Rente 2027: Diese Altersgrenzen und Antragsfristen gelten

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Wer 2027 in Rente gehen möchte, sollte den Beginn rechtzeitig berechnen lassen. Für Teile der Jahrgänge 1960 und 1961 kommt dann die Regelaltersrente infrage, für Teile der Jahrgänge 1962 und 1963 die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Der Jahrgang 1964 erreicht das Alter für einen Rentenbeginn mit 63 – bei dieser Rentenart drohen allerdings dauerhaft 14,4 Prozent Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahr kann auch ein zu spät gestellter Antrag Monatsrenten kosten.

Welche Jahrgänge können 2027 in Rente gehen?

2027 erreichen Menschen verschiedener Geburtsjahrgänge unterschiedliche Altersgrenzen. Entscheidend ist, welche Altersrente sie beanspruchen und ob die dafür erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Das Geburtsjahr allein bestimmt deshalb weder den ersten Rentenmonat noch einen möglichen Abschlag. Auch der genaue Geburtstag und die anerkannten Versicherungszeiten zählen.

Die wichtigsten Altersgrenzen im Überblick:

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeAbschlagsfreie Altersrente nach 45 VersicherungsjahrenAbschlag bei Beginn mit 63 nach 35 Versicherungsjahren
196066 Jahre und 4 Monate64 Jahre und 4 Monate12,0 Prozent
196166 Jahre und 6 Monate64 Jahre und 6 Monate12,6 Prozent
196266 Jahre und 8 Monate64 Jahre und 8 Monate13,2 Prozent
196366 Jahre und 10 Monate64 Jahre und 10 Monate13,8 Prozent
196467 Jahre65 Jahre14,4 Prozent

Die Regelaltersgrenzen für die Jahrgänge bis 1963 stehen in § 235 SGB VI. Die Übergangsaltersgrenzen für besonders langjährig Versicherte regelt § 236b SGB VI. Die Abschläge ergeben sich aus den Monaten zwischen dem Beginn mit 63 und der jeweiligen abschlagsfreien Altersgrenze; je Monat sind es 0,3 Prozent.

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Die Tabelle zeigt keine neue Kürzung zum Jahreswechsel 2027. Sie bildet die nach Geburtsjahr gestaffelten Altersgrenzen und die Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns ab. Für die Regelaltersrente sind grundsätzlich fünf Versicherungsjahre erforderlich; die anderen beiden Wege setzen 35 beziehungsweise 45 anrechenbare Jahre voraus.

Warum muss der Jahrgang 1964 mit 14,4 Prozent Abschlag rechnen?

Wer 1964 geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens mit 63 beziehen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Dieser Beginn liegt vier Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze von 67. Bei 48 vorgezogenen Monaten und jeweils 0,3 Prozent Abschlag ergibt sich eine dauerhafte Minderung um 14,4 Prozent.

Vereinfachtes Beispiel: Der zum frühen Rentenbeginn berechnete Anspruch beträgt vor Abschlag 1.800 Euro brutto monatlich. Davon werden 259,20 Euro abgezogen:

1.800 Euro × 14,4 Prozent = 259,20 Euro.

Es bleiben 1.540,80 Euro Bruttorente vor weiteren Abzügen. Der Abschlag entfällt nicht mit dem 67. Geburtstag. Spätere Rentenanpassungen beziehen sich auf die entsprechend geminderte Rente.

Als Ausgangsbetrag eignet sich nicht ohne Weiteres die bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnete Rente aus einer Renteninformation. Wer früher aufhört zu arbeiten, zahlt möglicherweise auch mehrere Jahre weniger Beiträge ein. Lassen Sie deshalb die Rente für den tatsächlich gewünschten Beginn berechnen.

Reichen 45 Versicherungsjahre für eine abschlagsfreie Rente mit 63?

Für die hier betrachteten Jahrgänge reichen 45 Versicherungsjahre nicht für einen abschlagsfreien Beginn mit 63. Zusätzlich muss die gesetzliche Altersgrenze erreicht sein. Beim Jahrgang 1962 sind das 64 Jahre und acht Monate, beim Jahrgang 1963 64 Jahre und zehn Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt das Alter von 65 Jahren.

Damit können Teile der Jahrgänge 1962 und 1963 diese Altersrente erstmals 2027 beziehen. Wer zum Jahrgang 1964 gehört, erreicht die erforderliche Altersgrenze dagegen erst 2029. Der erste Rentenmonat hängt jeweils vom Geburtstag ab.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte lässt sich nicht noch weiter vorziehen – auch nicht gegen Abschläge. Ein früherer Beginn kann gegebenenfalls über eine andere Rentenart möglich sein, etwa die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren. Für diese gelten dann deren Abschlagsregeln.

Welche Zeiten zählen für die 45 Jahre?

