Zeitplan zur Bürgergeld Reform aktualisiert: neue Grundsicherung kommt eher!?

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Update zum Zeitplan der Bürgergeld Reform

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 steht der Gesetzentwurf für das 13. SGB-II-Änderungsgesetz offiziell. Das parlamentarische Verfahren zur Reform des Bürgergeldes und zur Einführung einer neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Grundsicherungsgeld ist von der Bundesregierung in Gang gesetzt worden.

Der neue Zeitplan zur neuen Grundsicherung im Überblick

  • Erste Lesung im Bundestag: für den 15. und 16. Januar 2026 im Plenum vorgesehen, anschließend Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
  • Ausschussphase: Start der Beratungen am 28. Januar 2026, öffentliche Sachverständigenanhörung u. a. am 23. Februar 2026, Abschluss der Ausschussanhörung bis voraussichtlich 4. März 2026.

Beschluss zur Grundsicherung im Bundestag und Bundesrat

  • Zweite und dritte Lesung mit Schlussabstimmung im Bundestag sind aktuell für den 5. und 6. März 2026 terminiert.
  • Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 27. März 2026 geplant; hier fällt die Entscheidung der Länder über die Reform der neuen Grundsicherung.

Ab wann die neue Grundsicherung gilt

  • Nach dem neuen Veröffentlichungen auf der Seite der Bundesregierung könnte die neue Grundsicherung bereits im Frühjahr 2026, etwa im April oder Mai wirksam werden. Das neue Grundsicherungsgeld würde es, sofern Bundestag und Bundesrat rechtzeitig zustimmen, somit bereits vor dem 1. Juli 2026 geben.
  • Jobcenter und Bundesagentur bereiten sich darauf vor, laufende Bürgergeld-Fälle automatisch in die neue Grundsicherung zu überführen – ein zusätzlicher Antrag soll für Leistungsbeziehende nicht nötig sein.

Was der Zeitplan für Bürgergeld Bezieher bedeutet

  • Kurzfristig bleibt es 2026 zunächst bei den bekannten Bürgergeld-Regeln inklusive Nullrunde bei den Regelsätzen; die spürbaren Änderungen greifen erst mit Start der neuen Grundsicherung.
  • Wer Bürgergeld erhält, sollte die Beratungs- und Beschlusstermine im Frühjahr im Blick behalten, da dort über schärfere Mitwirkungspflichten, strengere Vermögensprüfung und digitale Auszahlung entschieden wird, die bereits ab Frühjahr 2026 gelten könnten.

Quelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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