Bürgergeld: kein Auto – Fahrrad bis zu 10 km Arbeitsweg Pflicht

Bürgergeld: kein Auto - Fahrrad bis zu 10 km Arbeitsweg Pflicht
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Das Bürgergeld Gesetz dient nicht nur der Existenzsicherung, sondern soll auch den Weg für eine rasche und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ebnen. Das Jobcenter vermittelt also Bürgergeld Bezieher in Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung. Doch wie den Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz erreichen? Mit Bus und Bahn, Auto oder Fahrrad?

Anschaffung eines Autos kann beim Jobcenter beantragt werden

Beim Jobcenter kann die Anschaffung eines Autos beantragt werden. Das Jobcenter übernimmt die Anschaffungskosten, wenn das Auto, also der PKW notwendig ist, um den Weg zur Arbeitsstelle zurückzulegen. Die Frage der Notwendigkeit muss doppelt gestellt werden: einmal hinsichtlich der Art des Autos, zum anderen hinsichtlich Alternativen einer PKW-Nutzung.

Hinsichtlich der Art des Autos lässt sich sagen, dass Notwendigkeit nur hinsichtlich eines angemessenen Fahrzeug gegeben ist. Stichwort kleiner Gebrauchtwagen.

Hinsichtlich der Alternativen zur PKW Nutzung ist die Antwort kompliziert. Kann man den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bus und Bahn, in angemessener Zeit erreichen, so scheidet die Förderung eines Autos durch das Jobcenter aus. Gleiches gilt, wenn man die Arbeitsstelle mittels Fahrrad in angemessener Zeit erreichen kann.

Jobcenter Antrag auf Kostenübernahme Kauf eines Autos

Zu dieser Frage musste sich vor einiger Zeit das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen äußern.

Ein junger Mann im Alter von knapp 30 Jahren hatte die Kostenübernahme für die Anschaffung eines Autos beim zuständigen Jobcenter beantragt, um so seine 35 Kilometer entfernt liegende Ausbildungsstätte zu erreichen. Konkret beantragte er die Kostenübernahme für den Kauf eines Gebrauchtwagens zum Preis von 4.500 Euro. Da er im Schichtdienst und an einigen Tagen auch bis 22.00 Uhr arbeiten müsse, sei die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar und möglich.

Welcher Arbeitsweg kann zumutbar mit dem Fahrrad zurückgelegt werden?

Das Jobcenter hatte den Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt. Es argumentierte, der Bürgergeld-Bezieher könne sein Fahrrad nutzen, um zur Ausbildungsstätte zu gelangen. Er könne mit dem Rad zum Bahnhof fahren, der 5 km entfernt liege und dann den Zug nehmen. Es ei ein Radweg vorhanden und auch bestünden auf der Wegstrecke zum Bahnhof keine nennenswerten Steigungen oder Gefahren.

Das Landessozialgericht bestätigte die Ansicht des Jobcenters. Zwar könnten Bürgergeld-Bezieher (seinerzeit noch ALG-II-Bezieher) nicht immer nur auf den öffentlichen Personennahverkehr verwiesen werden. Jedoch sei es einem erwachsenen, gesunden Menschen zumutbar, ein- bis zweimal täglich eine Wegstrecke bis zu 10 Kilometern mit dem Fahrrad zurückzulegen,, selbst an Wintertagen.

Das Landessozialgericht urteilte zu Fahrrad vor Auto sinngemäß:

Voraussetzung für die Übernahme der Anschaffungskosten eines PKW / Autos ist, dass

– der Arbeitsplatz nur eingeschränkt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. und

– die zurückzulegende Distanz mehr als 10 Kilometer beträgt.

Für Distanzen bis 10 km täglich ist dem Bürgergeld Bezieher die Nutzung des Fahrrads zuzumuten, um zur Arbeitsstätte zu gelangen.