Schwerbehindertenrente 2027: Wer abschlagsfrei geht, wer 10,8 Prozent verliert

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Bundeskanzler Friedrich Merz will die große Rentenreform noch 2026 durch das Kabinett bringen. Schwerbehinderte Versicherte der Jahrgänge 1962 bis 1965 planen derweil ihren Ausstieg im Jahr 2027. Für die Schwerbehindertenrente 2027 gilt das bestehende Gesetz. Den Termin bestimmt der Geburtsmonat, und jeder vorgezogene Monat kostet dauerhaft 0,3 Prozent der Rente.

Schwerbehindertenrente 2027: Die Altersgrenzen nach Jahrgang

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist an zwei Stellen geregelt. Für alle, die vor 1964 geboren sind, gilt die Übergangsstaffel in § 236a SGB VI. Sie hebt die Grenze für den abschlagsfreien Beginn schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Ab Jahrgang 1964 greift die Endstufe nach § 37 SGB VI: 65 Jahre ohne Abschlag, 62 Jahre mit Abschlag.

Für jeden Monat vor der Grenze zieht die Rentenversicherung 0,3 Prozent ab. Mehr als 10,8 Prozent werden es nicht. Für das kommende Jahr ergibt sich dieses Bild:

JahrgangOhne Abschlag abFrühestens abRentenstart im Jahr 2027
196264 Jahre, 8 Monate61 Jahre, 8 Monateabschlagsfrei für Geburtsmonate April bis Dezember (1. Januar bis 1. September 2027)
196364 Jahre, 10 Monate61 Jahre, 10 Monateabschlagsfrei nur für Januar-Geborene ab 1. Dezember 2027, sonst mit Abschlag
196465 Jahre62 Jahrenur mit Abschlag, Höhe je nach Startmonat
196565 Jahre62 Jahreerstmals möglich, beim frühesten Start 10,8 Prozent Abschlag

Die Termine gelten für Geburtstage vom zweiten bis zum letzten Tag eines Monats. Wer am Monatsersten geboren ist, vollendet das maßgebliche Alter rechtlich schon am Vortag und kann einen Monat früher beginnen.

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Jahrgänge 1962 und 1963: Der Geburtsmonat legt den Termin fest

Für 1962 Geborene liegt die Grenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Wer im Januar, Februar oder März 1962 Geburtstag hat, konnte bereits Ende 2026 ohne Abschlag beginnen. Für alle späteren Geburtsmonate fällt der Start ins Jahr 2027.

Ein Beispiel: Eine Versicherte, geboren am 11. Oktober 1962, erreicht die Grenze im Juni 2027. Ihre Rente läuft ohne Kürzung ab 1. Juli 2027. Startet sie schon zum 1. Januar 2027, liegt sie sechs Monate davor. Bei einer Bruttorente von 1.450 Euro vor Abschlag fehlen dann 1,8 Prozent, also 26,10 Euro im Monat, und zwar für die gesamte Bezugsdauer.

Beim Jahrgang 1963 liegt die Grenze bei 64 Jahren und zehn Monaten. Im Jahr 2027 erreichen sie nur die im Januar Geborenen und wer am 1. Februar 1963 Geburtstag hat, jeweils mit Rentenbeginn am 1. Dezember 2027. Alle anderen aus diesem Jahrgang können 2027 nur vorzeitig mit Abschlag starten. Ohne Kürzung geht es für sie erst 2028.

Jahrgänge 1964 und 1965: Früher Ausstieg mit dauerhafter Kürzung

Für 1964 Geborene gibt es keine Staffel mehr. Abschlagsfrei ist die Rente erst mit 65, also im Jahr 2029. Wer 2027 aufhört, nimmt eine Kürzung hin, deren Höhe vom Abstand zum 65. Geburtstag abhängt. Bei einem Geburtstag am 8. September 1964 und einem Rentenbeginn am 1. April 2027 sind es 30 Monate bis zum abschlagsfreien Termin am 1. Oktober 2029. Das ergibt 9,0 Prozent Abschlag. Aus 1.450 Euro brutto werden 1.319,50 Euro.

