Der Katalog der Operationen, die Praxen und Kliniken 2026 über Hybrid-DRG abrechnen, umfasst laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung 904 Eingriffscodes, 2025 waren es 583. Ziel ist, dass mehr Operierte am selben Tag heimgehen. Für die Zeit danach kennt das Gesetz die Haushaltshilfe durch Angehörige, samt Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Was § 38 SGB V für helfende Familienmitglieder vorsieht
Im Normalfall stellt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe oder bezahlt eine selbst gesuchte Kraft in angemessener Höhe. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad gilt eine Ausnahme. Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern und Geschwister bekommen ihre Arbeitsstunden nicht vergütet, ebenso Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin.
Ganz leer gehen sie trotzdem nicht aus. § 38 Absatz 4 SGB V erlaubt der Kasse, die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall zu erstatten. Bedingung ist, dass diese Summe in einem angemessenen Verhältnis zu dem steht, was eine Ersatzkraft kosten würde. Das Wort „kann“ im Gesetz macht die Erstattung zu einer Ermessensleistung. Einen festen Kilometersatz oder Stundenbetrag nennt die Vorschrift nicht.
Die DAK-Gesundheit hat ihre Versicherteninformation dazu zuletzt am 1. Oktober 2026 aktualisiert. Sie stellt klar, dass sie Verdienstausfall und Fahrkosten berufstätiger Familienangehöriger bezuschussen kann. Der Gesetzeswortlaut ist unverändert (Stand: 2. November 2026).
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Ohne eigenen Anspruch auf Haushaltshilfe keine Erstattung
Die Kostenfrage stellt sich erst, wenn die operierte Person selbst Anspruch auf Haushaltshilfe hat. Eine Operation allein reicht dafür nicht. Der Haushalt muss wegen schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht mehr zu führen sein. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation und nach ambulanter Krankenhausbehandlung.
Zwei Hürden kommen hinzu. Ein Pflegegrad 2 bis 5 schließt diesen Anspruch aus. Und lebt jemand im Haushalt, der die Arbeit übernehmen kann, entfällt die Leistung ganz. Angehörige mit eigener Wohnung fallen nicht unter diese Klausel, ihre Anfahrt wird so überhaupt erst zum Thema.
| Lebenslage | Rechtsgrundlage | Höchstdauer |
|---|---|---|
| Krankenhaus, Reha oder häusliche Krankenpflege, Kind unter 12 im Haushalt | § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V | keine feste Grenze im Gesetz |
| Schwere Krankheit, etwa nach ambulanter OP, ohne Kind | § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V | vier Wochen |
| Wie zuvor, mit Kind unter 12 oder behindertem Kind | § 38 Abs. 1 Satz 4 SGB V | 26 Wochen |
| Weitere Fälle nach Satzung der Kasse | § 38 Abs. 2 SGB V | legt die Satzung fest |
Rechenbeispiel: Sohn übernimmt nach Gallenblasen-OP
Ein fiktiver Fall zeigt, wie sich die Posten zusammensetzen. Sabine, 58, lebt allein in Göttingen. Ihr wird ambulant die Gallenblase entfernt, ein Eingriff, der seit 2026 im Hybrid-DRG-Katalog steht. Danach darf sie zwei Wochen lang nicht schwer heben. Einen Pflegegrad hat sie nicht.
Ihr Sohn Jonas, 33, wohnt 24 Kilometer entfernt in Northeim und arbeitet in Vollzeit. Die Krankenkasse erkennt nach ärztlicher Bescheinigung acht Werktage mit je zweieinhalb Stunden Hilfe an und stimmt zu, dass Jonas einspringt. Er kauft ein, wäscht, putzt und bringt den Müll raus.
Jonas fährt an jedem Einsatztag einmal hin und zurück, also 48 Kilometer. Nach acht Tagen stehen 384 Kilometer im Fahrtenbuch. Welchen Betrag je Kilometer die Kasse ansetzt, entscheidet sie selbst, die steuerliche Pendlerpauschale ist dafür kein Maßstab.
