10 wichtige Änderungen, die 2023 eingeführt wurden

10 wichtige Änderungen, die 2023 eingeführt wurden
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Im Jahr 2023 haben nicht nur die Auswirkungen der Energiepreiskrise Veränderungen für Verbraucher mit sich gebracht. Vielmehr sind auch diverse Gesetzesänderungen in Kraft getreten, welche von großer Bedeutung sind. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen die 10 bedeutendsten Änderungen, die Sie kennen sollten.

Das Wichtigste vorab:

Im Jahr 2023 wird die finanzielle Entlastung der privaten Haushalte aufgrund der anhaltenden Energiekrise im Fokus stehen. Dazu sind mehrere Gesetzesänderungen umgesetzt worden, die den Bürgern Unterstützung bieten sollen. Zudem stehen Nachhaltigkeitsthemen wie die Einführung eines Tierwohllabels, die Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegbehältern zur Reduzierung von Verpackungsmüll sowie die Umsetzung des Lieferkettengesetzes auf der Agenda.


Preisbremsen für Strom, Gas, Fernwärme Preisbremse

Im Winter belastet die Energiekrise die Verbraucher finanziell stark. Doch ab 2023 sorgen Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme für Entlastung. Obwohl sie formal erst im März 2023 in Kraft getreten ist, wird sie rückwirkend ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten. Während dieses Zeitraums gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde, ein Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 9 ½ Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme. Nur für den darüber liegenden Verbrauch müssen Sie den gültigen Vertragspreis zahlen, der oft deutlich höher ist.

Wohngeld Plus sorgt für mehr Geld

Im Rahmen der aktuellen Energiekrise ist eine zusätzliche Maßnahme ergriffen worden: Ab dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld bedeutend erhöht worden , nämlich um durchschnittlich etwa 190 Euro monatlich. Zudem ist es einem merklich größeren Personenkreis zugänglich gemacht worden. Das neue Wohngeld unterstützt rund 2 Millionen Menschen, im Gegensatz zu bisher lediglich etwa 600.000. Ob Sie persönlich Anspruch auf Wohngeld haben und in welchem Umfang, hängt von diversen Faktoren wie Einkommen, Miete und Wohnort ab und variiert folglich individuell. Wichtig zu wissen: Das Wohngeld wird nicht automatisch gewährt, sondern bedarf eines Antrags bei Ihrer örtlichen Kommune.


Deutschland-Ticket

Am 1. Mai 2023 wurde das bundesweite Deutschlandticket eingeführt und löst somit das vergangene 9-Euro-Ticket ab. Dieses neue Ticket ermöglicht Ihnen für einen monatlichen Preis von 49 Euro die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Land – unabhängig davon, ob Sie mit dem Bus oder der Bahn unterwegs sind. Insbesondere Berufspendler und Langstreckenreisende profitieren von diesem Angebot. Das Ticket ist als monatlich kündbares Abo verfügbar und somit flexibel und individuell anpassbar.

Angleichung zwischen Ost- und Westrente

Gemäß dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung ist geplant, die Renten ab dem 1. Juli 2023 im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent zu erhöhen. Diese Anpassung gilt sowohl für Alters- als auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie für gesetzliche Unfallrenten und Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Des Weiteren erfolgt ab dem genannten Datum eine weitere Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert im Westen. Der Ost-Rentenwert erhöht sich von derzeit 98,6 Prozent auf 99,3 Prozent des Westwerts.


Bürgergeld wurde eingeführt

Ab dem 1. Januar 2023 ist das bisherige Sozialleistungssystem der Grundsicherung (“Hartz IV”) durch das Bürgergeld abgelöst. Mit dieser Reform geht eine Erhöhung der Leistungen sowie eine Anhebung der Freibeträge einher. Zugleich wird der bisherige Name zugunsten einer neuen Bezeichnung abgelöst.

Wichtige Eckpunkte:

  • Das brandneue Bürgergeld für Alleinstehende soll künftig einen Regelsatz von stolzen 502 Euro pro Monat anbieten – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem bisherigen Betrag von 449 Euro. Doch nicht nur Singles profitieren von der Neuerung: auch Lebenspartner und Kinder werden großzügiger unterstützt und gelangen somit in den Genuss eines höheren finanziellen Zuspruchs.
  • Um das Interesse an einer Erwerbstätigkeit zu steigern, sind die Freibeträge für Einkommen im Bereich von 520 bis 1000 Euro auf 30 Prozent erhöht worden . Dies soll dazu beitragen, dass mehr Menschen eine Beschäftigung aufnehmen und somit ihre finanzielle Situation verbessern können.
  • Darüber hinaus gibt es ein Weiterbildungsbudget von 150 Euro für den Erwerb von Qualifikationen, die auf einen erfolgreichen Abschluss ausgerichtet sind.
  • Im ersten Jahr wird ein Freibetrag für Vermögen von 40.000 Euro für eine Einzelperson und 15.000 Euro für jede weitere Person im gleichen Haushalt eingeführt. Dieser Betrag dient dazu, das Vermögen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Dabei soll berücksichtigt werden, dass jeder Mensch seine individuelle finanzielle Situation hat und daher auch unterschiedliche Bedürfnisse hat. Mit diesem Freibetrag wird daher eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten angestrebt.

