13. Monatsrente: Wo es sie gibt und was Deutschland lernen kann

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Die Schweiz zahlt im Dezember 2026 erstmals eine 13. AHV-Altersrente aus. Österreich und Spanien kennen bereits zwei zusätzliche Rentenzahlungen im Jahr. In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gibt es dagegen keine allgemeine 13. Monatsrente. Ob eine solche Zahlung als Vorbild taugt, hängt vor allem davon ab, wer profitieren soll und wie die zusätzlichen Ausgaben finanziert werden.

In welchen Ländern gibt es zusätzliche Monatsrenten?

Zusätzliche Rentenzahlungen gibt es beispielsweise in Österreich und Spanien; die Schweiz führt ihre 13. AHV-Altersrente mit der ersten Auszahlung im Dezember 2026 ein. Die Modelle unterscheiden sich beim Zahlungstermin und bei den begünstigten Rentenarten. Deshalb lässt sich aus der Zahl der Überweisungen allein noch kein verlässlicher Vergleich der Versorgung ableiten.

LandZahlungen im JahrZeitpunkt der SonderzahlungWichtige Einschränkung
SchweizAb 2026 zwölf Monatszahlungen plus eine zusätzliche AHV-AltersrenteDezemberKeine entsprechende Zusatzzahlung zu Hinterlassenen- und Invalidenrenten.
ÖsterreichZwölf Monatszahlungen plus zwei SonderzahlungenZusammen mit den Pensionen für April und OktoberDie erste Sonderzahlung kann anteilig ausfallen.
SpanienIm System der Seguridad Social grundsätzlich zwölf Monatszahlungen plus zwei SonderzahlungenJuni und NovemberBei Renten wegen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind die Sonderzahlungen bereits auf zwölf Monatsbeträge verteilt.

Die Übersicht zeigt ausgewählte Modelle und ist keine vollständige Länderliste.

Wer erhält die neue 13. Rente in der Schweiz?

Anspruch haben Personen, die im Dezember eine Altersrente der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV, beziehen. Die erste Auszahlung erfolgt Anfang Dezember 2026 an rund 2,6 Millionen Menschen. Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölfmal jährlich gezahlt.

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Die zusätzliche Altersrente entspricht einem Zwölftel der Summe der im Kalenderjahr ausgezahlten Altersrenten. Wer erst im Laufe des Jahres in Rente geht, erhält deshalb nicht automatisch eine volle weitere Monatsrente. Kinderrenten, Zusatzrenten und der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21 zählen nicht zur Berechnungsgrundlage.

Zuständig ist die AHV-Ausgleichskasse, die auch die Dezemberrente auszahlt. Die zusätzliche Zahlung darf die schweizerischen Ergänzungsleistungen nicht kürzen oder entfallen lassen; sie bleibt bei deren Einkommensberechnung ausdrücklich unberücksichtigt.

Wie funktionieren die Sonderzahlungen in Österreich und Spanien?

Österreich zahlt grundsätzlich zwei zusätzliche Pensionen in Höhe der jeweiligen monatlichen Bruttopension. In Spanien entsprechen die beiden Sonderzahlungen bei vollständig erworbenem Anspruch ebenfalls jeweils einer regulären Monatszahlung. In beiden Ländern gelten anteilige Berechnungen, wenn die maßgeblichen Bezugszeiträume nicht vollständig erfüllt sind.

In Österreich erfolgt die Auszahlung automatisch. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Sonderzahlungen stehen auch bei Hinterbliebenenpensionen zu. Für die erste Sonderzahlung wird grundsätzlich geprüft, ob im Auszahlungsmonat und den fünf vorhergehenden Monaten durchgehend ein Pensionsbezug bestand. Fehlende Monate mindern sie jeweils um ein Sechstel; bei Hinterbliebenenpensionen können Bezugsmonate der verstorbenen Person mitzählen.

Auch die österreichischen Sonderzahlungen unterliegen Abzügen. Von der Bruttopension werden Krankenversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer abgezogen. Eine zusätzliche Bruttopension bedeutet daher nicht zwangsläufig einen ebenso hohen zusätzlichen Nettobetrag.

Gibt es in Deutschland einen Anspruch auf eine 13. Monatsrente?

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung zahlt grundsätzlich zwölf Monatsrenten im Jahr. Eine allgemeine 13. oder 14. Monatsrente ist zum Recherchestand nicht vorgesehen. Auch wer während seines Berufslebens Weihnachtsgeld erhalten hat, bekommt deshalb im Ruhestand keine entsprechende zusätzliche Zahlung der Rentenversicherung.

Die monatliche Fälligkeit und Auszahlung regelt § 118 SGB VI. Ein Antrag auf eine allgemeine 13. gesetzliche Monatsrente kann keinen Anspruch schaffen, den das geltende Recht nicht vorsieht.