Für die Einsätze lässt sich Jonas unbezahlt freistellen, insgesamt 20 Stunden. Bei einem Nettostundenlohn von 14,50 Euro bescheinigt sein Arbeitgeber einen Ausfall von 290 Euro. Dazu kommt die Fahrtkostenerstattung für 384 Kilometer.
Hätte Jonas bezahlten Urlaub genommen oder nur abends nach Feierabend geholfen, gäbe es keinen Verdienstausfall. Die Fahrtkosten könnte die Kasse trotzdem übernehmen, beide Posten werden getrennt geprüft.
Zuzahlung, Nachweise und das Ermessen der Kasse
Volljährige Versicherte zahlen bei Haushaltshilfe je Kalendertag zehn Prozent der Kosten zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. So beschreibt es auch der GKV-Spitzenverband. Liegen Sabines Tageskosten bei rund 45 Euro, wären zehn Prozent 4,50 Euro, es gilt also der Mindestbetrag. Setzt die Kasse die Zuzahlung für alle acht Tage an, kommen 40 Euro zusammen. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Verlangt werden in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über Dauer und Umfang der Hilfe, Angaben zu den Personen im Haushalt, eine Fahrtenaufstellung mit Datum und Strecke sowie eine Arbeitgeberbescheinigung über den Lohnausfall. Eine schriftliche Zusage vor dem ersten Einsatz schafft Klarheit über Kilometersatz und Lohnausfall.
Lehnt die Kasse ab, muss sie ihr Ermessen erkennbar ausüben. Der bloße Verweis auf das Verwandtschaftsverhältnis genügt dafür nicht, denn genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber die Erstattung von Fahrten und Lohnausfall vorgesehen.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe durch Angehörige
Gilt die Regel auch für Ehepartner?
Ja. Das Bundessozialgericht wendet den Ausschluss der Vergütung entsprechend auf Ehegatten an (Urteil vom 16. November 1999, Az. B 1 KR 16/98 R). Fahrkosten und Verdienstausfall bleiben erstattungsfähig. Lebt der Ehepartner im selben Haushalt, prüft die Kasse vorher, ob er die Haushaltsführung selbst übernehmen kann.
Muss die Erstattung des Verdienstausfalls versteuert werden?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Leistung nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt (Urteil vom 17. Juni 2005, Az. VI R 109/00). Sie gilt weder beim Versicherten noch beim helfenden Angehörigen als Lohnersatzleistung wie das Krankengeld. Sozialrechtlich fließt die Erstattung an die versicherte Person.
Was gilt, wenn Nachbarn oder Freunde helfen?
Nachbarn, Freunde und weiter entfernte Verwandte wie Cousinen fallen nicht unter den Ausschluss. Für sie kann die Kasse die Kosten einer selbst beschafften Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstatten. Voraussetzung ist, dass die Kasse selbst keine Kraft stellen kann oder ein Grund besteht, davon abzusehen.
Wie lange haben Versicherte Zeit für einen Widerspruch?
Gegen einen ablehnenden oder gekürzten Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist in der Regel auf ein Jahr.
Einschätzung der Redaktion
Die Regel ist fair gedacht und schlecht bekannt. Wer nach einer Operation Hilfe braucht, ruft zuerst die eigenen Kinder an, nicht die Krankenkasse. Dass Fahrten und Lohnausfall erstattet werden können, erfahren viele erst, wenn die Belege schon im Schuhkarton liegen. Mit der Verlagerung von Eingriffen in den ambulanten Bereich wird diese Lücke größer. Die Kliniken sparen Betten, die Versorgung nach der OP landet in den Familien. Die Kassen sollten deshalb bei jeder ambulanten Operation aktiv auf § 38 SGB V hinweisen und einen festen Kilometersatz veröffentlichen. Ein Ermessen, das niemand kennt, nützt Betroffenen wenig.