Einführung eines neuen Tierwohllabel für Schweinefleisch

Ab Sommer 2023 müssen erste Produkte zwingend die Haltungsbedingungen kennzeichnen. Ein neues Gesetz regelt dies für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Es ist zu beachten, dass importierte Produkte von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Kennzeichnungspflicht soll dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter über die Herkunft und Haltung von Schweinen informiert werden.

Die 5 Haltungskategorien:

  1. Stall,
  2. Stall + Platz,
  3. Frischluftstall,
  4. Auslauf/Freiland und
  5. Bio.

In naher Zukunft plant man, auch für Geflügel und Rindfleisch eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Darüber hinaus soll auch das in der Gastronomie verwendete Fleisch sowie verarbeitete Produkte gekennzeichnet werden. Allerdings gibt es auch eine Schattenseite: Da vorerst nur unverarbeitetes Fleisch im Handel gekennzeichnet wird, bleibt der weitaus größere Teil des deutschen Schweinefleischmarktes außen vor. Leider ist auch noch kein Termin für die Einführung des Tierwohllabels für die anderen Fleischarten bekannt.


Preissteigerung bei vielen Gebäudeversicherungen

Im ersten Halbjahr sind die Prämien für Wohngebäudeversicherungen wie erwartet bei einigen Anbietern spürbar erhöht worden. Der Grund dafür liegt einerseits in der Flutkatastrophe im Sommer 2021, die zu Schäden oder der Zerstörung von rund 91.000 versicherten Wohngebäuden geführt hat. Andererseits belastet auch die derzeitige Rekordinflation die Versicherer, da die Handwerks-, Material- und Baukosten bei Reparaturen steigen. Es ist ratsam, dass Betroffene ein Auge auf ihre Gebäudeversicherungsbeiträge haben und bei Bedarf nach einem Vergleich der Konditionen und Prämien den Anbieter wechseln.

Essen to go mit Mehrweg-Pflicht

Ab dem 1. Januar 2023 wird eine Veränderung im Umgang mit Einwegbehältnissen eingeführt, da diese eine große Menge an Verpackungsmüll verursachen. Der Fokus liegt darauf, Restaurants, Lieferdienste und Caterer dazu zu verpflichten, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Es gibt jedoch eine Ausnahme für kleine Betriebe, wie beispielsweise Bäckereien oder Imbisse, die nicht mehr als 5 Beschäftigte und eine Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern haben. Sie müssen jedoch bereit sein, von Kunden mitgebrachte Gefäße zu akzeptieren und auf Wunsch Speisen und Getränke für den “to go”-Verzehr abzufüllen.


Neues Lieferkettengesetz

Ab dem Jahr 2023 sind deutsche Unternehmen verantwortlich für die Einhaltung von ökologischen Standards und Menschenrechten innerhalb ihrer Lieferketten. Mit dem Inkrafttreten des “Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” am 1. Januar wird dieses Vorhaben zur Realität. Leider sind bei der Produktion von Alltagsgegenständen wie Kleidung, Elektronik oder Kaffee in fernen Ländern oft grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt stark belastet. Dazu zählen Lohndumping, Kinderarbeit, illegale Abholzungen und Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser mit giftigen Stoffen. Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet nun viele Unternehmen dazu, bei direkten Zulieferern sowie bei anlassbezogenen indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln. Des Weiteren müssen sie Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Zudem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz ist allerdings nicht vorgesehen.

Neue EU-Verbandsklage

Die Einführung der Musterfeststellungsklage in Deutschland im Jahr 2018 war ein bedeutender Schritt für den Verbraucherschutz. Allerdings müssen Betroffene trotz des Musterverfahrens ihre individuellen Ansprüche weiterhin vor Gericht geltend machen, sofern kein Vergleich erzielt wurde. Doch nun gibt es eine vielversprechende Neuerung: die EU-Verbandsklage. Mit dieser Sammelklage können Verbraucherverbände direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen – ohne dass diese erneut vor Gericht ziehen müssen. Ein großer Fortschritt für den Verbraucherschutz in Europa!