Wäre eine 13. Monatsrente für Deutschland sinnvoll?

Eine tatsächlich zusätzliche Monatsrente würde das Jahreseinkommen erhöhen und könnte größere Ausgaben erleichtern. Als gezielte Hilfe gegen Altersarmut wäre ein Zuschlag in Höhe der individuellen Monatsrente allerdings nur begrenzt geeignet: Wer bereits eine hohe Rente erhält, bekäme auch eine höhere Sonderzahlung. Bei kleinen Renten fiele der zusätzliche Betrag entsprechend geringer aus.

Vereinfachtes Beispiel: Bei unverändert 1.200 Euro monatlicher Bruttorente ergeben zwölf Zahlungen 14.400 Euro im Jahr. Eine zusätzliche Zahlung von 1.200 Euro würde die Jahresbruttorente auf 15.600 Euro erhöhen. Das wären rund 8,33 Prozent mehr. Bei einer Monatsrente von 2.400 Euro wäre der zusätzliche Betrag doppelt so hoch.

Dabei muss eine echte Leistungserhöhung von einer anderen Verteilung unterschieden werden: Würde eine unveränderte Jahresrente lediglich in 13 statt zwölf Raten ausgezahlt, entstünde kein zusätzliches Einkommen. Die einzelnen Raten wären dann kleiner.

Für eine deutsche Regelung müsste der Gesetzgeber außerdem entscheiden, welche Rentenarten erfasst werden und ob bedürftigkeitsabhängige Leistungen die Sonderzahlung als Einkommen berücksichtigen sollen. Die Schweiz hat diese Frage für ihre Ergänzungsleistungen ausdrücklich zugunsten der Empfänger geregelt.

Was zeigt die Schweiz über die Finanzierung?

Die Schweiz zeigt, dass eine zusätzliche Monatsrente erhebliche dauerhafte Ausgaben verursacht. Allein die erste Auszahlung kostet 2026 nach Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen mehr als vier Milliarden Franken. Über einen Teil der zusätzlichen Finanzierung wird erst am 29. November 2026 abgestimmt. Der Leistungsanspruch und die Finanzierungsentscheidung sind damit getrennte Fragen.

Das Parlament hat eine Erhöhung des regulären Mehrwertsteuersatzes um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5 Prozent beschlossen. Sie benötigt noch die Zustimmung der Stimmberechtigten und könnte frühestens Anfang 2028 gelten. Nach der amtlichen Prognose würde sie die Finanzierungslücke verringern, aber nicht vollständig schließen.

Für Deutschland wäre deshalb nicht nur zu klären, wie hoch eine Sonderzahlung ausfallen soll. Ebenso wichtig wäre, ob zusätzliche Beiträge, Steuermittel oder Einsparungen an anderer Stelle die Ausgaben decken. Eine belastbare Kostenschätzung müsste zunächst festlegen, welche Renten und Personengruppen einbezogen werden.

FAQ zur 13. Monatsrente

Ist die Schweizer Sonderzahlung immer so hoch wie die Dezemberrente?

Nein. Sie beträgt ein Zwölftel der im betreffenden Jahr ausgezahlten Altersrenten. Ein unterjähriger Rentenbeginn oder Änderungen der Rentenhöhe können deshalb zu einem anderen Betrag führen.

Wird österreichisches Pflegegeld bei der Sonderzahlung verdoppelt?

Nein. Pflegegeld gehört nicht zur Berechnungsgrundlage der österreichischen Pensionssonderzahlung. Bestimmte andere Zuschläge, etwa die Ausgleichszulage, sind dagegen enthalten.

Gehen Sonderzahlungen bei rückwirkender Pensionsbewilligung verloren?

In Österreich nicht: Wird eine Pension rückwirkend für April oder Oktober zuerkannt, wird auch die zustehende Sonderzahlung nachgezahlt.

Sind zwölf Rentenzahlungen automatisch schlechter als 14?

Nein. Entscheidend ist zunächst die gesamte Jahresrente. Spanien verteilt beispielsweise bei Renten wegen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Sonderzahlungen bereits auf die zwölf regulären Monatsbeträge.

Fazit zur 13. Monatsrente in Deutschland

Der Experte für Rentenrecht, Ass. jur. Peter Kosick, erklärt zum Abschluss: „Eine 13. Monatsrente könnte das Jahreseinkommen deutscher Rentner erhöhen, sofern sie tatsächlich zusätzlich gezahlt würde. Die ausländischen Modelle liefern dafür unterschiedliche Beispiele. Für eine deutsche Lösung müssten jedoch Zielgruppe, Finanzierung und die Behandlung bei ergänzenden Sozialleistungen feststehen. Ein allgemeiner Anspruch besteht hierzulande bisher nicht. Geplant ist ebenfalls nichts in dieser Richtung. Leider!“

Quellen

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