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Rente und Scheidung: Was Sie über den Versorgungsausgleich wissen müssen

Bei einer Scheidung führt das Familiengericht einen Versorgungsausgleich durch. Was bedeutet das für die eigene Rente?

Scheiden tut weh! Das gilt insbesondere, wenn Ehepartner sich trennen. Denn dann geht es um Unterhalt und Geld.

Bei einer Scheidung werden nicht nur die die baren Vermögenswerte, sondern auch die Rentenansprüche der Ehepartner geteilt. Dieser Vorgang nennt sich Versorgungsausgleich. Er wird automatisch durch das Amtsgericht bei einer Scheidung durchgeführt.

In nachfolgendem Artikel erklären wir, wie der Versorgungsausgleich funktioniert und was für die zukünftige Rente zu beachten ist.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Versorgungsausgleich bei Scheidung - was das für die Rente bedeutet

Bei Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung werden die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, gerecht aufgeteilt.

Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung eine gleichwertige Altersversorgung haben. Dazu werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt.

Dies geschieht automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor dem Amtsgericht. Das Amtsgericht ermittelt die Rentenansprüche von Amts wegen.

Welche Rentenansprüche werden ausgeglichen?

Ausgeglichen werden alle Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören:

  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Ansprüche aus der privaten Rentenversicherung
  • Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung

Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich wird durch das Familiengericht durchgeführt. Das Gericht ermittelt zunächst die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehepartner. Anschließend wird die Hälfte der Differenz zwischen den Ansprüchen des Mannes und der Frau an denjenigen Ehepartner übertragen, der die geringeren Ansprüche hat.

Welche Ausnahmen gibt es vom Versorgungsausgleich

In folgenden Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden:

  • Wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat.
  • Wenn die Ehepartner einvernehmlich auf den Versorgungsausgleich verzichten.
  • Wenn ein Ehepartner aufgrund einer schweren Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, eine eigene Rente zu erwerben.

Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Rente der Ehepartner haben. Bei einem Ehepartner kann sich die Rente erhöhen, während sie sich bei dem anderen Ehepartner mindert.

Weitere Informationen zum Versorgungsausgleich

Auf folgender Seite des Bundesministeriums für Justiz finden Sie weitere Informationen zum Versorgungsausgleich: Bundesjustizministerium

Zusammenfassung zum Versorgungsausgleich bei Scheidung

  • Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil einer Scheidung. Er soll sicherstellen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung eine gleichwertige Altersversorgung haben.
  • Er wird nicht durchgeführt, wenn die Ehepartner darauf verzichten.

Redakteur

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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