Wohngeld im Pflegeheim: Zwei Anträge für Ehepaare vor der Reform 2027

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Im ersten Jahr im Pflegeheim zahlen Bewohner im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst, so der Verband der Ersatzkassen zum Stichtag 1. Juli 2026. Bleibt der Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung, laufen Miete und Heimrechnung parallel. Wohngeld im Pflegeheim kann dann für beide Haushalte getrennt infrage kommen, kurz bevor der Bund das Wohngeld absenken will.

Zwei Wohngeldhaushalte trotz bestehender Ehe

Zieht ein Ehepartner dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung, prüft die Wohngeldstelle zwei Wohnsituationen. Nach § 5 Wohngeldgesetz kommt es darauf an, wo eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Bei einem auf Dauer angelegten Heimaufenthalt liegt er in der Einrichtung. Der andere Partner bildet in der bisherigen Wohnung einen eigenen Haushalt. Eine Scheidung oder ein familienrechtliches Getrenntleben ist dafür keine Voraussetzung.

Jede Seite stellt einen eigenen Antrag. Einkommen, Wohnkosten und andere Sozialleistungen werden für jede Person gesondert betrachtet. Renten werden der jeweiligen Person zugeordnet, auch wenn sie auf ein gemeinsames Konto fließen. Bezieht das Paar bereits Wohngeld, muss der Heimeinzug nach § 27 Wohngeldgesetz gemeldet werden, weil sich die Zahl der Haushaltsmitglieder dauerhaft verringert.

Was die Wohngeldstelle beim Heimbewohner ansetzt

Für Menschen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim leben, gilt eine Sonderregel. Die Behörde verlangt keinen Nachweis der tatsächlichen Wohnkosten. Sie legt nach § 9 Absatz 3 Wohngeldgesetz den Höchstbetrag für die Miete plus Klimakomponente zugrunde, hinzu kommt die Entlastung bei den Heizkosten. Pflege, Verpflegung und Investitionskosten aus der Heimrechnung bleiben außen vor. Wohngeld deckt deshalb nur einen kleinen Teil der Heimkosten.

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Sollten Ehepaare, bei denen ein Partner dauerhaft im Pflegeheim lebt, von der geplanten Wohngeldkürzung 2027 ausgenommen werden?

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Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass auch der Heimträger den Antrag stellen kann, wenn er bevollmächtigt ist. Kurzzeitpflege reicht für den Sonderansatz nicht. Einen bestimmten Pflegegrad setzt das Wohngeld nicht voraus.

Wohngeldreform 2027 trifft Heimbewohner direkt

Stand: 2. November 2026. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Wohngeld zum 1. Januar 2027 sinken. Die turnusmäßige Erhöhung soll ausfallen, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel geändert werden. Bereits bewilligte Bescheide gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter, in der Regel zwölf Monate.

Verabschiedet ist das Gesetz nicht. Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme vor allem die ausgesetzte Fortschreibung und die Kürzung bei den Heizkosten, wie die Parlamentsnachrichten des Bundestages berichten. Am 4. November 2026 hört der Bauausschuss Sachverständige an. Danach entscheiden Bundestag und Bundesrat.

Für Heimbewohner schlägt die Halbierung ungebremst durch, weil ihr Mietansatz eine Pauschale ist. In der Einpersonenstufe soll die dauerhafte Heizkostenkomponente von 96 auf 48 Euro sinken. Der CO2-Anteil von 14,40 Euro bleibt nach dem Entwurf unverändert. Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Ein Heimeinzug, der erst 2027 beantragt wird, dürfte nach neuem Recht berechnet werden.

Beispielrechnung: ein Ehepaar, zwei Haushalte

Helga (81) zieht im November 2026 dauerhaft in ein Pflegeheim in einer Gemeinde der Mietenstufe III. Ihr Mann Jürgen (83) bleibt in der Mietwohnung im selben Ort, die Bruttokaltmiete beträgt 540 Euro. Bisher war die Wohnung ein Zweipersonenhaushalt. Die Tabelle zeigt die Wohnkosten, mit denen die Wohngeldstelle rechnet. Ausgezahlt wird ein deutlich geringerer Betrag, der vom Einkommen abhängt.

