Kinder – Bürgergeld: Regelsatz, Mehrbedarf und sonstige Leistungen

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Kinder haben im System Bürgergeld keinen eigenen Anspruch auf Leistungen, sondern sie bilden mit ihren Eltern oder einem Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft.

Was erhalten Eltern für ihre Kinder an Leistungen im Rahmen des Bürgergeldes? Wie hoch ist der Regelsatz für Kinder? Welche Regelbedarfe für Kinder gibt es? Gibt es einen Mehrbedarf für Kinder? Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die es für Kinder gibt?

Im folgenden Beitrag beantworten wir all diese Fragen rund um das Thema Kinder und Bürgergeld.

Regelbedarf Kinder – Regelsatz für Kinder

Was der Regelsatz beim Bürgergeld ist, der aus dem Regelbedarf resultiert, haben wir an anderer Stelle genau erklärt. Deshalb nur ganz kurz: der Regelsatz ist das Geld zum täglichen Leben, das das Jobcenter auszahlt. Es steht zur Verfügung für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushalts-Energie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Für Kinder gibt es drei Regelbedarfsstufen, die jeweils zu einer bestimmten Altersgruppe zuzuordnen sind.

Nachfolgend die für Kinder maßgeblichen Regelsätze 2024:

  • Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 357 Euro.
  • Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren erhalten 390 Euro.
  • Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 471 Euro.

Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen
oder ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind, erhalten 451 €.


Tabelle: Regelsatz Kinder 2024

Alter der KinderRegelbedarf / Regelsatz
für Kinder
0 – 5 Jahre357 Euro
6 – 13 Jahre390 Euro
14 bis 17 Jahre471 Euro
18 bis 24 Jahre, bei den Eltern oder
ohne Zusage des Jobcenters ausgezogen
451 Euro

Mehrbedarf für Kinder

Es gibt besondere Situation, für die der Gesetzgeber einen Anspruch auf zusätzliches Geld zum Regelbedarf / Regelsatz vorgesehen hat. Nachfolgend geht es um Mehrbedarfe, die im Zusammenhang mit Kindern vorgesehen sind.

Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht in folgenden Fällen:


Anteil für Kinder an den Kosten der Wohnung

Gehören Kinder zur Bedarfsgemeinschaft des Bürgergeld-Gesetzes, so besteht ein höhere Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft gegenüber dem Jobcenter. Das bedeutet, die Wohnung darf größer und teurer sein als eine Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder. 15 Quadratmeter mehr pro Kind als bei einer Einzelperson oder einem Paar sind in jedem Fall angemessen. Hinsichtlich der Miethöhe sollte man sich beim Jobcenter nach den Grenzbeträgen für eine eingemessene Miete einschließlich Nebenkosten erkundigen. Diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde und sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Über den Regelsatz, die Anteile an den Kosten der Unterkunft und möglichem Mehrbedarf können für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene auch Leistungen zur Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beantragt werden.

Dabei geht es z. B. um Kosten für Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindergarten, um Lernförderung (auch als Nachhilfe bekannt) und um Ausstattung mit Schulmaterial.

Aber auch die Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder anderen Verein werden übernommen bzw. bezuschusst. Es gibt Pauschalbeträge.

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Wissenswertes und Besonderheiten im Bürgergeld für Schüler lesen sie hier: Schüler


Mehrbedarf für Kinder

Kinder haben selbstverständlich auch Anspruch auf den ihrer Lebenssituation entsprechenden Bürgergeld Mehrbedarf.

Für schwerbehinderte Kinder kommt der Bürgergeld Mehrbedarf Behinderung zum Tragen. Bei chronischer Erkrankung haben Kinder einen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung.

Lebt das Kind mit der Mutter allein, so hat die Mutter einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Gleiches gilt natürlich, wenn der Vater sich allein um die Pflege und Erziehung des Kindes kümmert. Dann steht ihm der Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.

Tabelle: Leistungen für Kinder beim Bürgergeld

  • Kinder – Regelsatz für Regelbedarf
  • Kinder – Anteil an den Kosten der Wohnung
  • Kinder – Mehrbedarfe in besonderen Situationen
  • Kinder – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kindergrundsicherung – in Planung

Die Bürgergeld – Leistungen für Kinder sollen in einigen Jahren der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kindergrundsicherung. In der Kindergrundsicherung sollen alle sozialen Leistungen des Staates für Kinder zusammengefasst werden. So soll die Kindergrundsicherung das Bürgergeld für Kinder, das Kindergeld und auch den Kinderzuschuss ersetzen. Wann diese neue Leistung für Kinder kommen wird, steht allerdings noch nicht fest.

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