Jobcenter alle sechs Wochen ab 2027: Neue BA-Weisung erhöht das Sanktionsrisiko

Autor: Experte:

Datum:

|     Lesezeit: 6 Min.

Seit Januar 2024 erhalten Alleinstehende in der Grundsicherung unverändert 563 Euro Regelbedarf. Ob der Betrag 2027 steigt, ist offen. Gleichzeitig zieht die Bundesagentur für Arbeit die Taktung an. Nach einer neuen Weisung sollen ausgewählte Leistungsberechtigte ab 2027 im Jobcenter alle sechs Wochen beraten werden. Wer dann Termine verpasst, verliert schneller Geld.

Was ist neu?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 22. Oktober 2026 die Weisung 202610009 herausgegeben. Sie gilt seit dem 23. Oktober und trägt den sperrigen Titel „Rahmenkonzept zur Stärkung der Vermittlung in den gemeinsamen Einrichtungen“, kurz RaVe. Intern läuft das Ganze unter dem Namen „Nah am Kunden SGB II“. Damit setzt die BA das 13. SGB-II-Änderungsgesetz um, also die Reform, mit der das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung wurde.

Der Kern steht in der Anlage zur Weisung: Wer in die sogenannte marktorientierte Vermittlung kommt, soll „grundsätzlich (im Durchschnitt) alle sechs Wochen beraten werden“. Für alle anderen richtet sich die Zahl der Termine weiter nach dem persönlichen Bedarf.

Der Zeitplan ist straff. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen die Jobcenter festlegen, wer in diese Gruppe kommt, und das im internen Vermittlungssystem VERBIS vermerken. Ab 2027 sollen sie das Konzept vor Ort umsetzen. Zusätzliches Personal gibt es dafür nicht. Die Jobcenter sollen vorhandene Kräfte umschichten.

Ihre Meinung ist gefragt:

Halten Sie Beratungstermine im Jobcenter alle sechs Wochen für sinnvoll?

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen Auf Google News folgen
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Wer ist betroffen?

Die Weisung gilt für die gemeinsamen Einrichtungen, also Jobcenter, die Arbeitsagentur und Kommune zusammen betreiben. Das ist die Mehrheit der Jobcenter. Kommunale Jobcenter (Optionskommunen) sind nicht direkt angesprochen.

Die BA nennt Fokusgruppen, die vorrangig ausgewählt werden sollen:

  • Neukunden, die höchstens sechs Monate Grundsicherungsgeld beziehen, auch wer vom Arbeitslosengeld in die Grundsicherung gewechselt ist
  • Menschen, die gerade eine Weiterbildung oder eine andere Maßnahme abgeschlossen haben
  • Leistungsberechtigte, die nur einen Nebenjob mit weniger als 15 Stunden pro Woche haben
  • Menschen nach einem Berufssprachkurs
  • Teilnehmer eines Integrationskurses mit mindestens Sprachniveau A2, die nach sechs Monaten intensiver Betreuung im Job-Turbo noch keine Arbeit haben
  • auf Wunsch des Jobcenters auch Langzeitarbeitslose

Zur Gruppe zu gehören heißt nicht automatisch, dass man ausgewählt wird. Die Integrationsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Eine feste Quote gibt die BA nicht vor, der Anteil soll aber „quantitativ ambitioniert“ sein. Spätestens nach zwölf Monaten wird geprüft, ob jemand in der Gruppe bleibt.

Warum jeder Termin jetzt mehr Gewicht hat

Mehr Termine bedeuten mehr Gelegenheiten, einen zu verpassen. Und seit dem 1. Juli 2026 sind die Folgen deutlich härter als früher. Die Regeln stehen in § 32 und § 7b SGB II.

Ein einzelner verpasster Termin bleibt zunächst ohne Folgen. Wer wiederholt nicht erscheint, verliert jedes Mal 30 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat. Voraussetzung ist, dass das Jobcenter vorher schriftlich über die Folgen belehrt hat und Sie keinen wichtigen Grund nachweisen.

