Jetzt hilft sogar Gottes Sohn den Bürgergeld-Empfängern

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Das Ziel des Bürgergeldes ist es, Arbeitssuchenden eine finanzielle Unterstützung zu geben und ihnen bei der Suche nach einer Arbeitsstelle zu helfen. Dazu gehören auch qualifizierte Weiterbildungen und Maßnahmen, die auf eine berufliche Zukunft vorbereiten sollen. Allerdings sorgen manche Empfehlungen des Jobcenters für Verwirrung bei den Empfängern. Ein besonders skurriler Fall ereignete sich kürzlich im Jobcenter in Mettmann (NRW). Ein Bürgergeld-Empfänger erhielt die Empfehlung für eine Qualifizierungsmaßnahme, bei der er angeblich die Möglichkeit haben sollte, Jesus Christus zu begegnen.

Wer war Jesus Christus?

Die Figur des Jesus Christus ist eine zentrale Figur im christlichen Glauben und wird von Christen als Sohn Gottes verehrt. Laut der Bibel wurde Jesus in der Stadt Bethlehem geboren und wuchs in Nazareth auf. Er machte Wunder, heilte Kranke und predigte von der Liebe Gottes und der Hoffnung auf das ewige Leben. Sein Leben und sein Tod am Kreuz haben eine große Bedeutung für die Christenheit, da sie glauben, dass er durch seine Erlösungstat am Kreuz die Sünden der Welt auf sich nahm und damit das ewige Leben für alle, die an ihn glauben, ermöglicht hat. Die Geschichte und Lehren von Jesus haben bis heute einen großen Einfluss auf die Welt und ihr kulturelles Erbe.

Göttliche Qualifizierungsmaßnahme

Um Bürgergeld-Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, werden ihnen verschiedene Möglichkeiten geboten. Jedoch gibt es immer wieder Berichte über sinnlose oder sogar befremdliche Qualifizierungsmaßnahmen. So erzählt Helena Steinhaus vom Verein “Sanktionsfrei” auf Twitter von einem Fall, bei dem ein Bürgergeld-Empfänger vom Jobcenter in Mettmann aufgefordert wurde, zu einem Verein zu gehen, bei dem man angeblich “Jesus Christus begegnen” könne. Das Jobcenter hatte dem Bürgergeld-Empfänger das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) empfohlen. Der Verein bietet laut seiner Website jungen Menschen Unterstützung und Förderung in ihrer aktuellen Lebenssituation an. Dabei soll es sich um einen Ort der Begegnung mit Jesus Christus handeln.

Das Dilemma: In Anbetracht der Tatsache, dass es nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters fällt, Bürgergeldempfänger an religiöse Organisationen weiterzuleiten, ist das Vorgehen des Amtes höchst fragwürdig. Zudem wurden die Daten ohne expliziten Widerspruch des Empfängers an den betreffenden Verein übermittelt. Hinzu kommt, dass das Schreiben äußerst verspätet zugestellt wurde, wodurch dem Betroffenen lediglich ein sehr eng bemessener Zeitraum von zwei Tagen zur Verfügung stand, um Einspruch zu erheben.

Stellungnahme des Jobcenters

Wenn Sie sich danach erkundigen, was das Jobcenter in Bezug auf diesen Fall zu sagen hat, wird Ihnen eine Sprecherin des Amtes mitteilen, dass es sich hierbei um eine “zertifizierte Maßnahme” handelt. Des Weiteren wird betont, dass die Maßnahme des Jobcenters Mettmann den Vorgaben des Sozialgesetzbuches III entspricht.

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