Für die 45-jährige Mindestversicherungszeit zählen insbesondere Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit. Auch anerkannte Zeiten der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßigen Pflege und bestimmte Zeiten mit Sozialleistungsbezug können berücksichtigt werden. Schul- und Studienzeiten erfüllen diese Wartezeit dagegen nicht. Die Anrechnungsregeln sind enger als bei der Altersrente nach 35 Jahren.

Besonders wichtig ist die Behandlung von Arbeitslosengeld: In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt der Bezug grundsätzlich nicht für die 45 Jahre. Ausnahmen bestehen, wenn der Leistungsbezug durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist. Eine gewöhnliche betriebsbedingte Kündigung reicht dafür nicht automatisch aus.

Wenn Sie eine Beschäftigung vor dem geplanten Rentenbeginn beenden möchten, sollten Sie vorher prüfen lassen, ob die 45 Jahre tatsächlich zusammenkommen. Zwei Jahre Arbeitslosengeld können finanziell eine Übergangszeit abdecken, ohne die noch fehlenden Monate für diese Altersrente aufzufüllen.

Bis wann muss der Rentenantrag gestellt werden?

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Frist für einen rückwirkenden Beginn: Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat gestellt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wurden.

Nach § 99 Absatz 1 SGB VI beginnt die Rente bei späterer Antragstellung grundsätzlich erst mit dem Antragsmonat. Frühere Monate werden dann regelmäßig nicht nachgezahlt. Die Antragsfrist betrifft nicht nur einen bestimmten Geburtsjahrgang.

Vereinfachtes Beispiel: Drei Monatsrenten fehlen

Eine versicherte Person wurde am 15. Oktober 1960 geboren. Sie erreicht die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten im Februar 2027. Sind auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Regelaltersrente am 1. März 2027 beginnen.

Geht der Antrag spätestens am 31. Mai 2027 ein, bleibt dieser Beginn erhalten. Wird er erst im Juni gestellt, beginnt die Rente grundsätzlich am 1. Juni 2027. Für März, April und Mai werden dann regelmäßig keine Rentenleistungen nachgezahlt. Das ist eine Folge des verspäteten Antrags, kein prozentualer Rentenabschlag.

Was sollten Sie vor einem Rentenbeginn 2027 klären?

Vor dem Antrag sollten Sie den gewünschten Beginn, die passende Rentenart und die dafür anerkannten Versicherungszeiten abgleichen. Die ausführliche Rentenauskunft zeigt, welche Voraussetzungen bereits erfüllt sind. Für einen ersten Überblick bietet die Deutsche Rentenversicherung außerdem einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Sind Beschäftigungszeiten, Kindererziehung und Pflege im Versicherungskonto vollständig erfasst?
  • Ist die erforderliche Wartezeit von 35 oder 45 Jahren zum geplanten Beginn erfüllt?
  • Welche Bruttorente ergibt sich für diesen Termin nach Abschlägen?
  • Wann muss der Antrag gestellt werden, damit der gewünschte Beginn gesichert bleibt?

Für schwerbehinderte Menschen und bestimmte weitere Versichertengruppen bestehen eigene Altersrenten. Die Tabelle ersetzt deshalb keine Prüfung, ob eine andere Rentenart einen früheren oder günstigeren Beginn ermöglicht.

FAQ zur Rente 2027 bzw. Rentenbeginn 2027

Kann ich neben einer vorgezogenen Altersrente weiterarbeiten?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Arbeitsverdienst führt deshalb nicht zu einer Kürzung der Altersrente wegen Überschreitens einer solchen Grenze.

Zählen Schul- und Studienzeiten wenigstens für die 35 Jahre?

Anerkannte Schul- und Studienzeiten können als Anrechnungszeiten zur Wartezeit von 35 Jahren beitragen. Für die 45-jährige Wartezeit werden sie dagegen nicht berücksichtigt.

Kann ich die Altersrente online beantragen?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen Online-Antrag an. Sie können die Bearbeitung unterbrechen, den Antrag zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.

Kann ich den Rentenbeginn freiwillig über die Regelaltersgrenze verschieben?

Ja. Wird eine zustehende Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht beansprucht, erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden entsprechenden Monat um 0,5 Prozent. Dem Zuschlag stehen die zunächst nicht bezogenen Monatsrenten gegenüber.

Fazit zur Rente 2027 und zum Rentenbeginn

Der Experte für Rentenrecht, Ass. jur. Peter Kosick zieht folgendes kurze Fazit: „Für einen Rentenbeginn 2027 kommt es auf den genauen Termin und die passende Rentenart an. Wer früher beginnt, muss mögliche dauerhafte Abschläge einplanen; wer den Antrag zu spät stellt, kann Zahlungen für einzelne Monate verlieren. Lassen Sie deshalb Versicherungszeiten, Rentenbeginn und Rentenhöhe prüfen, bevor Sie Ihren Ausstieg aus dem Beruf verbindlich festlegen.“

Quellen

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