Bürgergeld: Anrechnung von Elterngeld – was Eltern wissen müssen

Elterngeld soll den weggefallenen Lohn ersetzten. Aber es gibt auch das Basiselterngeld. Wir erklären in unserem Artikel, wann und in welcher Höhe eine Anrechnung von Elterngeld auf das Bürgergeld erfolgt.

Wie erfolgt die Anrechnung von Elterngeld auf das Bürgergeld?

Hilfebedürftige Personen, die Bürgergeldbeziehen, müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch Elterngeld beantragen. Grund: Elterngeld ist eine vorrangige Leistung, die auf das Bürgergeld angerechnet wird, jedenfalls grundsätzlich. Es gibt aber ausnahmen, wie etwas das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich. 

Wir erklären in folgendem Beitrag, wie das mit der Anrechnung des Elterngeldes auf das Bürgergeld funktioniert, und was Eltern im Bürgergeld-Bezug beachten müssen.

Wichtig: 2024 gibt es Änderungen beim Elterngeld

Elterngeld zählt als Einkommen beim Bürgergeld

Elterngeld wird fast immer auf das Bürgergeld angerechnet. Aber es gibt Ausnahmen.

Viele Eltern wählen eine Elternzeit und beziehen Elterngeld nach der Geburt ihres Kindes. Doch was ist, wenn gleichzeitig Bürgergeld bezogen werden muss? Erfolgt eine Anrechnung des Elterngeldes auf das Bürgergeld?

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nur, wenn und insoweit eigenes Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalt nicht ausreicht. Elterngeld ist Einkommen und wird deshalb beim Bürgergeld berücksichtigt, also angerechnet. Es gibt auch keine Freibetrag, da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt. Elterngeld ist sogenanntes sonstiges Einkommen.

Aus diesem Grunde kann lediglich die Versicherungspauschale von 30 Euro monatlich gem. § 6 Bürgergeld Verordnung vom Elterngeld abgezogen werden.

30 Euro pauschaler Freibetrag monatlich

Bürgergeld Bezieher erhalten in der Regel nur das Basis-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich. Von diesen 300 Euro kann die Versicherungspauschale nach § 6 Bürgergeld Verordnung abgezogen werden. Somit werden nur 270 anstelle der kompletten 300 Euro auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet. Im Jahr hat man dadurch 360 Euro mehr in der Haushaltskasse.

Ausnahme von der Anrechnung des Elterngeldes auf das Bürgergeld: vorheriger Erwerbstätigkeit

Beziehen Bürgergeld Berechtigte nicht nur das Basis Elterngeld sondern das Elterngeld aufgrund einer vorherigen Erwerbstätigkeit, so werden monatlich 300 Euro des Elterngeldes nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Grund:  das Elterngeld ersetzt ein vorheriges Erwerbseinkommen. Es reicht auch eine vorherige Beschäftigung in einem Minijob aus. Insbesondere Menschen, die Bürgergeld aufstockend auf eine Erwerbstätigkeit beziehen, sind also besser gestellt.

Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 5 Bundes-Elterngeld-Gesetz.

Berechnungsbeispiel für die Anrechnung des Elterngeldes

Wir nehmen folgendes Beispiel für die nur teilweise Anrechnung des Elterngeldes:

In den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, die für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblich sind, wurde ein Minijob mit einem monatlichen Gehalt von 220 Euro ausgeübt. Das Elterngeld beträgt dann 300 Euro; dies ist der Mindestbetrag. 220 Euro davon werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das Bürgergeld wird somit lediglich um 80 Euro Elterngeld verringert; in dieser Höhe erfolgt eine Anrechnung.

Doppelt so lange Elterngeld beziehen bei ElterngeldPlus

Auch beim sogenannten ElterngeldPlus erfolgt eine Anrechnung des Elterngeldes. Zur Erinnerung: Beim ElterngeldPlus verdoppelt sich der Bezugszeitraum des Elterngeldes, allerdings halbiert sich der Anspruch auf Elterngeld.

Auch hier erfolgt eine komplette Anrechnung des Elterngeldes auf das Bürgergeld. Abgezogen werden kann allerdings auch hier die Versicherungspauschale von 30 Euro – monatlich.

Besteht der Bürgergeld Bezug über den kompletten Zeitraum des ElterngeldPlus Bezugs, so ist die Variante hinsichtlich der Anrechnung des Elterngeldes günstiger, da die Versicherungspauschale über einen längeren Zeitraum abgezogen werden kann.

Elterngeld muss beantragt werden, wenn Bürgergeld bezogen wird

Wer Bürgergeld bezieht, ist verpflichtet, einen Antrag auf Elterngeld zu stellen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Zwar bringt dies aufgrund der Anrechnung des Elterngeldes keinen großen finanziellen Vorteil für die Bedürftigen, doch ist das Bürgergeld nachrangig gegenüber anderen Einkommensmöglichkeiten.

Ob ein Antrag auf Basiselterngeld oder auf das Partnerelterngeld oder auf das ElterngeldPlus gestellt wird, bleibt den Bürgergeld Beziehern überlassen. Es besteht keine Pflicht, die Wahl in eine bestimmte Richtung zu treffen.