Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Freibetrag bei der Witwenrente bei 1.122,53 Euro im Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Für Haushalte, in denen nach dem Tod des Partners ein Einkommen wegfällt, Miete und Nebenkosten aber bleiben, hängt an dieser Grenze ein spürbarer Teil des Monatsbudgets.
Witwenrente bleibt bei 1.305 Euro Altersrente vollständig erhalten
Eine eigene gesetzliche Altersrente von 1.305 Euro brutto führt derzeit zu keiner Kürzung der Witwenrente. Darauf hat der Rentenberater Peter Knöppel auf dem Portal rentenbescheid24.de hingewiesen. Die Erklärung liegt in der Art, wie die Rentenversicherung das eigene Einkommen der Hinterbliebenen bewertet. Die Bruttorente geht dabei nicht in voller Höhe in die Rechnung ein. Bei einer Altersrente, die nach 2010 begonnen hat, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent ab, bei einem früheren Rentenbeginn 13 Prozent. Geregelt ist das in § 18b Absatz 5 SGB IV.
Aus 1.305 Euro werden so rechnerisch 1.122,30 Euro. Das liegt 23 Cent unter dem Freibetrag. Auf die Witwenrente wird deshalb nichts angerechnet, solange keine weiteren Einkünfte hinzukommen.
So berechnet die Rentenversicherung die Witwenrente bei eigenem Einkommen
Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Nach § 97 SGB VI beträgt er das 26,4-Fache dieses Werts. Seit Juli 2026 liegt der Rentenwert bei 42,52 Euro, daraus ergeben sich 1.122,53 Euro. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente steigt die Grenze um das 5,6-Fache des Rentenwerts, derzeit 238,11 Euro.
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Liegt das bereinigte Einkommen über dem Freibetrag, rechnet die Rentenversicherung 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Witwenrente an. Jeder Euro oberhalb der Grenze kostet also 40 Cent Witwenrente. Die übrigen 60 Cent bleiben den Hinterbliebenen.
Rechnet man den Pauschalabzug zurück, ergeben sich folgende Grenzen für die eigene Bruttoaltersrente (Stand: 8. November 2026):
| Fallgestaltung | Freibetrag | Bruttoaltersrente ohne Kürzung bis |
|---|---|---|
| Rentenbeginn ab 2011, ohne Kind | 1.122,53 Euro | rund 1.305 Euro |
| Rentenbeginn vor 2011, ohne Kind | 1.122,53 Euro | rund 1.290 Euro |
| Rentenbeginn ab 2011, ein waisenrentenberechtigtes Kind | 1.360,64 Euro | rund 1.582 Euro |
| Rentenbeginn vor 2011, ein waisenrentenberechtigtes Kind | 1.360,64 Euro | rund 1.564 Euro |
Die Werte gelten nur, wenn die gesetzliche Rente das einzige anrechenbare Einkommen ist. Betriebsrenten, Verdienst aus einem Minijob oder Kapitalerträge werden addiert, jeweils mit eigenen Pauschalabzügen.
Ab wann aus der Kürzung eine Nullrente wird
Eine Kürzung und eine Nullrente sind zwei verschiedene Dinge. Eine Nullrente entsteht erst, wenn der Anrechnungsbetrag die gesamte Witwenrente aufzehrt. Wie hoch das eigene Einkommen dafür sein muss, hängt also auch von der Höhe der Witwenrente ab.
Ein Beispiel: Eine Witwe bezieht seit 2015 eine eigene Altersrente von 1.480 Euro brutto und eine Witwenrente von 640 Euro brutto. Nach dem Abzug von 14 Prozent bleiben 1.272,80 Euro. Das sind 150,27 Euro mehr als der Freibetrag. Davon werden 40 Prozent angerechnet, also 60,11 Euro. Die Witwenrente sinkt auf 579,89 Euro brutto.
Damit dieselbe Witwenrente von 640 Euro komplett ruht, müsste die eigene Altersrente bei rund 3.166 Euro brutto liegen. Bei einer Witwenrente von 420 Euro wäre die Grenze bei rund 2.526 Euro erreicht. Mit einer durchschnittlichen gesetzlichen Rente allein kommt eine Nullrente deshalb selten zustande. Häufiger betrifft sie Hinterbliebene, die noch berufstätig sind oder mehrere Einkommen beziehen.
Witwenrente auf null heißt kein Verlust des Anspruchs
Ruht die Witwenrente vollständig, bleibt der Anspruch dem Grunde nach bestehen. Die Rentenversicherung zahlt lediglich keinen Betrag aus. Sinkt das eigene Einkommen später, etwa weil ein Arbeitsverhältnis endet und nur noch die Altersrente bleibt, wird die Witwenrente wieder ausgezahlt.
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat findet keine Einkommensanrechnung statt. In diesem sogenannten Sterbevierteljahr erhalten Hinterbliebene die volle Rente des verstorbenen Partners. Danach setzt die reguläre Prüfung ein.
Der Freibetrag steigt jedes Jahr zum 1. Juli mit dem Rentenwert. Weil die eigene Altersrente im gleichen Umfang erhöht wird, verschiebt sich das Verhältnis zwischen beiden Beträgen kaum. Die Werte für Juli 2027 stehen noch nicht fest.
Häufige Fragen zur Witwenrente und eigener Rente
Wie hoch darf die eigene Rente neben der Witwenrente 2026 sein?
Bei einer gesetzlichen Altersrente mit Beginn ab 2011 bleibt die Witwenrente bis zu einer Bruttorente von rund 1.305 Euro ungekürzt. Bei einem Rentenbeginn vor 2011 liegt die Grenze bei rund 1.290 Euro. Voraussetzung ist, dass keine weiteren Einkünfte angerechnet werden.
Wird die Witwenrente direkt nach dem Todesfall gekürzt?
Nein. Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Erst danach wird eigenes Einkommen berücksichtigt.
Was ändert die jährliche Rentenanpassung an der Witwenrente?
Mit dem Rentenwert steigt jeden Juli auch der Freibetrag. Gleichzeitig erhöhen sich die Witwenrente und die eigene gesetzliche Rente um denselben Prozentsatz. Wer knapp unter der Grenze liegt, bleibt in der Regel auch nach der Anpassung darunter, solange keine weiteren Einkünfte hinzukommen.
Einschätzung der Redaktion
Die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente ist rechnerisch nachvollziehbar, für Betroffene aber kaum zu durchschauen. Wer einen Bescheid mit Kürzung erhält, sieht dort Pauschalabzüge, fiktive Nettobeträge und Prozentsätze, die mit dem Kontoauszug wenig zu tun haben. Das schürt Misstrauen, auch wenn die Berechnung korrekt ist. Gerade Frauen mit langen eigenen Erwerbsbiografien erleben, dass ihre Vorsorge die Hinterbliebenenrente schmälert. Das System folgt dabei einer klaren Logik: Die Witwenrente soll Unterhalt ersetzen und kein zweites volles Einkommen schaffen. Die Rentenversicherung sollte ihre Bescheide trotzdem so formulieren, dass Hinterbliebene ohne Fachwissen erkennen, warum am Ende welcher Betrag ankommt.