Bürgergeld: Erstausstattung für das Baby vom Jobcenter

Erstausstattung für das Baby vom Jobcenter

Die Geburt eines Kindes ist immer ein Grund zur Freude. Doch es gibt viele Dinge, die vor der Geburt geregelt werden und angeschafft werden müssen. Werdende Mütter und Väter, die Bürgergeld beziehen, stehen vor der Frage, welche Leistungen für das Kind sie erhalten. Was bezahlt das Jobcenter vor, bei oder nach der Geburt eines Kindes?

Jobcenter bezahlt Erstausstattung für das Kind

Bezieher von Bürgergeld, die die Geburt eines Kindes erwarten, können beim zuständigen Jobcenter eine Erstausstattung für das Baby beantragen.

Die werdenden Eltern müssen also die Dinge, die bei der Geburt eines Kindes vorhanden sein müssen, nicht aus dem eigenen Regelsatz zahlen. Das ist in § 24 Abs. 3 Ziffer 2SGB II, dem Bürgergeld-Gesetz geregelt.

Mütter und Väter, die auf die auf Bürgergeld angewiesen sind, haben somit einen Anspruch auf eine Erstausstattung für ihr Kind. Aber auch Eltern, die kein Bürgergeld beziehen, können beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung bei Geburt stellen, wenn sie den Bedarf, der durch die Geburt des Kindes entsteht, nicht aus eigenen Kräften und Mitteln voll decken können.

In diesem Fall kann allerdings das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.

Das Jobcenter bewilligt die Erstausstattung für das Kind in aller Regel als Pauschale. Das bedeutet, es überweist einen Geldbetrag, von dem die Eltern den eigenverantwortlich die notwendigen Gegenstände der Erstausstattung kaufen.


Was gehört zur Erstausstattung für ein Baby?

Die Erstausstattung für ein Baby umfasst die Dinge, die das Baby und die Eltern brauchen, um sich wohlzufühlen und ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Das Gesetz listet keine Dinge auf; die Eltern entscheiden eigenverantwortlich, was sie benötigen. Üblicherweise müssen sie die Dinge, die angeschafft werden sollen, im Antrag auf Erstausstattung für das Baby bzw. bei Geburt auch nicht aufgelistet werden. Es reicht, wenn pauschal eine Erstausstattung beim Jobcenter beantragt wird. Falls das Jobcenter dennoch eine Auflistung wünscht, dann wird es dies mitteilen. Die Auflistung der anzuschaffenden Gegenstände für das Kind kann dann nachgereicht werden.

Üblicherweise zählen insbesondere folgende Gegenstände zur Erstausstattung für das Baby:

– Babykleidung

– Babymöbel, wie z.B. Babybett, Wickeltisch oder Wickelkommode

– Kinderwagen

– Babybadewanne

Ab wann kann der Antrag auf Baby-Erstausstattung beim Jobcenter gestellt werden?

Werdende Eltern möchten angesichts der Aufregung rund um die Geburt möglichst frühzeitig alles erledigt haben und auch die Anträge beim Jobcenter möglichst frühzeitig gestellt und das Geld für die Erstausstattung möglichst frühzeitig auf ihrem Konto haben.

Doch das Gesetz spricht von Erstausstattung bei Geburt. Ist also die Geburt Voraussetzung dafür, dass das Jobcenter zahlt?

Nein, denn Babykleidung, Babybett usw müssen bereits bei der Geburt bereitstehen. Deshalb kann der Antrag und sollte der Antrag auf Erstausstattung für ein Baby schon weit vor dem Geburtstermin gestellt werden. Die Antragstellung ist ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich. Nur so kann der Bescheid rechtzeitig ergehen und das Geld rechtzeitig auf dem Konto eingehen. Dem Jobcenter muss eine gewisse Bearbeitungszeit zugestanden werden.


Vor dem Kauf von Erstausstattung für das Baby den Bescheid des Jobcenters abwarten

Keinesfalls sollte man bereits vor dem Antrag beim Jobcenter Ausstattungsgegenstände für das Baby kaufen und dann dem Jobcenter zur Kostenübernahme einreichen. Denn rückwirkend werden vom Jobcenter keine Leistungen für die Erstausstattung eines Babys erbracht, da der Bedarf für eine Leistung nicht mehr gegeben ist.

Zusammenfassung zur Bürgergeld Erstausstattung für ein Baby

Das wichtigste kurz notiert:

Eine Anspruch auf Erstausstattung für das Baby haben zukünftige Eltern.

Voraussetzung für die Zahlung der Baby-Erstausstattung ist ein Antrag beim Jobcenters vor dem Kauf der Baby-Ausstattungsgegenstände. Der Antrag kann ab der 12. Schwangerschaftswoche gestellt werden.

Die Leistung wird als pauschaler Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.