
Nein. Die elektronische Meldung an das Finanzamt betrifft nur Feststellungen, die ab dem 1. Januar 2026 neu getroffen oder geändert wurden. Bei älteren Feststellungen genügt weiterhin eine Kopie des Ausweises oder Bescheids.
Wer bekommt die Wertmarke für Bus und Bahn kostenlos?
Ohne Eigenbeteiligung erhalten sie Menschen mit den Merkzeichen Bl oder H. Gleiches gilt für schwerbehinderte Menschen, die Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII oder bestimmte weitere Leistungen beziehen. Ein Antrag beim Versorgungsamt ist trotzdem nötig.
Gibt es den vollen Pauschbetrag, wenn die Schwerbehinderung erst im Herbst festgestellt wurde?
Ja. Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und wird auch dann vollständig gewährt, wenn die Behinderung nicht das ganze Jahr bestand. Steigt der GdB im Laufe eines Jahres, zählt für das gesamte Jahr der höhere Betrag.
Einschätzung der Redaktion
Die elektronische Meldung an das Finanzamt ist ein vernünftiger Schritt. Sie zeigt aber auch, wie kleinteilig das System bleibt. Das Versorgungsamt kennt GdB und Merkzeichen, trotzdem müssen Betroffene dieselben Daten noch an Hauptzollamt, Beitragsservice und Krankenkasse schicken. Für ältere Menschen mit hohem GdB ist dieser Papierweg eine echte Hürde, zumal die Rückwirkung begrenzt ist. Wenn der Datenaustausch mit der Finanzverwaltung funktioniert, spricht wenig dagegen, ihn auch auf Kfz-Steuer und Rundfunkbeitrag auszuweiten. Ein Nachteilsausgleich, den Berechtigte nicht abrufen, gleicht keinen Nachteil aus.