Beim dritten verpassten Termin in Folge gilt man als „nicht erreichbar“. Dann entfällt der Anspruch ab dem Beginn des nächsten Kalendermonats. Laut Bundesregierung kann im letzten Schritt die gesamte Leistung wegfallen, „das heißt auch die Kosten der Unterkunft“. Der Wegfall gilt bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Wer in diesem Monat persönlich beim Jobcenter vorspricht, gilt rückwirkend wieder als erreichbar. Für diesen Monat gibt es dann aber kein Geld für den Regelbedarf, nur die übrigen Leistungen.

Die BA-Anlage sagt außerdem ausdrücklich, dass die Jobcenter Absprachen zu Bewerbungen und Vermittlungsvorschlägen „systematisch nachhalten“. Bei Verstößen werden „Leistungsminderungen geprüft“. Wer eine Maßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, riskiert 30 Prozent weniger Regelbedarf für drei Monate.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir einen alleinstehenden Mann, der seit Mai 2026 Grundsicherungsgeld bezieht. Er hat einen Regelbedarf von 563 Euro, das Jobcenter zahlt außerdem 480 Euro Warmmiete. Weil er Neukunde ist, kommt er in die marktorientierte Vermittlung und wird ab Januar 2027 etwa alle sechs Wochen eingeladen.

Verpasst er einen Termin, passiert noch nichts. Beim zweiten Fehltermin werden ihm für einen Monat 168,90 Euro abgezogen (30 Prozent von 563 Euro). Fehlt er ein drittes Mal in Folge, entfällt ab dem Folgemonat der gesamte Anspruch, also 1.043 Euro inklusive Miete. Geht er im selben Monat persönlich zum Jobcenter, bekommt er die Miete für diesen Monat, die 563 Euro Regelbedarf aber nicht.

Was Sie jetzt tun sollten

Lesen Sie jede Einladung sofort und notieren Sie den Termin. Das Jobcenter kann Sie auch digital einladen, schauen Sie also regelmäßig in Ihr Postfach bei jobcenter.digital.

Können Sie nicht kommen, melden Sie sich vor dem Termin. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel Krankheit, ein Vorstellungsgespräch oder ein Notfall in der Familie. Belegen Sie ihn schriftlich, etwa mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Schicken Sie den Nachweis so, dass Sie den Eingang beweisen können, zum Beispiel per Upload mit Bestätigung oder per Einwurf-Einschreiben.

Fragen Sie beim nächsten Termin nach, ob Sie in die marktorientierte Vermittlung eingestuft wurden. Dann wissen Sie, womit Sie 2027 rechnen müssen. Die Taktung kann auch Vorteile haben: Die BA nennt ausdrücklich das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II und Zuschüsse für Arbeitgeber. Wer eine Stelle findet, soll in den ersten sechs Monaten weiter begleitet werden.

Kommt trotzdem ein Kürzungsbescheid, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Ist der Anspruch wegen Nichterreichbarkeit weggefallen, gehen Sie noch im selben Monat persönlich zum Jobcenter. Das ist der schnellste Weg, um die Miete zu sichern. Hilfe bekommen Sie bei Sozialverbänden wie VdK oder SoVD und bei unabhängigen Erwerbslosenberatungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BA-Weisung 202610009 vom 22. Oktober 2026 gilt seit dem 23. Oktober. Ab 2027 sollen ausgewählte Leistungsberechtigte im Schnitt alle sechs Wochen beraten werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2026 legen die Jobcenter fest, wer dazugehört. Vorrangig sind Neukunden, Absolventen von Maßnahmen, Minijobber unter 15 Wochenstunden und Sprachkurs-Absolventen.
  • Der zweite verpasste Termin kostet 30 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat, bei Alleinstehenden 168,90 Euro.
  • Nach drei verpassten Terminen in Folge kann der gesamte Anspruch wegfallen, auch die Miete. Persönliches Vorsprechen im selben Monat stellt ihn wieder her, ohne Regelbedarf für diesen Monat.
  • Gegen Kürzungsbescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.