HaushaltHöchstbetragKlimakomponenteHeizkosten heuteAnsatz heuteAnsatz nach Entwurf 2027
Bisher: Ehepaar, 2 Personen551,00 €24,80 €142,60 €718,40 €656,40 €
Helga im Heim, 1 Person456,00 €19,20 €110,40 €585,60 €537,60 €
Jürgen in der Wohnung, 1 Person456,00 €19,20 €110,40 €585,60 €537,60 €

Getrennt gerechnet setzt die Behörde für beide zusammen 1.171,20 Euro an Wohnkosten an, statt bisher 718,40 Euro. Jürgens tatsächliche Miete liegt über der Grenze, angesetzt werden nur 475,20 Euro plus Heizkostenentlastung. Jedes Einkommen zählt nur noch im eigenen Haushalt. Ob am Ende beide, einer oder keiner Wohngeld erhält, hängt von den Renten ab. Nach dem Entwurf läge der Ansatz pro Person um 48 Euro niedriger.

Grundsicherung schließt aus, Hilfe zur Pflege nicht

Wer Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt mit berücksichtigten Unterkunftskosten bezieht, ist nach § 7 Wohngeldgesetz vom Wohngeld ausgeschlossen. Hilfe zur Pflege gehört nicht zu diesen Leistungen. Das Sozialamt rechnet bewilligtes Wohngeld aber als Einkommen an, es kann die Hilfe zur Pflege also mindern. Außerdem prüft das Sozialamt Einkommen und Vermögen des Partners, der zu Hause lebt.

Zahlt dieser Partner einen Teil der Heimkosten, kann die Unterhaltsleistung nach § 18 Wohngeldgesetz sein Einkommen mindern. Beim Partner im Heim gilt sie als Einnahme. Beide Anträge müssen die Zahlung deshalb gleich ausweisen.

Häufige Fragen zum Wohngeld bei Heimeinzug

Wer stellt den Wohngeldantrag für den Partner im Pflegeheim?

Den Antrag stellt die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner selbst, eine bevollmächtigte Person oder der Heimträger. Zuständig ist die Wohngeldbehörde am Ort des Heims. Sie kann eine andere sein als die Behörde des Partners zu Hause.

Wann beginnt der Wohngeldanspruch nach einem Heimeinzug?

Der Bewilligungszeitraum beginnt nach § 25 Wohngeldgesetz am Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht. Für frühere Monate zahlt die Behörde in der Regel nichts. Ein Antrag im Dezember 2026 umfasst den Dezember, ein Antrag im Januar 2027 beginnt erst im Januar.

Wie viel Wohngeld gibt es im Pflegeheim?

Einen festen Betrag gibt es nicht. Der Höchstbetrag für eine Person liegt je nach Mietenstufe zwischen 361 und 677 Euro, dazu kommen Klimakomponente und Heizkostenentlastung. Wie viel ausgezahlt wird, hängt vor allem vom anrechenbaren Einkommen ab.

Was gilt für laufende Wohngeldbescheide ab Januar 2027?

Nach dem Kabinettsentwurf behalten bewilligte Bescheide ihre Gültigkeit bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Bei einem Weiterleistungsantrag gilt dann das neue Recht. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, der Bundestag kann es ändern.

Einschätzung der Redaktion

Die Regel zu zwei Wohngeldhaushalten bildet die Lage von Ehepaaren mit Pflegefall realistisch ab. Zieht ein Partner ins Heim, entstehen doppelte Fixkosten, und das Wohngeldrecht erkennt das an. Umso schwerer wiegt, dass die geplante Reform Heimbewohner besonders hart trifft. Deren Mietansatz ist eine Pauschale, jede Kürzung der Heizkostenkomponente wirkt voll. Höhere tatsächliche Kosten können sie nicht geltend machen, während ihre Eigenanteile Jahr für Jahr steigen. Der Bundestag sollte die Anhörung nutzen, um eine Ausnahme für dauerhaft aufgenommene Heimbewohner zu prüfen. Für betroffene Paare spricht viel dafür, beide Anträge nicht ins neue Jahr zu verschieben.

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