Der Jahrgang 1965 erreicht 2027 erstmals das Mindestalter von 62 Jahren. Zwischen diesem Zeitpunkt und dem 65. Geburtstag liegen 36 Monate, der früheste Start bringt deshalb den Höchstabschlag. Ein Versicherter, geboren am 12. März 1965, kann ab 1. April 2027 in Rente gehen. Von 1.450 Euro bleiben ihm 1.293,40 Euro brutto, 156,60 Euro weniger als ohne Abschlag. Ungekürzt ginge es für ihn ab 1. April 2030. Wer zwischen dem 2. und 31. Dezember 1965 geboren ist, kann frühestens am 1. Januar 2028 beginnen.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar, dass der Abschlag auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen bleibt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern sind in den Beispielen noch nicht abgezogen.

Voraussetzungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung

Das Alter allein genügt nicht. Zum Rentenbeginn muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt sein, und die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein. Eine Gleichstellung mit einem GdB von 30 oder 40 öffnet diese Rentenart nicht.

Für die 35 Jahre zählen neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege, Monate mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, freiwillige Beiträge und Anrechnungszeiten etwa für Schule oder Studium. Fällt die Schwerbehinderung nach dem Rentenbeginn weg, bleibt der Anspruch bestehen. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Start einzureichen.

Rentenreform und Schwerbehindertenrente: Stand der Pläne (Stand: 2. November 2026)

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 einen Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Nach der Stellungnahme der DRV Bund schlägt die Kommission vor, die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise auf 67,5 Jahre anzuheben. Vorzeitige Altersrenten soll es grundsätzlich nur noch mit Abschlägen geben, Härtefälle ausgenommen. Eine Streichung der Schwerbehindertenrente gehört nach Angaben aus der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu den Empfehlungen. Ob spätere Anhebungen auch ihre Altersgrenzen erfassen, ist offen.

Einen Gesetzentwurf gab es bis Mitte Oktober nicht. Merz erwartet vom neuen Arbeitsminister Alexander Schweitzer einen Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr und die Verabschiedung im ersten Quartal 2027. Für Rentenstarts im Jahr 2027 gilt bis zu einer Gesetzesänderung das heutige Recht.

Häufige Fragen zur Schwerbehindertenrente 2027

Wann beginnt die Rente bei einem Geburtstag am Monatsersten?

Wer am ersten Tag eines Monats geboren ist, vollendet ein Lebensjahr rechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats. Der Rentenbeginn rückt dadurch um einen Monat nach vorn. Eine am 1. Februar 1963 geborene Person kann deshalb ebenso wie die Januar-Geborenen ab 1. Dezember 2027 abschlagsfrei starten.

Wie viel darf neben einer vorgezogenen Schwerbehindertenrente hinzuverdient werden?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Die Rente wird unabhängig von der Höhe des Arbeitseinkommens voll gezahlt. Steuern und Sozialabgaben auf den Verdienst fallen weiterhin an.

Ist die Schwerbehindertenrente günstiger als die Rente für langjährig Versicherte?

Meist ja, weil die Grenzen früher liegen. Die Rente für langjährig Versicherte ist frühestens mit 63 möglich, ohne Abschlag aber erst an der Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1964 bedeutet ein Start mit 63 dort 48 Monate Vorlauf und 14,4 Prozent Abschlag, bei der Schwerbehindertenrente sind es zum gleichen Zeitpunkt 7,2 Prozent.

Wird die Schwerbehindertenrente durch die Rentenreform abgeschafft?

Nach geltendem Recht bleibt sie bestehen, ein beschlossenes Gesetz zur Reform gibt es nicht (Stand: 2. November 2026). Die Kommission empfiehlt höhere Altersgrenzen ab 2031 und Abschläge für vorzeitige Renten. Welche Folgen das für spätere Jahrgänge schwerbehinderter Versicherter hat, hängt vom Gesetzentwurf ab.

Einschätzung der Redaktion

Die Schwerbehindertenrente ist für viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen der einzige planbare Weg aus dem Berufsleben vor der Regelaltersgrenze. Dass am Geburtsmonat Hunderte Euro im Jahr hängen, folgt aus einer Staffel, die vor knapp zwei Jahrzehnten beschlossen wurde und nun ausläuft. Das ist hinnehmbar, solange die Regeln feststehen. Problematisch ist die Hängepartie bei der Reform. Wer 1966 oder 1968 geboren ist und gesundheitlich angeschlagen arbeitet, braucht bald verlässliche Zahlen statt Kommissionsformulierungen. Die Bundesregierung sollte im Gesetzentwurf deshalb ausdrücklich klarstellen, ob und ab welchem Jahrgang die Grenzen dieser Rentenart steigen.

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