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Bürgergeld für Paare bzw. Partner

Bürgergeld ist eine Geldleistung des Staates zur Sicherung des Lebensunterhalts. Es umfasst neben dem Regelsatz auch die angemessenen Kosten für die Unterkunft. Wie viel Bürgergeld gibt es für Paare? Macht es einen Unterschied, ob man verheiratet ist oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bildet?

Bürgergeld Regelsatz für Paare

Der Regelsatz für Paare ist das monatliche Geld, dass ein Paar vom Jobcenter zur Deckung des Lebensbedarfs erhält. Paare erhalten den Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 2. Die Regelbedarfsstufen sind gesetzlich festgelegt. Jeder Partner erhält 451 Euro, das Paar also 902 Euro monatlich. Zum Vergleich: eine alleinstehende Person bekommt 502 Euro monatlich. Dass Partner einer ehelichen oder nichtehelichen Gemeinschaft weniger als eine alleinstehende Person erhalten, resultiert aus dem Einsparpotential, dass zusammenlebende Paare haben.

Paare beimn Bürgergeld: verheiratet oder nicht verheiratet ist egal

Hinsichtlich des Höhe des Bürgergeldes spielt es keine Rolle, ob ein Paar, ob die Partner einer Lebensgemeinschaft, verheiratet sind oder nicht. Im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes werden Ehepaare, nicht verheiratete Paare und Lebenspartner gleich behandelt. Es kommt nur darauf an, dass sie eine Einstandsgemeinschaft bilden, jeder also für den anderen da ist. Und da sind wir auch beim Stichwort Bedarfsgemeinschaft.

Paare bilden eine Bedarfsgemeinschaft

Verheiratete oder nicht verheiratete Paare bilden eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Bürgergeld-Gesetzes. Die Bedarfsgemeinschaft steht im Gegensatz zur bloßen Haushaltsgemeinschaft, zur bloßen Wohngemeinschaft. Wenn jeder der Partner für das Wohl des anderen einstehen will, liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Es geht also nicht um das bloße Teilen von Wohnraum, wie etwa bei einer Studenten-Wohngemeinschaft.

Ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, ein zwei Personen zusammenwohnen, kann das Jobcenter anhand von gesetzlichen Vermutungen feststellen. Eine davon ist beispielsweise das Vorhandensein eines gemeinsamen Kindes.

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Bedarfsgemeinschaft

Folgen, wenn man Bürgergeld als Paar bezieht

Lebt man als Paar zusammen und hat nur einer der Partner Einkommen, so wird – da eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt – diese als Einheit betrachtet und das Einkommen des einen Partners auch dem anderen zugerechnet. Es handelt sich dann um Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Diesem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft steht der gemeinschaftliche Bedarf gegenüber. Ist er trotz des Einkommens höher, als die Summe, auf die nach dem Bürgergeld-Gesetz ein Anspruch besteht, zahlt das Jobcenter den Differenzbetrag.

Zusammenfassung zum Thema Bürgergeld für Paare

Das wichtigste kurz notiert:

  • Paare bilden im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes eine Bedarfsgemeinschaft.
  • Jeder Partner erhält den Bürgergeld-Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 2; das sich aktuell 451 Euro monatlich, also 902 Euro für das Paar (2023).
  • Für das Bürgergeld spielt es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Ehepartner und Partner eine nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft werden gleich behandelt.
  • Partner einer Bedarfsgemeinschaft müssen füreinander einstehen; Einkommen des einen Partners wird auch dem anderen Partner angerechnet.

Redakteur

  • Ingo
    Autor:

    Ingo Kosick engagiert sich seit über 30 Jahren im Bereich des Sozialrechts und kann sich unbestreitbar als Experte in diesem Bereich bezeichnen. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern des Vereins Für soziales Leben e.V. . In der Redaktion ist er der RvD und für Koordinationsaufgaben zuständig.

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