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Krankschreibung erst ab Tag 4? Was der Ärzte-Vorstoß für Arbeitnehmer wirklich bedeutet

Krank und trotzdem ins Wartezimmer? Damit soll nach dem Paukenschlag der Kassenärzte endlich Schluss sein. Doch hinter dem Versprechen von mehr Freiheit lauert ein Risiko, das vielen Beschäftigten richtig wehtun könnte.

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen will ärztliche Atteste in den ersten drei Krankheitstagen komplett kippen – und löst damit eine hitzige Debatte aus. Was bedeutet das für Beschäftigte, Arbeitgeber und Eltern kranker Kinder? Wie passt der Vorstoß zu den geltenden Regeln im Entgeltfortzahlungsgesetz und zur Diskussion um mögliche Karenztage ohne Lohn? Alle wichtigen Fakten, Chancen und Risiken – und was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten – finden sich hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Worum es in der Debatte geht

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, fordert, die Pflicht zur Krankschreibung in den ersten drei Krankheitstagen vollständig abzuschaffen – egal ob telefonisch, vor Ort oder per Video. Niemand solle in den ersten drei Tagen zum Arzt müssen, nur um ein Attest für den Arbeitgeber zu holen, so Gassen.

Damit stellt er eine Praxis infrage, die in vielen Betrieben längst Standard ist: Arbeitgeber verlangen häufig schon ab dem ersten oder zweiten Tag ein ärztliches Attest, obwohl das Gesetz im Regelfall erst ab Tag vier eine Bescheinigung vorsieht. Gassen sieht darin keinen medizinischen Nutzen, sondern vor allem Bürokratie und volle Wartezimmer.

Was heute rechtlich gilt

Rechtsgrundlage für Krankmeldungen im Job ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Danach gilt:

  • Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich beim Arbeitgeber melden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG).
  • Ein ärztliches Attest ist nach dem Gesetz erst erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert; die Bescheinigung muss dann spätestens am vierten Tag vorliegen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG).
  • Gleichzeitig erlaubt § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG Arbeitgebern, ein Attest schon früher zu verlangen – sogar ab dem ersten Krankheitstag.

Die Rechtsprechung stärkt diese Arbeitgeberposition: Das Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgerichte haben bestätigt, dass eine Anordnung „Attest ab dem ersten Tag“ grundsätzlich zulässig ist, solange sie nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgt. Für viele Beschäftigte bedeutet das faktisch eine deutlich strengere Attestpflicht als im Gesetzesstandard vorgesehen.

Die Argumente der Ärzte

Gassen argumentiert, die derzeitige Praxis sei „Unsinn“, weil sie Ärzte und Praxisteams mit reinen Attest-Terminen blockiere. Patienten mit echten gesundheitlichen Problemen warteten länger, während andere nur für eine Unterschrift im Wartezimmer säßen. Besonders paradox sei die Situation bei Kinderkrankentagen: Das Kind werde zu Hause gepflegt, müsse ärztlich gar nicht behandelt werden, aber die Eltern bräuchten ein Attest für den Arbeitgeber.

Zudem verweist der Kassenärzte-Chef darauf, dass die Abschaffung der Attestpflicht für die ersten drei Tage kein Freifahrtschein für „Blaumacher“ wäre. Wer sich ein Attest erschleichen wolle, schaffe das bereits heute – ob telefonisch, digital oder in der Praxis. Statt Kontrolle fordern die Ärzte mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Beschäftigten.

Hoher Krankenstand, volle Wartezimmer

Der Vorstoß trifft auf eine ohnehin aufgeheizte Debatte über den Krankenstand in Deutschland. Krankenkassen meldeten in den vergangenen Jahren hohe oder teils neue Rekordwerte bei den Fehltagen – vor allem wegen Atemwegsinfekten, aber auch wegen psychischer Belastungen. Arbeitgeberverbände warnen vor steigenden Kosten und Produktivitätsverlusten, insbesondere für kleine Betriebe.

In den Praxen sieht die Lage anders aus: Haus- und Kinderärzte klagen über überfüllte Wartezimmer, lange Terminwartezeiten und zusätzliche Belastung durch Attestpflichten, die aus ihrer Sicht medizinisch oft nicht nötig sind. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, die unter anderem eingeführt wurde, um Praxen zu entlasten, steht ebenfalls regelmäßig in der Kritik – etwa von Regierungsvertretern, die einen Zusammenhang mit dem hohen Krankenstand vermuten.

