Während die Mindestlohnkommission den Stundenlohn für rund sechs Millionen Beschäftigte zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro angehoben hat, zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts, wie tief die Einkommensschere in Deutschland tatsächlich reicht. Wer zu den unteren zehn Prozent zählt, kam 2025 auf höchstens 33.828 Euro brutto im Jahr – Spitzenverdiener verdienten das Sechsfache und mehr.
Median statt Durchschnitt: Die realistischere Zahl
Oft ist von einem Durchschnittsgehalt von rund 64.441 Euro brutto im Jahr die Rede. Diese Zahl täuscht jedoch, denn einzelne sehr hohe Einkommen ziehen den statistischen Mittelwert nach oben. Aussagekräftiger ist der Median: Er lag 2025 bei 54.066 Euro brutto jährlich. Das bedeutet, die eine Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdiente mehr, die andere weniger. Gegenüber dem Vorjahr stieg dieser Wert um 1.907 Euro.
Wer die eigene Position einordnen möchte, kann sich an folgenden Werten orientieren, die Destatis auf Basis der Verdiensterhebung 2025 veröffentlicht hat:
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)| Perzentil | Bruttojahresverdienst | Einordnung |
|---|---|---|
| Unterste 10 % | bis 33.828 € | Geringverdiener |
| 30 %-Marke | ab 44.215 € | unteres Drittel |
| Median (50 %) | 54.066 € | Mitte |
| 80 %-Marke | ab rund 80.000 € | oberes Fünftel |
| Oberste 10 % | ab 100.719 € | Topverdiener |
| Oberstes 1 % | ab 219.110 € | Spitzengruppe |
Ost-West-Gefälle bleibt bestehen
Auch mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung besteht ein strukturelles Lohngefälle fort. In den östlichen Bundesländern ohne Berlin lag der Medianverdienst 2025 bei 46.013 Euro, im Westen bei 55.435 Euro – eine Differenz von 9.422 Euro. Nach Bundesländern liegen laut aktuellem Stepstone-Gehaltsreport Hamburg, Baden-Württemberg und Hessen vorn, während Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Schlusslichter bilden.
Auch die Branche entscheidet mit über die Höhe des Gehalts. Den höchsten Medianverdienst erzielte 2025 die Energieversorgung mit 77.522 Euro, gefolgt von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 76.594 Euro. Am unteren Ende lagen das Gastgewerbe mit 35.545 Euro und die Land- und Forstwirtschaft mit 35.689 Euro – Branchen, in denen viele Beschäftigte nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Was die Mindestlohnerhöhung an der unteren Grenze verändert
Am unteren Ende der Einkommensskala greift seit Jahresbeginn ein höherer gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Stufe auf 14,60 Euro – insgesamt ein Plus von 13,88 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Beschlossen hatte dies die unabhängige Mindestlohnkommission bereits im Juni 2025; die Bundesregierung hat den Beschluss per Rechtsverordnung umgesetzt. Bei 40 Wochenstunden entspricht der Satz ab 2027 einem Bruttomonatslohn von rund 2.530 Euro – vorausgesetzt, es wird tatsächlich in Vollzeit gearbeitet.
Wer beispielsweise in einem Minijob auf Basis des Mindestlohns beschäftigt ist, profitiert ebenfalls: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs orientiert sich automatisch am Mindestlohn und einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden. Eine Musterrechnung zeigt die Wirkung: Bei einer Teilzeitstelle mit angenommenen 18 Wochenstunden zum Mindestlohn ergibt sich ab 2027 ein Bruttomonatslohn von etwa 1.138 Euro – rund 50 Euro mehr als noch zu Beginn des Jahres 2026.
Warum der Abstand zur Grundsicherung diskutiert wird
Der Lohnzuwachs am unteren Rand des Arbeitsmarkts spielt auch für die Debatte um das sogenannte Lohnabstandsgebot eine Rolle – also die Frage, wie groß der finanzielle Unterschied zwischen Erwerbstätigkeit und Grundsicherung ausfallen muss. Die Regelsätze in Bürgergeld und Sozialhilfe blieben 2026 unverändert bei 563 Euro monatlich für Alleinstehende, da die gesetzliche Anpassungsformel aus Preis- und Lohnentwicklung keinen Erhöhungsbetrag ergab. Während die Mindestlöhne also in zwei Schritten deutlich steigen, stagniert die Grundsicherung – ein Umstand, der den Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungsbezug rechnerisch vergrößert. Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zudem schrittweise durch die Neue Grundsicherung abgelöst, an der Höhe der Regelsätze ändert die Reform vorerst jedoch nichts.
Häufige Fragen zum Gehaltsvergleich in Deutschland
Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Mediangehalt?
Das Durchschnittsgehalt (arithmetisches Mittel) wird durch besonders hohe Einzeleinkommen nach oben verzerrt und lag 2025 bei 64.441 Euro brutto. Der Median teilt alle Beschäftigten exakt in zwei gleich große Hälften und gilt daher als realistischerer Vergleichswert. Er betrug 2025 rund 54.066 Euro.
Wie stark wirkt sich die Mindestlohnerhöhung auf Geringverdiener aus?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Stufen von zuvor 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Laut Schätzung des Statistischen Bundesamts sind von der ersten Stufe bundesweit bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betroffen, da nicht nur Mindestlohnempfänger, sondern alle mit einem Verdienst unterhalb der neuen Grenze profitieren.
Welche Branchen zahlen aktuell am wenigsten?
Am geringsten fiel der mittlere Bruttojahresverdienst 2025 im Gastgewerbe mit 35.545 Euro sowie in der Land- und Forstwirtschaft mit 35.689 Euro aus. Beide Branchen liegen damit nur wenig oberhalb dessen, was ein Vollzeitjob zum gesetzlichen Mindestlohn einbringt.
Ändert sich am Bürgergeld-Regelsatz durch die Reform zur Neuen Grundsicherung etwas?
Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in die Neue Grundsicherung überführt. An der Höhe der Regelsätze ändert sich dadurch zunächst nichts – Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 Euro.