Rund 3,1 Millionen Pflegebedürftige erhielten Ende 2023 ausschließlich Pflegegeld und wurden damit überwiegend von Angehörigen versorgt, so das Statistische Bundesamt. Wer dafür Stunden im Job streicht, verliert Lohn, die Miete bleibt gleich. Ein Familienpflegegeld soll diese Lücke schließen. Im Spar-Haushalt des Bundes wird nun über die Bauart gestritten.
Familienpflegegeld: Streit um das Elterngeld als Vorbild
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will im ersten Halbjahr 2027 ein Konzept für ein Familienpflegegeld vorlegen. Das kündigte sie Ende September gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland an. Gedacht ist an eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte, die vorübergehend aus dem Beruf aussteigen oder kürzertreten, um einen Angehörigen zu pflegen. Als Muster nennt Prien das Elterngeld. Sie begründet das Vorhaben damit, dass pflegende Frauen oft dauerhaft in Teilzeit rutschen und nicht mehr zurückfinden.
Das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt, dass die Ministerin an dem Vorhaben festhält. Mit dem Elterngeld als Schablone ist der Verband dagegen nicht einverstanden. ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab sagte gegenüber Ippen.Media: „Wer vorher wenig verdient hat, bekommt auch weniger Unterstützung.“ Damit würden die sozialen Schieflagen des Elterngelds in die Pflege übertragen. Treffen würde das vor allem Frauen, die den größeren Teil der Sorgearbeit leisten und häufig weniger verdienen.
Einheitlich 1.800 Euro: Das Gegenmodell des ZFF
Der Verband verlangt stattdessen ein Familienpflegegeld von 1.800 Euro im Monat, unabhängig vom bisherigen Gehalt. Der Betrag orientiert sich nach Angaben des ZFF an einem Vollzeit-Nettoeinkommen auf Mindestlohnniveau. Eine solche Leistung müsse den Lebensunterhalt sichern. Andernfalls drohe eine Art „Herdprämie“, die Pflegende in finanzieller Abhängigkeit vom Partner oder von der Familie hält.
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Wie groß der Unterschied ausfallen kann, zeigt eine Modellrechnung. Sie unterstellt die Regeln des Elterngelds: eine Ersatzrate von 65 Prozent des Nettoeinkommens, wie sie dort für mittlere und höhere Einkommen gilt, und den Höchstbetrag von 1.800 Euro. Ob das Familienpflegegeld tatsächlich so berechnet wird, ist offen.
| Nettoeinkommen vor der Pflege | Elterngeld-Logik (65 %, max. 1.800 Euro) | ZFF-Modell |
|---|---|---|
| 1.450 Euro (Verkäuferin, Teilzeit) | 942,50 Euro | 1.800 Euro |
| 2.300 Euro (Pflegefachkraft) | 1.495 Euro | 1.800 Euro |
| 3.400 Euro (Ingenieur) | 1.800 Euro (gedeckelt) | 1.800 Euro |
Die Verkäuferin käme nach Elterngeld-Logik auf 857,50 Euro weniger als im Modell des ZFF. Beim Ingenieur greift ohnehin die Obergrenze. Schwab stellt deshalb die Frage, warum die Pflege eines Menschen weniger wert sein soll, nur weil die pflegende Person vorher wenig verdient hat.
Finanzierung des Familienpflegegelds bleibt offen
Ein Starttermin oder ein Betrag existiert bisher nicht. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht lediglich ein Prüfauftrag. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom März 2026 schrieb die Bundesregierung, es werde geprüft, wann und in welcher Form ein Konzept vorgelegt werden kann. Dabei seien die verfügbaren Mittel im Haushalt zu berücksichtigen. Prien selbst sagte, sie hoffe auf die Zustimmung der Haushälter.
Schwab hält den Einwand der knappen Kassen für eine Frage der Prioritäten. Wer nur auf den Etat des Familienministeriums schaue, komme nicht weit. Sie verweist auf den Tankrabatt, für den nach ihrer Rechnung rund 2,5 Milliarden Euro bereitstehen, und schlägt eine Vermögensteuer oder eine reformierte Erbschaftsteuer vor. Langfristig fordert das ZFF eine Pflegevollversicherung als Bürgerversicherung und bessere Rentenansprüche für Pflegende.
Pflegereform läuft getrennt vom Familienpflegegeld
Parallel berät das Parlament über das Pflegeneuordnungsgesetz. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben das Verfahren noch nicht abgeschlossen (Stand: 2. November 2026). Die Reform soll vor allem die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren und die Leistungen für die häusliche Pflege neu ordnen. Das Familienpflegegeld ist ein eigenes Vorhaben des Familienministeriums und hängt am Bundeshaushalt.
Was pflegenden Angehörigen heute zusteht
Bis eine neue Leistung kommt, gelten die bisherigen Regeln. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums können Beschäftigte im Akutfall zehn Arbeitstage fehlen und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld. Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Familienpflegezeit erlaubt bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Für beide Auszeiten gibt es ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es deckt grundsätzlich die Hälfte des fehlenden Nettogehalts und muss zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen zum Familienpflegegeld
Wann kommt das Familienpflegegeld?
Ein Termin steht nicht fest. Ministerin Prien will im ersten Halbjahr 2027 ein Konzept vorlegen. Danach wären ein Gesetzentwurf, die Beratung in Bundestag und Bundesrat sowie die Finanzierung im Haushalt nötig.
Wer soll das Familienpflegegeld bekommen?
Geplant ist eine Leistung für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit für die Pflege eines nahen Angehörigen reduzieren oder ganz pausieren. Welche Pflegegrade, Mindestarbeitszeiten oder Betriebsgrößen gelten sollen, ist noch nicht bekannt.
Wie unterscheidet sich das Familienpflegegeld vom Pflegegeld?
Das Pflegegeld der Pflegeversicherung steht der pflegebedürftigen Person zu und richtet sich nach ihrem Pflegegrad. Sie kann es an Angehörige weitergeben. Das Familienpflegegeld soll dagegen den Verdienstausfall der pflegenden Person ausgleichen.
Sind pflegende Angehörige in der Rente abgesichert?
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßig Pflegende. Voraussetzung ist unter anderem eine Pflege von mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und eine eigene Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Wochenstunden. Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad und der Art der Leistung ab.
Einschätzung der Redaktion
Die Kritik des ZFF trifft einen wunden Punkt. Ein Lohnersatz nach Elterngeld-Muster hilft denen am meisten, die ohnehin gut verdienen. In der Pflege ist das heikel, weil die Arbeit häufig an Frauen mit kleinen Einkommen hängen bleibt. Gleichzeitig hat ein Einheitsbetrag von 1.800 Euro einen hohen Preis, und der Bund hat dafür bislang keinen Spielraum benannt. Der ehrlichere Weg wäre ein Modell mit einer spürbaren Untergrenze, die vor Armut schützt, kombiniert mit besseren Rentenpunkten. Solange Prien weder Betrag noch Termin nennt, bleibt das Familienpflegegeld für Betroffene eine Ankündigung. Die laufende Pflegezeit mit Darlehen ist kein Ersatz dafür.