Was Beschäftigte gewinnen könnten

Eine Abschaffung der Krankschreibungspflicht in den ersten drei Tagen brächte für Arbeitnehmer mehrere Vorteile:

  • Kein Zwang mehr, sich bei leichter Erkrankung „krank zum Arzt“ zu schleppen, nur wegen des Attests.
  • Entlastung von Eltern, die bei kurzer Kinderkrankheit nicht extra zur Kinderarztpraxis müssen.
  • Stärkere Orientierung am gesetzlichen Grundmodell des EFZG, das grundsätzlich auf eine Meldung beim Arbeitgeber und erst später auf ein Attest setzt.

Für viele Beschäftigte würde sich der Alltag im Krankheitsfall spürbar erleichtern: Eine einfache Nachricht an den Arbeitgeber, zu Hause auskurieren, und nur bei längerer Erkrankung Arztkontakt – so stellen sich die Ärzte den Ablauf vor.

Risiken: Karenztage und Lohnausfall?

Gassen selbst spricht offen darüber, dass Arbeitgeber auf den Verzicht von Attesten mit neuen Regeln reagieren könnten. Im Gespräch ist vor allem das Modell der Karenztage, das in anderen europäischen Ländern üblich ist: Der Arbeitnehmer bleibt zu Hause, erhält aber für einen oder mehrere erste Krankheitstage keinen Lohn.

Arbeitgebernahe Ökonomen und Institute wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hatten solche Karenztage bereits in die Diskussion eingebracht, um Krankmeldungen „unattraktiver“ zu machen. Mehrere Politiker, darunter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, lehnten die Idee allerdings mit Verweis auf gesundheitliche und soziale Risiken ab: Wer sich Lohnausfälle nicht leisten kann, schleppt sich eher krank zur Arbeit.

Damit steht hinter der Attest-Debatte eine größere Grundsatzfrage: Wird Vertrauen in Arbeitnehmer gestärkt – oder eröffnet der Verzicht auf Krankscheine in den ersten Tagen am Ende zeitlich vorverlegte Belastungen für die Beschäftigten, etwa durch unbezahlte Tage?

Politische Vorschläge gehen auseinander

Die Idee, Attestpflichten zu lockern, ist nicht neu. Schon 2025 hatte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) vorgeschlagen, dass eine Bescheinigung erst nach zwei Wochen zwingend sein sollte, außer der Arbeitgeber fordere sie ausdrücklich früher. Er begründete dies mit Bürokratieabbau und der Entlastung von Arztpraxen – ähnlich wie Gassen.

Demgegenüber pochen Arbeitgebervertreter und konservative Stimmen auf klare Nachweise, um Missbrauch zu verhindern und Planungssicherheit im Betrieb zu haben. Die Bundesregierung hatte zuletzt vor allem die telefonische Krankschreibung und ihren Einfluss auf den Krankenstand prüfen lassen, statt die Attestpflicht selbst grundsätzlich infrage zu stellen. Die neue Forderung des KBV-Chefs dürfte den Druck auf die Politik erhöhen, sich klar zu positionieren.

Was Arbeitnehmer jetzt beachten sollten

Solange das Gesetz nicht geändert ist, gilt unverändert das EFZG und die darauf basierende Rechtsprechung. Beschäftigte sollten daher:

  • Die individuellen Regeln im Arbeits- oder Tarifvertrag kennen, insbesondere Klauseln zur Attestpflicht ab dem ersten Tag.
  • Interne Anweisungen des Arbeitgebers beachten – etwa Betriebsvereinbarungen oder Rundschreiben zur Krankmeldung.
  • Krankmeldungen weiterhin unverzüglich durchgeben und Fristen für Atteste einhalten, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden.

Die Diskussion um die Abschaffung der Krankschreibung für die ersten drei Tage bleibt vorerst ein politischer und gesellschaftlicher Streit. Ob es am Ende zu Gesetzesänderungen, betrieblichen Vertrauenslösungen – oder neuen Modellen wie Karenztagen kommt, wird wesentlich davon abhängen, wie stark sich Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften positionieren.

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