Neue Grundsicherung 2026: Härtere Regeln, weniger Schonvermögen – was wann kommt!

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Aus dem Bürgergeld wird die neue Grundsicherung: Ab voraussichtlich Mitte 2026 greifen strengere Mitwirkungspflichten, ein schärferes Sanktionssystem und niedrigere Schonvermögens‑Grenzen. Besonders beim Vermögen und den Wohnkosten werden Spielräume enger, während Jobcenter stärker auf schnelle Vermittlung in Arbeit drängen. Einzelheiten erfahren Sie in folgendem News-Beitrag auf Bürger & Geld!

Was die neue Grundsicherung ist

Die bisherige Leistung nach dem SGB II (Bürgergeld) soll künftig „Grundsicherungsgeld“ bzw. „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ heißen und bleibt im Kern eine Hilfe für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Ziel der Regierung ist ein „starker Sozialstaat“ mit klaren, durchsetzbaren Regeln, bei dem Unterstützung stärker an Mitwirkung und Eigenverantwortung geknüpft ist.

  • Das System bleibt im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert. Jobcenter bleiben zuständig.
  • Parallel soll die große Sozialstaatsreform längerfristig verschiedene Leistungen (Bürgergeld/Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag) stärker bündeln – das läuft aber auf einer zweiten, zeitlich längeren Schiene.

Kernpunkte der Gesetzgebung

1. Umbenennung und politisches Signal

Die Geldleistung „Bürgergeld“ wird offiziell in Grundsicherungsgeld umbenannt. Die Begründung: Der Begriff „Grundsicherung“ soll deutlicher machen, dass es um eine minimal abgesicherte, bedarfsgeprüfte Leistung geht und nicht um ein „bürgerrechtliches“ Dauereinkommen.

2. Vermögen: Karenzzeit fällt, Staffelung nach Alter

Die bisherige einjährige Karenzzeit beim Schonvermögen – in der Rücklagen bis zu 40.000 Euro (plus Freibeträge für weitere Personen) unberührt blieben – soll abgeschafft werden.

  • Künftig wird das Schonvermögen von Beginn an geprüft und nach Altersstufen gestaffelt.
  • Beispiele aus Entwurf und Fachanalysen: bis 20 Jahre 5.000 Euro, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro, über 50 Jahre 20.000 Euro.
  • Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt geschützt, sofern es als „angemessen“ gilt.

Damit werden insbesondere Neueinsteigende mit etwas höheren Rücklagen deutlich stärker belastet: Vermögen oberhalb der Freibeträge ist wieder von Anfang an einzusetzen.

3. Unterkunftskosten: Mehr Druck zur Kostensenkung

Die neue Grundsicherung setzt bei den Kosten der Unterkunft striktere Maßstäbe.

  • Die bisherige großzügige Karenz bei Wohnkosten in den ersten 12 Monaten (Übernahme auch höherer Bestandsmieten) soll eingeschränkt werden.
  • Bei „unverhältnismäßig hohen“ Kosten wird eine Pflicht zur Kostensenkung verankert; Umzug, Untervermietung oder Neuverhandlung mit Vermietern sollen stärker eingefordert werden.

Für Betroffene in teuren Bestandsmieten steigt damit das Risiko, früher mit Kostensenkungsaufforderungen und Umzugsdruck konfrontiert zu werden.

4. Mitwirkungspflichten und Sanktionen

Kern der Reform sind deutlich verschärfte Pflichten und Sanktionen.

  • Grundsatz: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen, insbesondere Alleinstehende zur Vollzeitarbeit, wenn dies zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit notwendig ist.
  • Der Vermittlungsvorrang wird wieder gestärkt: Zuerst Jobvermittlung, danach Qualifizierung – besonders bei unter 30‑Jährigen.

Geplante Sanktionsverschärfungen (nach Regierungsunterlagen und Begleitberichten):

  • Strengere „Arbeitsverweigerer“-Regel: Wer zumutbare Arbeit hartnäckig ablehnt, muss mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Streichung des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate rechnen.
  • Terminversäumnisse im Jobcenter führen früher und in höherer Höhe zu Kürzungen; mehrfache Nichterreichbarkeit kann die Leistungen einschließlich der Wohnkosten entfallen lassen.

