Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss seine Hilfsbedürftigkeit nachweisen, sein Einkommen und sein Vermögen. Das ist der Grund, warum Antragsteller dem Jobcenter die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen müssen. Das Jobcenter darf jedoch auch ältere Kontoauszüge verlangen. Wichtig: Sensible Daten, die für die Ermittlung des Einkommens und Vermögens nicht relevant sind, dürfen geschwärzt werden.
Wir erklären genau, was in den Kontoauszügen geschwärzt werden darf und was nicht.
Bürgergeld Antrag: Kontoauszüge schwärzen
Antragsteller haben im Bereich Bürgergeld das Recht, Kontoauszüge zu schwärzen, wenn ansonsten besondere personenbezogene Daten offenbart werden würden. Die Frage: Darf man Kontoauszüge schwärzen, wenn man sie dem Jobcenter vorlegen muss? lässt sich also mit Ja beantworten.
Allerdings nur mit einem eingeschränktem Ja. Dies wird einem Urteil des Bundesozialgerichts (Az: B 14 AS 45/07 R) näher erläutert. Nach dem Urteil ist das Schwärzen der Kontoauszüge nur erlaubt, wenn es sich um Buchungen mit Texten handelt, die „rassischer und ethnischer Herkunft“ sind oder “politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben“ ansprechen.
Beispiel: Man kann Buchungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn es sich um eine Spenden an politische Organisationen oder um Zuwendungen für kirchliche bzw. religiöse Zwecke handelt.
Jobcenter muss über die Möglichkeit des Schwärzens informieren
Wichtig: Fordert das Jobcenter zur Vorlage von Kontoauszügen auf, muss es schriftlich darüber informiert, dass die Möglichkeit besteht einzelne Passagen in den Kontoauszügen zu schwärzen. Die grundsätzliche Möglichkeit des Schwärzens muss dem Betroffenen immer offen stehen.
Das, was das Bundessozialgericht seinerzeit formuliert hat, steht heutzutage in Art. 9 DSGVO.
Bei der Vorlage der Kontoauszüge sind Schwärzungen von besonderen Kategorien personenbezogener Daten grundsätzlich zulässig. Hierzu gehören beispielsweise Angaben über ethnische Herkunft, politische Meinungen, Glauben, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheit oder Sexualleben.
Details zum Kontoauszug: Was darf geschwärzt werden?
Schwärzen auf dem Kontoauszug darf man also folgendes:
- Ausgaben; Grund: sie sind das Gegenteil von Einnahmen und somit für das Jobcenter irrelevant
- Empfängername; Grund: Es handelt sich um Daten Dritter, die für die Voraussetzungen des Bürgergeld-Bezugs irrelevant sind.
- Teile des Buchungstextes (s. o.)
- Teile des Verwendungszweckes (s.o.)
Was darf im Kontoauszug nicht geschwärzt werden?
Folgende Texte dürfen auf dem Kontoauszug nicht geschwärzt werden:
- Einnahmen; Grund: Einnahmen haben direkten Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldanspruchs
- Buchungsdatum und Wertstellungsdatum; Grund: Es herrscht das Zuflussprinzip. Zahlungseingang und Ausgang muss datenmäßig erfassbar sein.
Kontoauszüge im Original oder in Kopie vorlegen?
Das Jobcenter verlangt Kontoauszüge nicht im Original. Nur dann, wenn Zweifel an der Echtheit der Kopie herrschen, muss der Antragsteller das Original vorlegen.
Schwärzen solle man im Übrigen immer nur auf einer Kopie. Denn: möglicherweise muss man das Original doch vorlegen. Und: möglicherweise hat man etwas geschwärzt, was man nicht schwärzen durfte.
Sie sollten immer Kopien anstatt Originale schwärzen und falls ein schwarzer Filzstift nicht ausreicht, machen sie eine erneute Kopie von der geschwärzten Kopie des Kontoauszuges.
Zusammenfassung zu Kontoauszüge dem Jobcenter vorlegen und schwärzen
Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
- Das Jobcenter kann die Vorlage von Kontoauszügen verlangen, um den Leistungsanspruch auf Bürgergeld zu überprüfen.
- Nicht für den Anspruch relevante Daten dürfen auf den Kontoauszügen geschwärzt werden. Das garantiert die Datenschutzgrundverordnung.
- Man muss dem Jobcenter grundsätzlich keine Originale der Kontoauszüge vorlegen.