Bürgergeldbonus

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Arbeitsfähige Menschen, die nicht genug Einkommen und Vermögen haben, um den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie sicherzustellen, haben seit Anfang 2023 in Deutschland einen Anspruch auf Bürgergeld. Während des Bezugs von Bürgergeld muss der Anspruchsinhaber in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter versuchen eine neue Arbeit zu finden.

Neben dem regulären Geld gibt es beim Bürgergeld einen Bonus für alle, die während ihres Bürgergeldbezugs eine Weiterbildung absolvieren. Wie hoch ist dieser Bürgergeldbonus? Wie viel Geld wird monatlich zusätzlich gezahlt?

Vermittlungsvorrang im Bürgergeld-Gesetz aufgehoben

Die Vermittlung in jede mögliche und zumutbare Arbeit ist nicht oberstes Ziel der Arbeitsmarktintegration. Es geht vielmehr um eine dauerhafte, beständige Integration in den Arbeitsmarkt . Den sogenannten Vermittlungsvorrang aus den Hartz IV Zeiten gibt es nicht mehr. Eine dauerhafte Arbeitsstelle lässt sich oft nur mittels einer Ausbildung oder Weiterbildung erreichen.

Bürgergeld-Bonus bei Fortbildung oder Weiterbildung

Um Anreize für die Aufnahme einer Fortbildung oder Weiterbildung zu schaffen, wurde der Bürgergeld-Bonus eingeführt. Es ist eine Art Belohnung für das Bemühen um eine Qualifizierung im Beruf.

Den Bürgergeldbonus gibt es bei Weiterbildungen, die nicht einen Berufsabschluss als Ziel haben. Wird ein Berufsabschluss angestrebt, gibt es andere Förderungen. Weitere Voraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldbonus ist, dass die Weiterbildung länger als 8 Wochen dauert.

Wie hoch ist der Bürgergeldbonus?

Die Höhe des Bürgergeldbonus liegt bei 75 Euro im Monat. Das bedeutet, dass der Bezieher von Bürgergeld neben dem Regelsatz und den Kosten für die Unterkunft monatlich 75 Euro als Bonus dafür erhält, dass er eine Weiterbildung macht, die mindestens 8 Wochen dauert.

Unterschiede Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld

Der Bürgergeldbonus ist vom Weiterbildungsgeld im Rahmen des Bürgergeldes zu unterscheiden. Der Unterschied der beiden Bürgergeld-Prämien liegt in der Zielrichtung der zugrundeliegenden Qualifizierungsmaßnahme.

Bürgergeld-Bonus: Der Bürgergeldbonus wird für eine Weiterbildung von mindestens acht Wochen Länge gezahlt und beträgt 75 Euro im Monat.

Weiterbildungsgeld: Das Weiterbildungsgeld wird für eine abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das ist beispielsweise eine Berufsausbildung oder eine Umschulung. Es beträgt 150b Euro im Monat und ist damit doppelt so hoch wie der Bürgergeldbonus.

Ab wann gibt es den Bürgergeldbonus?

Den Bürgergeldbonus wird erst ab dem 1. Juli 2023 eingeführt. Somit besteht ein Anspruch auf den Bürgergeldbonus nur für nicht abschlussbezogene berufliche Weiterbildungen, am oder nach dem 1. Juli 2023 beginnen.

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