Gewerkschaften und Sozialverbände warnen, dass damit ein Teil der im Bürgergeld eingeführten „Vertrauenszeit“ und milderen Sanktionen wieder zurückgedreht wird.

5. Kooperationsplan und Integration

Der bisherige Kooperationsplan im Jobcenter soll zu einem verbindlicheren „roten Faden“ der Integrationsarbeit ausgebaut werden.

  • Ziel ist ein klares, dokumentiertes Angebot an Beratung, Förderung und Vermittlung.
  • Gleichzeitig werden daraus resultierende Pflichten der Leistungsberechtigten schärfer gefasst; die Einhaltung wird stärker kontrolliert.

Für unter 30‑Jährige legt der Entwurf besonderen Fokus auf Ausbildung, Qualifizierung und Stabilisierung – Förderlücken sollen geschlossen, Jugendberufsagenturen gestärkt werden.

Zeitplan: Wann kommt die neue Grundsicherung?

  • Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Mitte Dezember 2025 beschlossen.
  • Am 15. Januar 2026 wurde der Entwurf im Bundestag erstmals beraten und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
  • Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt.

Bestehende Bürgergeld‑Beziehende werden automatisch in das neue System überführt; Übergangsregelungen sollen verhindern, dass laufende Bewilligungszeiträume abrupt brechen.

SchrittDatum / ZeitraumInhalt
Kabinettsbeschluss2025Bundesregierung beschließt Entwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung.
Erste Lesung im Bundestag15./16. Januar 2026Erstberatung des Gesetzentwurfs im Plenum, Überweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Beginn Ausschussberatungen (AuS)28. Januar 2026Start der fachlichen Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Öffentliche Anhörung im Ausschuss (AuS)23. Februar 2026Sachverständigenanhörung zur Umgestaltung der Grundsicherung, inklusive arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.
Abschluss der Ausschussanhörung (AuS)vorauss. 4. März 2026Abschluss der Anhörung und Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
2. und 3. Lesung im Bundestag5./6. März 2026Weitere Beratungen, Schlussabstimmung im Bundestag.
2. Durchgang im Bundesrat27. März 2026Befassung der Länder mit der Reform, abschließende Bundesratsberatung.

Politische Konflikte und Kritik

Die Reform ist politisch stark umstritten:

  • Die AfD fordert eine noch „aktivierendere“ Grundsicherung mit stärkerem Fokus auf Zwang zur Arbeitsaufnahme.
  • Die Linke und Sozialverbände kritisieren „knallharte Regeln“ und warnen vor einem Kurs zurück in alte Hartz‑IV‑Zeiten.
  • Gewerkschaften sehen insbesondere die Abschaffung der Vermögens‑Karenz und die Möglichkeit vollständiger Leistungskürzungen kritisch.

Die Regierung argumentiert dagegen, nur so könne das Vertrauen in einen gerechten Sozialstaat gestärkt werden: Hilfe für wirklich Bedürftige, aber klare Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung.

Was Leistungsbeziehende jetzt im Blick behalten sollten

  • Neue Anträge ab Mitte 2026 werden voraussichtlich sofort mit voller Vermögensprüfung starten – Rücklagen oberhalb der altersabhängigen Freibeträge sollten frühzeitig geprüft werden.
  • Wer in teuren Bestandsmieten lebt, muss sich auf strengere Angemessenheitsprüfungen und Kostensenkungsaufforderungen einstellen.
  • Terminpflichten und Integrationsangebote der Jobcenter gewinnen an Gewicht: Versäumnisse können schneller und härter zu Leistungskürzungen führen.

Wie scharf die neue Grundsicherung am Ende tatsächlich ausfällt, entscheidet sich in den kommenden Monaten im parlamentarischen Verfahren – doch der Kurs ist klar: mehr Kontrolle, mehr Pflicht, weniger Schonraum beim Vermögen

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